Zwangsvollstreckung: Was auf Sie zukommt und wie Sie sich wehren können
Wenn Sie Ihre Schulden nicht begleichen können und mehrere Mahnungen, den gerichtlichen Mahnbescheid und schließlich den Vollstreckungsbescheid nicht beachten, werden Ihre Gläubiger versuchen, Gelder oder Wertgegenstände zwangsweise einzutreiben. Einer derartigen Zwangsvollstreckung sind Sie allerdings nicht schutzlos ausgeliefert. Welche Rechte und welche Pflichten Sie dabei haben, verrät Ihnen der nachfolgende Artikel.
Welche Arten von Zwangsvollstreckung gibt es?
Den Löwenanteil hat die Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen, also die Pfändung von Gegenständen oder Bargeld. Daneben gibt es allerdings auch weitere Arten, wie der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen kann. Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen von ihm einzeln beantragt werden. Es ist also nicht möglich, alle Arten gleichzeitig durchführen zu lassen.
- Abgabe einer Vermögensauskunft, auch Eidesstaatliche Versicherung genannt, um darüber möglichst viel Einblicke in die Vermögenssituation des Schuldners zu bekommen
- Vollstreckung in unbewegliches Vermögen bei Immobilien im Wege einer Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung in Forderungen des Schuldners über eine Kontopfändung
Ihnen droht eine Zwangsvollstreckung? Oder bei Ihnen gab es bereits eine? Wir helfen Ihnen!
Sie können Ihre Schulden nicht zahlen und Ihre Gläubiger wollen bei Ihnen nun zwangsvollstrecken? Die Zwangsvollstreckung wurde bereits durchgeführt? Sprechen Sie mit uns. Wir loten alle Optionen aus, die Sie haben und stehen Ihnen zur Seite. Gleichzeitig arbeiten wir gemeinsam an einer Schuldenbereinigung, damit Sie in Zukunft finanziell durchatmen können.
Wann kommt es zu einer Zwangsvollstreckung?
Eine Zwangsvollstreckung steht immer am Ende eines Mahnverfahrens. Das bedeutet, dass der Gläubiger erst einmal mehrere, meist außergerichtliche Mahnungen schickt und Sie auffordert, die ihm zustehende Forderung zu begleichen. Lassen Sie die Mahnungen unbeachtet, wird er in den meisten Fällen den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Danach haben Sie noch einmal rund 14 Tage Zeit, die Zahlung zu leisten.
Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird Ihnen der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid zukommen lassen. Anschließend läuft eine letzte Frist von zwei Wochen, um Ihre Außenstände zu begleichen. Erst wenn Sie dann nicht zahlen, wird der Gläubiger zwangsvollstrecken. Eine Zwangsvollstreckung wird in den meisten Fällen vom Gerichtsvollzieher durchgeführt – er oder sie wird bei Ihnen vorsprechen und Wertgegenstände oder vorhandene Geldmittel pfänden wollen.
Wie läuft eine Zwangsvollstreckung ab?
Wenn Sie Schulden bei privaten Gläubigern (Versandhäuser, Telekommunikationsfirmen etc.) haben und ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, wird ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Er oder sie gibt Ihnen ein letztes Mal Gelegenheit, die Forderungen zu bezahlen. Gleichzeitig weist er Sie auf die Konsequenzen einer Nichtzahlung hin: Meist benennt der Beamte einen Termin, zu dem er zu Ihnen nach Hause kommt, um sich ein Bild von Ihrer finanziellen Situation zu machen und dabei Gegenstände von Wert oder Bargeld zu pfänden.
Weiterer Artikel zur Pfändung – Was und wann?
Sie möchten wissen, wie eine Pfändung durchgeführt wird, was ein Gerichtsvollzieher mitnehmen darf und was nicht? Lesen Sie dazu unseren Artikel über die Pfändung.
Haben Sie Schulden bei öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenkassen oder der Arbeitsagentur, vollstreckt hier nicht der Gerichtsvollzieher, sondern ein Beamter der Hauptzollverwaltung. Der Ablauf der Zwangsvollstreckung ändert sich allerdings nicht.
Welche Voraussetzungen braucht es für eine Zwangsvollstreckung?
- Einen Vollstreckungstitel – entweder der Vollstreckungsbescheid aus einem Mahnverfahren oder auch ein Urteil, das Sie zum Beispiel zur Zahlung von Kindesunterhalt auffordert.
- Eine Vollstreckungsklausel – meist: „Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“
- Die Zustellung – der Vollstreckungstitel (mit Klausel) muss dem Schuldner anschließend zugestellt werden. Urteile und Beschlüsse stellt das Gericht selbst zu, Vollstreckungstitel versendet ein Gerichtsvollzieher.
- Der Gläubiger muss die Zwangsvollstreckung beantragen – und zwar jede Maßnahme einzeln.
Wie wehren Sie sich gegen eine Zwangsvollstreckung?
Eine Zwangsvollstreckung ist nicht das Ende aller Tage. Sie kann vor Beginn immer noch abgewendet werden und auch bei einer bereits gestarteten Zwangsvollstreckung gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Generell gilt, dass Sie mit Vorliegen des Vollstreckungsbescheides immer noch Zeit haben, den Gläubiger um Aussetzung der Vollstreckung zu bitten und ihm anbieten, Ihre Schulden zu begleichen. Darüber hinaus bietet das Zwangsvollstreckungsrecht noch weitere Wege, eine Vollstreckung abzuwenden.
- Beschwerde gemäß § 793 Zivilprozessordnung (ZPO): Mit diesem Rechtsmittel wehrt sich der Schuldner gegen die Entscheidung eines Vollstreckungsgerichts.
- Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO: Damit wehren Sie sich gegen Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung, etwa dann, wenn der Gerichtsvollzieher eigentlich unpfändbare Gegenstände mitgenommen hat.
- Vollstreckungsabwehrklage laut § 767 ZPO: Über diese Klage bringen Sie Einwände gegen die Vollstreckung vor. Sie können damit z. B. geltend machen, dass Sie die Forderung bereits bezahlt haben, sie verjährt ist oder immer noch von Ihnen abbezahlt wird.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte