Führerschein & Fahrerlaubnis – Alle Infos zur "Pappe"
- Der Führerschein ist der Beweis dafür, dass Sie die Fahrerlaubnis für einen bestimmten Fahrzeugtypen haben.
- Bei schweren Ordnungswidrigkeiten wird ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen.
- Zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt es beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt.
Inhalt:
- Was ist die Fahrerlaubnis?
- Was ist ein Führerschein?
- Wie unterscheiden sich vorläufiger, neuer und internationaler Führerschein?
- Was passiert bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis?
- Was heißt, "Führerschein auf Probe"?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Was ist die Fahrerlaubnis?
Die Fahrerlaubnis erlaubt uns, wie der Name schon sagt, zu fahren. Es ist also die staatliche Zulassung, bestimmte Fahrzeugtypen zu fahren. Je nach Fahrzeugklasse wird eine andere Fahrerlaubnis benötigt. Bestehen Sie die Fahrprüfung für PKW, dürfen Sie trotzdem kein Motorrad fahren. Um ein Motorrad im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie wiederum eine andere Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnisklasse |
Kraftfahrzeugtyp |
---|---|
B, B17, B96, BE | PKW |
A1, A2, A, AM | Kraftrad, Trike und Quad |
C1, C1E, C2, CE | LKW |
D1, D1E, D, DE | Bus |
L, T | Zugmaschinen |
Im Jahr 2018 besaßen etwa 80 % aller Deutschen im fahrtauglichen Alter einen PKW-Führerschein.
Um diese Fahrerlaubnis zu erlangen, muss die Führerscheinprüfung bestanden werden. Dafür sind gewisse Hürden zu meistern:
Theoretischer Teil:
- 14 Theoriestunden
- Sehtest bei einem autorisierten Optiker
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung
Praktischer Teil:
- 5 Überlandfahrten à 45 Minuten müssen absolviert werden
- 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten müssen absolviert werden
- 3 Nachtfahrten à 45 Minuten müssen absolviert werden
- Unbestimmte Anzahl weiterer Praxisstunden
- Bestehen der praktischen Fahrprüfung
Werden diese Hürden genommen, erlangt ein Fahrschüler die Fahrerlaubnis, um einen PKW zu fahren. Parallel müssen verschiedene Dokumente abgegeben und ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Dies ist notwendig, um neben der Fahrerlaubnis auch einen Führerschein zu erhalten.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Was ist ein Führerschein?
Der Führerschein ist der Beweis dafür, dass Sie die Fahrerlaubnis für einen bestimmten Fahrzeugtypen haben. Außerdem zeigt er auch, für welche Fahrzeugklassen Sie keine Fahrerlaubnis haben.
Werden Sie also mit einem Führerschein auf einem Motorrad angehalten, dann hilft dieser Ihnen auch nichts, wenn Sie keine entsprechende Fahrerlaubnis haben.
Auf dem Führerschein finden sich die folgenden Informationen:
- Name, Geburtsdatum und Ausstellungsdatum
- Symbole auf der Rückseite geben an, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen
- Schlüsselzahlen geben Auskunft darüber, ob Sie eine Sehhilfe tragen müssen oder nur zu bestimmten Zeiten fahren dürfen
Die Ausstellung des Führerscheins kann bei den zuständigen Zulassungsbehörden beantragt werden. Hierfür ist meist ein Lichtbildausweis, ein gültiges Ausweisdokument und ein Sehtest notwendig. Hier müssen Sie auch Ihren Führerschein abgeben, wenn Sie zu einem Fahrverbot verdonnert wurden.
Wie unterscheiden sich vorläufiger, neuer und internationaler Führerschein?
Ein Führerschein gibt immer Auskunft über Ihre Fahrerlaubnis. Für unterschiedliche Situationen gibt es verschiedene Führerscheine, die entsprechende Informationen enthalten.
Vorläufiger Führerschein
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder wurde dieser Ihnen geklaut, dann erhalten Sie von der zuständigen Behörde einen vorläufigen Führerschein. Dieser ist gültig, bis Ihr eigentlicher Führerschein neu ausgestellt wurde.
Der vorläufige Führerschein dient dazu, dass Sie bei einer Verkehrskontrolle weiterhin nachweisen können, dass Sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Können Sie keinen Führerschein vorweisen, müssen Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro entrichten.
Neuer Führerschein/ EU-Führerschein
Aufgrund einer Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) müssen alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, abhängig vom Geburts- oder Ausstellungsdatum bis spätestens 2033 umgetauscht werden.
Auch alte Führerschein, wie der DDR-Führerschein, müssen in den nächsten 15 Jahren durch einen neuen "Lappen" ersetzt werden.
Der "neue" Führerschein berechtigt, in allen europäischen Ländern die Fahrzeugtypen zu fahren, für die eine Fahrerlaubnis vorliegt. Der neue Führerschein ist also der EU-Führerschein.
Internationaler Führerschein
In allen Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, ist ein internationaler Führerschein notwendig, um dort Auto fahren zu dürfen.
Beispielsweise in den USA wird in den meisten Fällen ein internationaler Führerschein gefordert, wenn ein Auto angemietet wird.
Einen internationalen Führerschein erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Der Schein ist 3 Jahre gültig und nicht verlängerbar. Ist dieser also abgelaufen, müssen Sie sich für internationale Reisen einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Was passiert bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei schweren Ordnungswidrigkeiten wird ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt es beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholwert ab 1,1 Promille.
In beiden Fällen wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht der Führerschein, also der Nachweis der Fahrerlaubnis, wird Ihnen weggenommen, sondern tatsächlich die Erlaubnis, Fahrzeuge zu fahren.
Hierbei ist ein Fahrverbot eine abgeschwächte Version des Fahrerlaubnisentzugs. Nach Ablauf der ein- bis dreimonatigen Frist können Sie sich Ihren Führerschein bei der Zulassungsstelle wieder abholen und Sie dürfen sich ohne weitere Schritte wieder hinters Steuer Ihres Wagens setzen.
Beim kompletten Entzug der Fahrerlaubnis ist der Weg zurück zum Leben als Autofahrer deutlich steiniger. In den meisten Fällen wird vom Gericht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Je nach Fall und Ordnungswidrigkeiten kann auch ein Alkohol- oder Drogenentzug oder eine Aggressionstherapie angeordnet werden. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Was heißt, "Führerschein auf Probe"?
Die ersten 2 Jahren nach Bestehen der Führerscheinprüfung für die PKW-Fahrerlaubnis gelten besondere Regeln. Die Fahranfänger dürfen sich kaum etwas zu Schulden kommen lassen. Ansonsten droht ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit.
Ordnungswidrigkeiten werden in dieser Zeit in A- und B-Verstöße eingeteilt. Um keine Verlängerung der Probezeit aufgebrummt zu bekommen, dürfen Fahranfänger keinen A- und maximal einen B-Verstoß begehen.
Unter A-Verstößen sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemeint, wie das Überfahren einer roten Ampel. Ein B-Verstoß ist dagegen eher ein kleineres Verkehrsvergehen, wie das Telefonieren mit dem Handy während des Autofahrens.
Den "Führerschein auf Probe" gibt es bei fast allen Fahrzeugklassen. Lediglich für die Klassen AM, L und T muss keine Probezeit absolviert werden.
Kommt es jedoch zu einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf B oder A1, wird hier eine Probezeit verlangt. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also am Tag der praktischen Führerscheinprüfung.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte