
Grundsatzurteile für unsere Mandanten: 20 Jahre Verbraucherschutz bis zur obersten Instanz

- Wir sind eine der führenden Kanzleien für Verbraucherschutz in Deutschland.
- Seit unserer Kanzleigründung 2004 haben wir in tausenden Gerichtsprozessen die Rechte von Verbrauchern verteidigt.
- In diesen Verfahren erstritten wir über 300 Millionen € Entschädigung für unsere Mandanten.
- Wir haben für unsere Mandanten und die betroffenen Verbraucher in Deutschland zahlreiche Grundsatzentscheidungen vor dem höchsten nationalen (BGH) und europäischen (EuGH) Gericht erzielt.
Erfolgreich gegen Automobil-Konzerne im Dieselskandal
Als der Dieselskandal 2015 publik wurde, hat die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte sich mit einigen anderen Verbraucherschutzkanzleien aus Deutschland und dem europäischen Ausland an die Spitze der rechtlichen Auseinandersetzung gestellt. Wir setzen uns bis heute unermüdlich dafür ein, dass betroffene Diesel-Fahrer für die illegale Manipulation ihrer Fahrzeuge Schadensersatz erhalten und Automobil-Konzerne die Konsequenzen für rechtswidriges Verhalten tragen müssen.
Wir haben bereits für viele tausend Geschädigte Schadensersatz durchgesetzt und bedeutende juristische Meilensteine gesetzt, die die rechtlichen Leitplanken für den gesamten Dieselskandal definieren.
Bis heute führen wir richtungsweisende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und setzen uns damit für eine umfassende rechtliche Aufarbeitung und Schadensregulierung des Dieselskandals ein.
Unser Angebot
Unsere Erfolge im Dieselskandal
Seit 10 Jahren gehen wir entschieden gegen die Fahrzeug-Manipulation der Automobil-Konzerne vor. Mit Gerichtsverfahren bis zum BGH und EuGH setzen wir uns dafür ein, dass jeder betroffene Diesel-Fahrer eine Entschädigung für sein manipuliertes Dieselfahrzeug erhält.
Erfolgreich gegen Banken mit Widerrufsjoker & Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung
Seit über 2 Jahrzehnten setzt die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte sich auch erfolgreich für den Verbraucherschutz gegenüber Banken ein. Insbesondere als Wegbereiter für den sogenannten Widerrufsjoker haben wir die Rechtsprechung entscheidend im Sinne der Verbraucher verbessert.
Der Widerrufsjoker bietet Kreditnehmern die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag rückgängig zu machen, wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft ist.
Wir waren eine der ersten Kanzleien, die diese Form des Widerrufs konsequent durchgesetzt hat.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dafür gekämpft, dass die Banken ihre Kunden korrekt über deren Widerrufsrechte informieren.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Fehlern im Kreditvertrag
Eine weitere Methode der Banken: Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen von Verbrauchern verlangen, wenn diese ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Ist im Kreditvertrag fehlerhaft oder für Verbraucher missverständlich beschrieben, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, haben Banken keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.
Wir setzen uns entschieden dafür ein, dass benachteiligte Verbraucher ihr Geld von der Bank zurückbekommen.