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Diesel Wertverlust: Auto loswerden und Verlust minimieren

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 6 Min. Lesezeit
  • In der Debatte um den Abgasskandal bei Volkswagen, Daimler (Mercedes) und BMW ist auch immer von Wertverlusten der Diesel-Autos die Rede.
  • Wenn es nach den Herstellern geht, werden betroffene Fahrzeughalter für die Verluste, die sie beim Wiederverkauf hinnehmen müssen, nicht entschädigt.
  • Ihr Image von verlässlicher und exzellenter Qualität büßten deutsche Autos mit Diesel-Motor im September 2015 ein.

Diesel Wertverlust: Was sind die Hintergründe?

Ihr Image von verlässlicher und exzellenter Qualität büßten deutsche Autos mit Diesel-Motor im September 2015 ein. Zu diesem Zeitpunkt wurde bekannt, dass Volkswagen jahrelang – statt umweltfreundlicher Autos – Mogelpackungen verkauft hat. In bestimmten Modellen des VW-Konzerns – weltweit ungefähr 11 Millionen – wurde eine Manipulationssoftware verbaut. Diese erkennt, ob das Auto auf der Straße im Realbetrieb fährt oder auf dem Prüfstand getestet wird. Durch die Software werden die zulässigen Stickoxid (NOx)-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten, auf offener Straße jedoch um ein Vielfaches überschritten.

Seit 2015 konnte jedem deutschen Autobauer sowie einigen der Tochterfirmen die Manipulation von Abgaswerten nachgewiesen werden: Bei BMW kam es Ende März 2018 zu Rückrufen von etwa 11.000 Diesel-Autos wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen – angeblich wurden diese aus Versehen aufgespielt. Für europaweit 700.000 Mercedes-Diesel erfolgte der offizielle Rückruf im Juni 2018. In 2019 kam heraus, dass das KBA absichtlich Informationen zurückgehalten hat, die zeigen, dass auch Fahrzeuge mit 3,0- und 4,2-Liter-Dieselmotoren vom Abgasskandal betroffen sind.

Zudem zeichnet sich immer deutlicher ab, dass auch neuere Modelle mit der Abgasnorm Euro-6 manipuliert wurden. Ein drastischer Wertverlust wird auch hier nicht lange auf sich warten lassen.

Die Kunden der Autobauer wurden somit betrogen und haben beim Kauf ihrer Autos etwas komplett anderes erhalten als gedacht. Betroffenen Fahrzeugen haftet fortan der Makel "Schummel-Diesel" an, der ihren Wertverlust vorantreibt.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal

Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Wie kommt es zum Diesel Wertverlust?

Nicht nur die Fahrzeughalter mit einem manipulierten Diesel sind vom Wertverlust betroffen, sondern auch alle anderen, die einen Diesel besitzen. Denn bei einem Wiederverkauf ihres Autos werden sie wahrscheinlich große Verluste hinnehmen müssen. Durch den Abgasskandal ist die gesamte Diesel-Technologie in Verruf geraten und die Verbraucher haben das Vertrauen in diese Antriebsart verloren. Dabei werden Dieselautos vermehrt zu Ladenhütern, die die Händler nicht mehr loswerden.

Besonders bitter ist das beispielsweise für Fahrer der BMW-Luxusmodelle 750d und M550d. Sie haben einst sehr viel Geld für ihre Autos bezahlt und müssen nun feststellen, dass sie betrogen wurden und ihre Autos nicht nur im Rahmen eines Zwangsrückrufs in die Werkstätten zurückbringen sollen, sondern den Makel "Schummel-Software" wohl nie mehr richtig loswerden.

Werden Sie für Ihren Diesel Wertverlust entschädigt?

Trotz des massiven Betrugs an ihren Kunden und den vielen Urteilen gegen die Autohersteller: Dass VW, Daimler und BMW betroffene Fahrzeughalter aus freien Stücken entschädigen, damit ist nicht zu rechnen. Auf ihren Internetseiten preisen die Konzerne ihre hauseigenen Software-Updates an, die nach Meinung von VW und Co. alle Fehler beheben sollen. Die Auffassung der Autobauer: Sobald das Software-Update verbaut ist, sind alle Fehler behoben und folglich können betrogene Kunden keinen Schadensersatz mehr einfordern. Über die Möglichkeit eines Schadensersatzes wird nicht weiter geredet. Die Autokonzerne setzen deshalb immer noch darauf, dass die Ansprüche geschädigter Fahrzeughalter verjähren, ohne dass sie aktiv geworden sind.

Welche Option der Entschädigung habe ich?

Wer entschädigt werden will, muss selbst aktiv werden. Wenn Sie gegen VW, Daimler, BMW & Co. vorgehen möchten, stehen wir als erfahrener Partner an Ihrer Seite. Als Kanzlei haben wir in den vergangenen Jahren viele Prozesse gegen Volkswagen und andere Autohersteller geführt. Durch die daraus gesammelten Erfahrungen ist es uns möglich, Druck auszuüben. Dadurch konnten wir bereits zahlreiche für unsere Mandanten vorteilhafte Ergebnisse erzielen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte im Abgasskandals durchzusetzen.

#1 Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Autos

Angesichts der Wertverluste ist es unsere Empfehlung, Ihren Diesel loszuwerden und dafür die Erstattung des Kaufpreises zu fordern. Auf diese Weise können wir für unsere Mandanten regelmäßig deutlich bessere Beträge herausholen, als es bei einem Verkauf möglich gewesen wäre.

#2 Auto behalten und Schadensersatz

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht abgeben wollen, setzen wir gerne einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 20% des Kaufpreises für Sie durch.

#3 Widerruf bei Autokredit- oder Leasingvertrag

Wenn Sie den Kauf oder das Leasing Ihres Autos mit einem Kredit finanziert haben, dann können Sie den sogenannten Auto-Widerrufsjoker ziehen. Dabei ist es egal, ob in Ihrem Auto eine Manipulationssoftware verbaut wurde oder nicht: Den Joker können Sie unabhängig davon ziehen, ob Sie einen Schummel-Diesel fahren oder nicht. Denn in nahezu allen Autokreditverträgen entsprechen die Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen, oder enthalten fehlerhafte Pflichtangaben. Das hat die Konsequenz, dass die sonst übliche Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat und die Verträge nach wie vor rückabgewickelt werden können. Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Diesel Wertverlust: Wahrung Ihrer Rechte ohne Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei VW, BMW und Daimler und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen – ansonsten können Sie nur gewinnen. Wir lassen uns auch nicht abschrecken, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten zunächst nicht übernehmen will. Es ist kein Geheimnis, dass sich Versicherungsgesellschaften gerne mal um die Kostenerstattung drücken wollen. Unser Team um eine erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht kümmert sich zusammen mit einer eigenen Fachabteilung für die Durchsetzung von Rechtsschutzdeckungen – und zwar so lange, bis die Versicherung zahlt. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Bei der Online-Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber VW senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche jetzt ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass unser Prozesskostenfinanzierer die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung finanziert – ohne Selbstbeteiligung. Wenn ein Gerichtsprozess aussichtsreich erscheint, übernehmen wir die Anfrage für eine Prozessfinanzierung Ihrer individuellen Klage. Sagt der Prozesskostenfinanzierer für die Klage zu, fällt für dieses gerichtliche Verfahren eine Selbstbeteiligung von 89,- Euro an. Oder wir sorgen mit unserem Prozesskostenfinanzierer dafür, dass Sie rechtzeitig und rechtssicher in der richtigen Musterfeststellungsklage angemeldet sind, begleiten Sie während des Verfahrens und verhandeln für Sie das Ergebnis der Musterklage. Die Selbstbeteiligung beträgt hierfür ist ebenfalls 89,- Euro.

In allen Fällen der Risikoübernahme durch den Prozesskostenfinanzierer – ob außergerichtlich, in einer individuellen Klage oder in der Musterfeststellungsklage – zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar. Dieses beträgt 29 % (inkl. Steuern und Gebühren) von Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, den wir für Sie erzielt haben – maximal jedoch 2.900,00 Euro. Und auch wenn Sie überlegen, auf eigenes Kostenrisiko vor Gericht zu gehen, sind wir an Ihrer Seite und entwickeln mit Ihnen die aussichtsreichste Prozessstrategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Und das Beste: Wenn Sie uns jetzt direkt online beauftragen, prüfen wir Ihren Fall sofort und kostenfrei auf die Möglichkeit einer rein erfolgsabhängigen Vergütung, sodass wir – zunächst außergerichtlich – tätig werden können.

Direkte Online-Beauftragung ohne Kostenrisiko

Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.

  • Beauftragen Sie uns direkt online mit der Prüfung und Durchsetzung Ihres Schadensersatzes!
  • Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
  • Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
  • Sichern Sie sich Ihre Entschädigung ohne eigenes finanzielles Risiko mit Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer!
  • Unser Versprechen: 100 % Transparenz ohne überraschende Kosten.

Welche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?

