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Gefälschter Führerschein: Welche Strafen drohen bei Besitz und Nutzung?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
30.05.2023 | 3 Min. Lesezeit

Es ist doppelt gefährlich, mit einem gefälschten Führerschein unterwegs zu sein. Sie begehen nämlich gleich zwei Straftaten: Zum einen ist allein der Erwerb und Besitz eines Fake-Führerscheins eine ernste Straftat, nämlich Urkundenfälschung. Zum anderen steuern Sie ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis. Seien Sie daher vorsichtig: Bei einer Kontrolle kann die Polizei ganz leicht erkennen, ob Ihr Führerschein eine Fälschung ist.

Gefälschter Führerschein: Strafen für Besitz vs. Strafe für Nutzung

Es ist gleich doppelt riskant, mit einem gefälschten Führerschein im Straßenverkehr unterwegs zu sein: Zum einen ist bereits der Besitz eines gefälschten Führerscheins eine Straftat – nämlich Urkundenfälschung – zum anderen sitzen Sie ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer. Sie begehen also zwei Straftaten.

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (StVG § 21) Urkundenfälschung (StGB § 267)
Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Wir schauen uns beide Vergehen und die jeweiligen Strafen in den folgenden Abschnitten genauer an.

Fahren ohne gültigen Führerschein: Strafen

Wenn Sie mit einem gefälschten Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind, machen Sie sich auch strafbar, weil Sie ohne eine gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Das Straßenverkehrsgesetz ist hier natürlich nicht gnädig und verhängt Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Wörtlich wird diese Straftat unter StVG § 21 wie folgt definiert:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (…) ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist [...]

Besitz eines gefälschten Führerscheins: Strafen

Wer einen gefälschten Führerschein erwirbt, begeht Urkundenfälschung. Dieser Straftatbestand ist im Strafgesetzbuch § 267 genau festgehalten und wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Wichtig: Allein der Versuch, einen gefälschten Führerschein zu erwerben oder selbst herzustellen, ist bereits strafbar. Wörtlich heißt es hierzu im StGB:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Wir betonen noch einmal: Auch der Erwerb und Besitz eines gefälschten Führerscheins ist eine Straftat, für die Sie angeklagt werden können. Für einen Straftatbestand müssen Sie also nicht erst mit einem Fake-Führerschein im Straßenverkehr erwischt werden.

Wie schütze ich mich vor gefälschten Führerscheinen?

Fake-Führerschein vs. Original: Das ist für einen Laien nicht immer leicht auszumachen. Sie können aber ganz sicher sein, dass die Polizei bei der Kontrolle auf bestimmte Merkmale achtet und Sie daher selbst den besten Fälschungen nicht vertrauen können.

Ein gültiger Führerschein weist einige Sicherheitsmerkmale auf, die nie vollständig kopiert werden können, zum Beispiel:

  • Sicherheitsfaden
  • Lasergravur
  • je nach Lichteinfall variierende Färbung des Aufdrucks „Führerschein“
  • Laserkippbild

Der wichtigste Unterschied ist aber natürlich, dass es den echten Führerschein nur nach dem Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Fahrprüfung gibt. Wenn Sie beide erfolgreich abgelegt haben und von Ihrer Fahrschule einen Führerschein überreicht bekommen haben, können Sie also ganz sicher sein, dass Ihre Fahrerlaubnis auch gültig ist.

Wie erhalte ich meine Fahrerlaubnis zurück?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, haben Sie im Grunde nur eine legale Möglichkeit, wieder am Straßenverkehr teilzunehmen: Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen. Zunächst sollten Sie sich über die geltenden Fristen informieren. Häufig kann der Antrag für eine neue Fahrerlaubnis bereits einige Monate vor dem Ablauf der gerichtlichen Sperre gestellt werden.

In der Regel müssen Sie eine medizinische Untersuchung, eine theoretische und praktische Fahrprüfung sowie eine Verkehrsschulung absolvieren. Es ist wichtig, dass Sie sich beim Amt erkundigen, welche Unterlagen und Nachweise Sie brauchen, z.B. aktuelles Passfoto etc. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, den Prozess zu navigieren und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Chance haben, Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis: Ein wichtiger Unterschied

Wichtig: Ein Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis! Bei einem Fahrverbot behalten Sie Ihre Fahrerlaubnis, müssen aber den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben. Das Fahrverbot ist also zeitlich begrenzt: Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist erhalten Sie Ihren Führerschein wieder.

Häufige Fragen zum Thema „Gefälschter Führerschein: Welche Strafen drohen?“

Welche Konsequenz drohen, wenn ich mir einen falschen Führerschein besorge?

Wenn Sie einen gefälschten Führerschein erwerben oder selbst herstellen, begehen Sie eine schwere Straftat, nämlich Urkundenfälschung. Diese Tat kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis betraft werden. Seien Sie besonders vorsichtig: Allein der Versuch, einen Fake-Führerschein zu bekommen, ist strafbar.

Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis zurück?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese erneut beantragen. In der Regel können Sie diesen Neuantrag bereits lange vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist stellen. Sie müssen nun eine medizinische Untersuchung durchführen lassen und erneut eine Fahrqualifizierung bestehen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte