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SCHUFA-Eintrag löschen lassen – Score verbessern & Schadensersatz prüfen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
21.08.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Wir helfen Ihnen, eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu erhalten, wenn Sie noch keine haben.
  • Wir sorgen für die Entfernung Ihrer negativen SCHUFA-Einträge, falls diese unberechtigt sind.
  • Wir prüfen auf gesetzliche Verstöße der SCHUFA und ob Ihnen dadurch Schadensersatz zusteht.

Wie kann ich negative SCHUFA-Einträge löschen lassen?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat Folgen. Spätestens beim Beantragen von Krediten oder dem Abschluss eines neuen Handyvertrages oder einer Ratenzahlung für Einkäufe kann das zum Problem werden. Fast jeder zehnte Deutsche hat bereits mit negativen Einträgen im eigenen SCHUFA-Score zu kämpfen. Kurioserweise sind viele dieser Einträge unberechtigt und können leicht gelöscht werden.

Unberechtigter Eintrag

Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen negativen Eintrag gar nicht vor, weil Sie z. B. die Mahnung nie erhalten haben, die Schulden verjährt sind oder Sie sie längst beglichen haben, dann muss der Eintrag gelöscht werden.

Löschfristen

Die SCHUFA darf Ihre Daten nicht lebenslang speichern. Nach zwölf Monaten müssen Informationen zu Kreditanfragen entfernt werden. Nach drei Jahren müssen abgeschlossene Finanzierungen und Mahnverfahren rausfliegen – und die oben beschriebenen unberechtigten Einträge müssen sofort gelöscht werden,

Falsche Informationen

Hin und wieder schicken die Banken auch fehlerhafte Informationen an die SCHUFA, die dann zu einem negativen Eintrag führen. Das können etwa Daten zur Forderung selbst oder zu Ihrer Person sein. Teilweise gibt es Verwechslungen und Sie erhalten den Eintrag von jemand anderem.

Wir prüfen & sorgen für schnelle Löschung der negativen SCHUFA-Einträge

Falls Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag haben, können wir diesen auf seine Richtigkeit überprüfen. Die Chancen stehen gut, dass dieser unberechtigt gespeichert wurde und umgehend von der SCHUFA entfernt werden muss. Sie erhalten von uns immer zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Löschung möglich ist.

Wie kann ich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft bekommen?

Eine SCHUFA-Auskunft kann grundsätzlich bei der SCHUFA direkt beantragt werden. Meist muss dieser z. B. dem/der potenziellen Vermieter:in bei der Wohnungsbewerbung vorgelegt werden. Die SCHUFA selbst bietet diesen Dienst ab 14,95 Euro an. Für den günstigsten Preis muss jedoch ein Monatsabo bei dem Dienst meineSCHUFA abgeschlossen werden.

Doch es gibt eine weitaus günstigere Variante, eine SCHUFA-Auskunft zu erhalten – und die ist sogar völlig kostenlos und weitaus umfangreicher als das Angebot der SCHUFA selbst. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie einen Anspruch auf die Auskunft über sämtliche Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat. Dazu geben wir Ihnen gratis das passende Musterschreiben an die Hand.

Hat die SCHUFA meine Daten illegal gespeichert?

Nicht alle Informationen im Datenspeicher der SCHUFA sind negative Einträge. Das Unternehmen sammelt unzählige Daten, die nicht immer etwas mit Ihrer Zahlungsfähigkeit zu tun haben. Unter anderem senden Mobilfunkanbieter alle Informationen zu einem Vertragsabschluss inklusive der Dauer und Anzahl der Wechsel an die SCHUFA. Die lässt solche Daten gerne in den persönlichen Score mit einfließen.

Jedoch ist diese Praxis illegal! Im Jahr 2021 hat die Bundesdatenschutzkonferenz die Sammlung sogenannter Positiv-Daten für unzulässig erklärt.

Bei der Prüfung zur Löschung Ihres Negativ-Eintrags checken wir automatisch Ihren Anspruch auf Schadensersatz. So könnten auch Sie plötzlich Geld von der SCHUFA erhalten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte