
Opel Abgasskandal – Das müssen Diesel-Fahrer wissen


- Im Oktober 2018 erhärteten sich die Vorwürfe gegen Opel.
- Nach Razzien ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu der Erkenntnis gelangt, dass der Konzern wissentlich Abgaswerte manipuliert hat.
- Das KBA forderte bereits mehrere Rückrufe.
Wie kam der Abgasskandal bei Opel an das Licht?
Bereits im April 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main darüber informiert, dass Opel vermutlich eine Software verbaut hat, die die Abgaswerte manipuliert, um die strengen Grenzwerte in Bezug auf den Stickoxidausstoß einzuhalten. Demnach hat der Konzern seine Autos sauberer aussehen lassen, als sie es in Wahrheit sind. So ist der Diesel-Abgasskandal nun endgültig bei dem ohnehin angeschlagenen Konzern angekommen. Damit enden auch jahrelange Mutmaßungen darüber, ob Opel nun tatsächlich Abgaswerte manipuliert hat oder nicht.
Opel bot "freiwillige Service-Aktion" an
Der Rüsselsheimer Autobauer wollte den Anschuldigungen zuvorkommen und warb 2016 offen für freiwillige Werkstattbesuche. Fahrzeuge der Modelle Cascada, Insignia und Zafira aus den Baujahren 2013 bis 2016 sollten durch ein kostenloses Software-Update sauberer gemacht werden. Dieses Angebot galt zuerst für etwa 90.000 Fahrzeuge. Der Konzern betonte damals, dass es sich lediglich um eine kostenfreie "Service-Aktion" handle.
Wie der Spiegel schreibt, seien die festgestellten Probleme bei den betroffenen Fahrzeugen jedoch so groß, dass die von Opel angekündigte "freiwillige Servicemaßnahme" allein schon vom Namen her nicht ausreiche, um diese Schäden zu beheben. Die damals von Opel angekündigte "Service-Aktion" hatte demnach keinen Einfluss auf die manipulierten Abgaswerte. Vom Saubermann-Image muss sich der Konzern nun komplett verabschieden.
Die Manipulationen führen zu deutlichen Wertverlusten bei Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotor. Zudem drohen Fahrverbote in deutschen Innenstädten. Nutzen Sie unseren Online-Check und unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um herauszufinden, wie Sie für diese vorsätzliche Täuschung entschädigt werden können!
Auch Sie fahren einen Opel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot? Rufen Sie uns gerne an unter 030-88789913!
Wie funktioniert die Abgas-Manipulation bei Opel?
Opel soll wie auch die anderen deutschen Hersteller eine Motorsteuerungssoftware verbaut haben, durch die die Abgasreinigung in bestimmten Situationen deutlich hochgefahren wird.
Das bedeutet, dass das Fahrzeug erkennt, wenn es auf dem Prüfstand getestet wird. Die Motorleistung wird dabei gedrosselt. Fährt das Auto auf der Straße, wird die Funktion zur Abgasregulierung abgeschaltet und das Auto läuft wieder bei voller Leistung. Das passiert im Normalbetrieb bei hohen Drehzahlen und einer geringen Außentemperatur.
Opel gab zu, dass die bei den betroffenen Modellen eingebauten Katalysatoren bei niedrigen Temperaturen um bis zu 60 % zurückgefahren werden. Ein Gutachten zeigt auch, dass der verbaute AdBlue-Tank nicht groß genug ist, um "kundenfreundlich und wartungsarm" zu sein. Unter Umständen kann sich dadurch der Ausstoß an Abgasen sogar verzehnfachen.
Was hat es mit den Zwangsrückrufen auf sich?
Im Oktober 2018 erhärteten sich die Vorwürfe gegen Opel. Nach Razzien beim Rüsselsheimer Autobauer ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu der Erkenntnis gelangt, dass der Konzern wissentlich Abgaswerte manipuliert hat. Das KBA forderte den Rückruf von drei Fahrzeugmodellen. Demnach muss Opel 100.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Cascada und Zafira zurückrufen. Der Autohersteller soll die unzulässig eingebauten Abschalteinrichtungen entfernen. Das bedeutet auch, dass die zuvor kostenfreie Service-Aktion für Opel-Fahrer nun zur Verpflichtung wird. Überraschend war für das KBA, dass besonders die neuen Fahrzeuge der Euro-6-Norm den Richtlinien nicht genügen.
Opel hatte bereits im November 2018 Klage gegen die Forderungen des KBA eingelegt. Der Eilantrag wurde jedoch von dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein abgelehnt. Demnach lägen genug Beweise vor, die die Anschuldigungen des KBA gegenüber dem Autohersteller bestätigen.
Haben auch Sie einen Rückruf von Opel erhalten? Wehren Sie sich gegen den Betrug und fordern Sie Schadensersatz und die Erstattung des Kaufpreises. Prüfen Sie in unserem Online-Check und der anschließenden kostenfreien Ersteinschätzung, wie Ihre Chancen stehen. Anschließend setzen wir Ihre Rechte durch.
Welche Opel-Modelle sind betroffen?
Laut KBA wurde die Abschalteinrichtung in vielen Opel-Fahrzeugen der Baujahre 2008 bis 2017 verbaut. Besonders enttäuschend ist, dass auch Fahrzeuge der aktuellen Euro-6-Norm von den Manipulationen betroffen sind, die zwischen 2013 und 2016 gebaut wurden. Das KBA fordert hier bereits den Rückruf von 100.000 Fahrzeugen der Modelle Cascada, Insignia und Zafira. Insgesamt sind folgende Fahrzeuge der Firma Opel betroffen:
- Cascada 2.0
- Insignia 2.0
- Zafira 1.6, 2.0

Was können Geschädigte jetzt tun?
Sofern Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt und demzufolge vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie vom zuletzt gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs Gebrauch machen und Schadensersatz fordern.
Demnach müssen Hersteller für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden.
Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen wurden dadurch beschleunigt, sodass auch Sie davon profitieren könnten!
Geld zurückverlangen!
Angesichts der anstehenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten und den damit verbundenen Wertverlusten von Diesel-Fahrzeugen empfehlen wir allen Betroffenen den Schadensersatz von den Herstellern zu fordern.
Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben.
Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben:
Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie kommen für Ihre Selbstbeteiligung auf, die Sie ggf. mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, die Rechtschutzversicherung kommt für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf. Weitere kostenauslösende Maßnahmen fallen erst dann an, wenn uns eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt oder die Rechtsschutzversicherung den Kostenschutz rechtswidrig versagt und zur Deckung verpflichtet ist.
Wir regeln das für Sie!
Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Kostenauslösende Maßnahmen erfolgen erst dann, wenn uns eine Deckungszusage vorliegt oder die Rechtsschutzversicherung den Kostenschutz rechtswidrig versagt und zur Deckung verpflichtet ist!
Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche per anwaltlicher Hilfe geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt nach vorheriger Prüfung für Sie die Verfahrenskosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen.
Der Prozesskostenfinanzierer erhält - wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben - einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags: eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Verfahrenskosten.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit das Verfahren als sog. Selbstzahler zu führen. Das heißt, dass Sie das Verfahren aus eigenen Mitteln heraus finanzieren. Hierzu würden wir Ihnen jedoch vorab ein Finanzierungsangebot unterbreiten, um jegliche Kostentransparenz zu gewährleisten.
Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte