Glasklares Urteil: das Thermofenster ist unzulässig
Am 14. Juli kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu der lang ersehnten und endgültigen Entscheidung, dass das Thermofenster in Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Die Ausmaße dieses Urteils werden einem erst dann bewusst, wenn man weiß, dass das Thermofenster in fast jedem Diesel verbaut ist.
Millionen von Diesel-Fahrer:innen steht nun ein Anspruch auf Schadensersatz zu – möglicherweise ohne es zu wissen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht hingegen ist, dass Millionen von Fahrzeugen womöglich die Stilllegung droht.
Wurde in Ihrem Fahrzeug auf ein unzulässiges Thermofenster verbaut? Steht Ihnen Schadensersatz zu? Finden Sie es jetzt mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung heraus – unverbindlich und in nur 2 Minuten.
Angst zu klagen? Bei uns gibt es kein Kostenrisiko!
Die Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten ist bei uns unbegründet. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, kommt unser Prozesskostenfinanzierer für die Kosten eines Verfahrens auf.
Die Hintergründe
Das Thermofenster sorgt dafür, dass bei bestimmten Außentemperaturen die Abgasreinigung teilweise oder sogar ganz abgeschaltet wird. Im vorliegenden Fall war das Thermofenster so konstruiert, dass die Abgasreinigung nur bei einer Außentemperatur
-
von 15 bis 33 Grad Celsius
- und unter 1.000 Höhenmetern
einwandfrei funktioniert. Bei den herrschenden Temperaturen in Deutschland findet eine ordnungsgemäße Abgasreinigung demnach nur ein Bruchteil des Jahres statt. Die ewigen Ausreden der Autohersteller, das Thermofenster würde lediglich dem Motorschutz dienen, ist durch das Urteil des EuGHs vom Tisch. Vielmehr diente die Manipulation lediglich der Gewinnmaximierung der Autohersteller.
Auf das Urteil mussten Jurist:innen, Betrogene und Umweltschutzverbände zehn Monate lang warten. Mit der Entscheidung schlossen sich die Richter:innen den Schlussanträgen des Generalanwalts Rantos vom September 2021 an. Rantos ließ von Anfang an keinen Zweifel daran, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und die Autohersteller hierfür zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Nutzen Sie das Urteil des EuGHs zu Ihrem Vorteil und sichern Sie sich einen angemessenen Schadensersatz von VW und Co. Wie Ihre individuellen Erfolgschancen aussehen, erfahren Sie vorab über unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
EuGH-Urteil nutzen und Schadensersatz sichern!
Wem droht die Stilllegung?
Es ist Aufgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sicherzustellen, dass sich Autohersteller an die Vorschriften und Gesetze halten. Entspricht das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss das Fahrzeug zurück in die Werkstatt und das „Problem“ – in diesem Fall die Manipulation – beseitigt werden. Zur Beseitigung wurden in der Vergangenheit Software-Updates aufgespielt.
Wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, darf das Auto nicht mehr gefahren werden und wird stillgelegt. Wie sich das EuGH-Urteil zum Thermofenster auswirken wird und wie das KBA reagiert, bleibt abzuwarten. Es besteht nun aber die Gefahr, dass Millionen Diesel-Fahrer:innen die Stilllegung ihres Wagens droht.
Schadensersatz trotz Software-Update
Mit Aufspielen des Software-Updates verlieren Sie nicht automatisch Ihren grundsätzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Das Software-Update ändert nichts an der Tatsache, dass Sie vom Autohersteller betrogen wurden und Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstanden.
Wie kann ich mich vom Autohersteller entschädigen lassen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr manipuliertes Auto zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern oder das Auto zu behalten und sich einen Schadensersatz von bis zu 20 % des Kaufpreises zu sichern.
Sie fahren einen Diesel? Dann können Sie jetzt kostenlos prüfen lassen, ob Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden und Ihnen ein Schadensersatz zusteht.