Die folgenden Fahrzeug-Modelle sind vom Abgasskandal und damit insbesondere von Diesel Wertverlusten betroffen:

Marke Modelle
Audi A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q2, Q3, Q5, Q7, Q8, S4, S5, S6, S7, SQ5, SQ7, SQ8, TT 
BMW 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, 8er, M550, X1, X2, X3, X5, X6, X7 
Dacia Sandero 
Fiat 500x, Ducato, Doblo 
Ford C-Max, Grand C-Max 
Hyundai I20, IX 35 
Jaguar XE 
Jeep Cherokee 
Land Rover Range Rover 
Mazda
Mercedes-Benz 208, 290, 308, A-, B-, C-, CLA-, CLK-, CLS-, E-, G-, GL-, GLA-, GLB-, GLC-, GLE-, GLK-, GLS-, ML-, R-, S-, SLK-, V-Klasse, Citan, Sprinter, Vaneo, Viano, Vito 
Mini Cooper, One 
Mitsubishi ASX, Carisma, Colt, Eclipse Cross, Galant, Grandis, L200, Lancer, Outlander, Pajero, Space 
Nissan Navara 
Opel Astra, Cascada, Corsa, Insignia, Zafira 
Porsche Cayenne, Macan S, Panamera 
Renault Espace, Kadjar, Master 
Seat Alhambra, Altea, Arona, Arosa, Ateca, Cordoba, Exeo, Ibiza, Inca, Leon, Tarraco, Toledo 
Skoda Fabia, Felicia, Kamiq, Karoq, Kodiaq, Octavia, Rapid, Roomster, Scala, Superb, Yeti 
Subaru Forester 
Suzuki Vitara 
VW Amarok, Arteon, Beetle, Bora, Caddy, Crafter, Eos, Fox, Golf, Jetta, LT, Lupo, New Beetle, Passat, Phaeton, Polo, Scirocco, Sharan, T-Cross, T-Roc, T4, T5, T6, Tiguan, Touareg, Touran 
Volvo C30, C70, S 40, S 60, S 80, S 90, V 40, V 50, V 60, V 70, V 90, XC 40, XC 60, XC 70, XC 90 
  Wohnmobile
Fiat Ducato 
Iveco Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4 
VW T5 California, T6 California, Crafter 
Mercedes-Benz Marco Polo, Sprinter, V-Klasse, Vito, Viano 

Wo liegt das Problem beim Diesel-Antrieb?

Die Debatte um den Abgasskandal hat auch die Probleme, die mit dem Diesel-Antrieb verbunden sind, wieder stärker in den Fokus gerückt. Dabei geht es vor allem um die Luftschadstoffe aus dem Auspuff. Die giftigen Stickoxide (NOx), die Diesel-PKW ausstoßen, sind sowohl schädlich für die Gesundheit als auch für die Umwelt. Der EU-Richtwert für NOx von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel wird regelmäßig an sehr vielen Messstationen hierzulande überschritten. Wie die folgende Grafik verdeutlicht, haben Diesel-PKW den bei weitem größten Anteil am NOx-Ausstoß in deutschen Städten:

Software-Update weiterhin problematisch?

Im Falle von VW hat sich herausgestellt, dass das Software-Update problematisch und die daraus resultierenden technischen Auswirkungen unvorhersehbar sind. Häufig haben wir durch unsere Mandanten bereits von negativen Folgen (erhöhter Kraftstoffverbrauch, Leistungsverlust, Versottung der Filter o.ä.) erfahren. Und bei Fahrverboten kann Ihnen ein Software-Update erst recht nicht weiterhelfen. Zudem kann ein Auto ohne durchgeführtes Update als Beweismittel für den Betrug dienen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das Update nicht durchführen zu lassen.

Sollte Ihnen die zuständige Behörde mit Stilllegung drohen, weil Sie das Update ablehnen, dann wenden Sie sich direkt an uns. Sollten Sie dem Rückruf bereits nachgekommen sein, mindert das jedoch keineswegs Ihre Chance auf eine Entschädigung.

Wertverlust durch Diesel-Fahrverbote?

Die Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 zu Fahrverboten in Deutschland hat den Wertverlust bei Diesel-PKW nochmal verschärft. Seitdem wurden in vielen deutschen Ballungsräumen Fahrverbote durchgesetzt, um dadurch den von der EU vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwert einhalten zu können. Als erste deutsche Stadt führte Hamburg Fahrverbote vom 31. Mai 2018 an für bestimmte Bereiche ein. Auch im Fall von Aachen, Berlin, Frankfurt und Stuttgart entschieden Gerichte, dass die Städte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aussprechen müssen. In den meisten Fällen werden Diesel-PKW mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5 von Fahrverboten betroffen sein, aber auch hochpreisige Euro-6-Modelle.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte