Opel Cascada im Abgasskandal – So geht’s zur Entschädigung
- Im Herbst 2018 rief das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mehrere Opel-Modelle zurück.
- Als Fahrer eines betroffenen Modells haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung durch Opel.
- Sie haben auch nach der Installation des Software-Updates einen Anspruch auf Entschädigung durch Opel.
Inhalt:
- Welche Opel Cascada-Ausführungen sind vom Abgasskandal betroffen?
- Welchen Rückruf gibt es für den Opel Cascada im Abgasskandal?
- Müssen Sie dem Rückruf Ihres Opel Cascada im Abgasskandal Folge leisten?
- Können Sie trotz Software-Update gegen Opel vorgehen?
- Was können Sie mit einer Klage gegen Opel im Abgasskandal erreichen?
Welche Opel Cascada-Ausführungen sind vom Abgasskandal betroffen?
Betroffen sind drei Modelle der General Motors-Tochter Opel. Die manipulierte Software ist in den Modellen Opel Insignia, Opel Cascada sowie dem Opel Zafira verbaut worden. Diese Ausführungen des Opel Cascada sind betroffen:
Euro-Norm |
Motoren |
Baujahr |
---|---|---|
Euro 6 |
2,0 Liter |
2012 bis 2016 |
Während einer Überprüfung stellte das KBA drei unzulässige Abschalteinrichtungen fest:
- Durch eine Abschalteinrichtung erkennt das Auto, wann es sich auf dem Prüfstand befindet und verringert automatisch durch Aufwärmen des Abgassystems die Stickoxidemission. Sobald sich das Fahrzeug wieder im Realbetrieb befindet, wird diese Funktion sofort wieder beendet.
- Die zweite Abschalteinrichtung arbeitet mit dem Harnstoff “AdBlue”. Dieser hat die Eigenschaft, die Abgase von den giftigen Stickoxiden zu reinigen. Allerdings läuft auch diese Einrichtung nur auf dem Prüfstand. Erkennt das Auto, dass es sich nicht mehr auf dem Prüfstand befindet, schaltet es auch diese Funktion automatisch wieder ab.
- Als dritte unzulässige Abschalteinrichtung ist das sog. “Thermofenster” bekannt geworden. Dabei ist die Reinigung der Abgase mit der Außentemperatur verknüpft. Die Abgase werden demnach nur gereinigt, wenn Temperaturen zwischen 20 und 33 °C herrschen. Diese Abschalteinrichtung blieb lange Zeit unbekannt, da zunächst Temperaturen um 25 °C in Prüfsituationen vorgeschrieben waren.
Auch Sie fahren einen Opel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.
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Welchen Rückruf gibt es für den Opel Cascada im Abgasskandal?
Bisher erfolgte im Oktober 2018 lediglich ein Rückruf des KBA. Unter dem Rückrufcode “17-R-021” wurden betroffene Autofahrer dazu aufgefordert, ein Software-Update durchführen zu lassen. Der Opel-Rückruf ist der bisher wohl größte. Weltweit sind ca. 96.000 Fahrzeuge betroffen, davon 32.000 allein in Deutschland.
Beispiel eines offiziellen Rückrufschreibens des KBA (Rückruf-Code “17-R-021”):
Quelle: KBA-Rückrufdatenbank 2020
Sollten Sie ebenfalls ein solches Rückrufschreiben vom KBA erhalten haben, sollten Sie sich für den Betrug entschädigen lassen. Prüfen Sie jetzt, wie hoch Ihr Schadensersatz voraussichtlich ausfallen kann und wie Ihre Chancen auf Erfolg stehen – kostenfrei und unverbindlich in unserem Online-Check.
Hat Opel sich gegen den Rückruf gewehrt?
Im Gegensatz zu VW hat Opel – wie auch schon Mercedes-Benz – rechtliche Schritte gegen die Maßnahmen des KBA eingeleitet. Am 19. November 2018 lehnte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen Eilantrag von Opel ab. Das darauf folgende Beschwerdeverfahren wurde durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig abgeschlossen, mit der Begründung:
„Es ist weiterhin erklärtes Ziel europäischer Rechtsetzung und „von besonderer Bedeutung“, „zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die effizientesten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene anzuwenden“ (Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Abl. L 152, S. 1), Erwägungsgrund 2).“
06. November 2019 - 5 MB 3/19
06. November 2019 - 5 MB 3/19
Müssen Sie dem Rückruf Ihres Opel Cascada im Abgasskandal Folge leisten?
Aus dem zunächst freiwilligen Service-Angebot entwickelte sich ein verpflichtender Rückruf. Laut Opel sind daher nur noch wenige hundert Fahrzeuge nicht nachgerüstet.
Wenn Sie ein offizielles Rückrufschreiben des KBA erhalten haben, sollten Sie diesem unbedingt folgen. Bei nicht nachgerüsteten Fahrzeugen droht eine Betriebsuntersagung.
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- Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
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Können Sie trotz Software-Update gegen Opel vorgehen?
Ja, Sie haben auch nach der Installation des Software-Updates einen Anspruch auf Entschädigung durch Opel. General Motors hat vorsätzlich und sittenwidrig manipulierte Motoren in seine Fahrzeuge verbaut. Daran ändert auch das Software-Update nichts.
Unabhängig davon, ob Sie das Software-Update installiert haben oder nicht. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei uns – ohne jedes Kostenrisiko!
Was können Sie mit einer Klage gegen Opel im Abgasskandal erreichen?
Es stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um an Ihr Recht zu gelangen. Grundsätzlich haben Sie drei Optionen im Abgasskandal:
- Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs
- Schadensersatz und Fahrzeug behalten
- gleichwertiges mangelfreies Ersatzfahrzeug
Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist zudem ohne jedes Kostenrisiko für Sie möglich, unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht.
Unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden – mit uns können Sie ganz einfach und ohne Kostenrisiko Ihre Ansprüche gegen Opel durchsetzen. Prüfen Sie jetzt, wie viel Schadensersatz Ihnen voraussichtlich zusteht!
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte