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Berliner Testament: So sichern Sie Ihren Partner ab

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
26.02.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Bei einem Berliner Testament setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein.
  • Stirbt einer der beiden Ehepartner, geht dessen vermögen auf den Hinterbliebenen über.
  • Alle anderen Angehörigen werden erst einmal von der Erbfolge ausgeschlossen.
  • Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Nachkommen

Berliner Testament: Was ist das eigentlich?

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments und ist in Deutschland eine der häufigsten Formen der Nachlassregelung. Mit einem Berliner Testament soll vorrangig der hinterbliebene Ehepartner finanziell abgesichert werden.

Das Grundprinzip ist schnell erklärt: Bei einem Berliner Testament setzen Eheleute bzw. Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gegenseitig als Alleinerben ein. Wenn also einer der beiden Ehepartner stirbt, geht dessen gesamtes Vermögen vollständig auf den überlebenden Partner über. Das bedeutet auch, dass alle anderen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die Kinder gehen in einem solchen Fall also erst einmal leer aus. Wenn der zweite Ehepartner stirbt, geht das gesamte Vermögen beider Eheleute an den sogenannten Schlusserben. In den meisten Fällen sind die Kinder die Schlusserben.

Kurz gesagt: Ein Berliner Testament sorgt dafür, dass der hinterbliebene Partner zunächst das gesamte Vermögen erhält.

Berliner Testament: Welche Formen gibt es?

Das Berliner Testament hat zwei Formen:

  • Einheitslösung
  • Trennungslösung

Wichtig: Berliner Testament ist ein Oberbegriff: Geben Sie in einem Berliner Testament daher immer an, welche der beiden Formen Sie nutzen wollen.

Die Einheitslösung

Die Einheitslösung ist die bekannteste Form des Berliner Testaments. Hierbei setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Alle anderen Angehörigen werden von der Erbfolge ausgeschlossen. Gleichzeitig werden sogenannten Schlusserben beschlossen, die das gesamte Erbe erhalten, sobald der zweite Ehepartner verstorben ist. In den meisten Fällen sind diese Schlusserben die Kinder des Ehepaares, grundsätzlich kann aber jede Person zum Schlusserben ernannt werden.

Stirbt ein Ehepartner, geht dessen Vermögen in den Besitz des überlebenden Ehepartners über. Nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben die Schlusserben das Vermögen beider Ehepartner. Bei der Einheitslösung wird also zweimal vererbt.

  • Der große Vorteil der Einheitslösung: Für das Wohl des hinterbliebenen Ehepartners ist erst einmal gesorgt. Mit einem Berliner Testament müssen keine Erbauseindersetzungen geführt und keine anderen Miterben ausgezahlt werden. Es ist eine bequeme Lösung, die Ihren Partner finanziell absichert und oft Streitigkeiten verhindert.

Die Trennungslösung

Die Trennungslösung ist nicht so gängig wie die Einheitslösung, wird aber dennoch häufig genutzt. Das Prinzip ist etwas komplexer, daher erklären wir die Vorgehensweise hier Schritt für Schritt.

Zunächst läuft die Trennungslösung ähnlich ab wie die Einheitslösung. Beide Ehepartner setzen sich gegenseitig als sogenannte Vorerben ein und die Kinder als Nacherben. Auch bei der Trennungslösung geht das Vermögen des Verstorbenen zunächst auf den hinterbliebenen Partner über. Jetzt kommt der Unterschied zur Einheitslösung: Der Erbe ist nur der Verwalter und muss das geerbte Vermögen seines verstorbenen Partners streng von seinem eigenen Vermögen trennen. Es gibt also zwei verschiedene Vermögen: Zum einen das Erbe des Verstorbenen und zum anderen das Vermögen des Verwalters.

Was bedeutet Verwalter in diesem Fall? Der hinterbliebene Partner wird zum Vorerben und “verwaltet” das Erbe auf Zeit. Der Verwalter darf normalerweise nicht über das geerbte Vermögen verfügen.

  • Die Trennungslösung hat den großen Vorteil, dass das Erbe für die Nacherben besonders gut geschützt ist. Der Verwalter kann den Nachlass in den meisten Fällen nicht selbst ausgeben.

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Wie muss ein Berliner Testament aussehen?

Bei einem Berliner Testament gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für alle anderen Formen eines Testaments. Wenn Sie und Ihr Partner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen wollen, müssen Sie die folgenden formalen Vorgaben beachten:

  • Das Berliner Testament muss handschriftlich verfasst, leserlich und verständlich sein.
  • Am Computer verfasste Testamente sind unwirksam.
  • Beide Ehepartner müssen das Berliner Testament unterzeichnen.
  • Ort und Datum müssen angegeben werden.
  • Ein Berliner Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam.

Grundsätzlich brauchen Sie zum Aufsetzen eines Berliner Testaments also nur Stift und Papier. Sie können selbst entscheiden, ob Sie oder Ihr Ehepartner das Testament aufsetzen — wichtig ist nur, dass beide Partner unterschreiben.

Inhalt des Berliner Testaments

In einem Berliner Testament muss stehen, dass Sie und Ihr Partner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Damit werden alle anderen Angehörigen automatisch von der Erbfolge ausgeschlossen. Anschließend müssen die Schlusserben bestimmt werden, die das Vermögen nach dem Tod beider Ehepartner erhalten sollen. Halten Sie außerdem fest, ob Sie die Einheitslösung oder die Trennungslösung nutzen wollen. “Berliner Testament” ist ein Oberbegriff, der beide Varianten meint; daher sollten Sie ausdrücklich erklären, welche Lösung Sie nutzen wollen.

Eine Formulierung im Berliner Testament könnte beispielsweise so lauten: “Wir, die Eheleute, setzen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben unseres gesamten Vermögens ein.”

Wie viel kostet ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist — genau wie alle anderen Nachlassregelungen — auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Bei einem handschriftlich verfassten Berliner Testament fallen demnach überhaupt keine Kosten an.

Wenn Sie Ihr Berliner Testament hingegen von einem Notar erstellen lassen, hängen die Kosten vom Geschäftswert ab. Das Berliner Testament ist immer ein gemeinschaftliches Testament, deshalb wird bei einem Notar die doppelte Gebühr erhoben:

Geschäftswert bis Notargebühren für ein Berliner Testament
50.000 Euro 330 Euro
200.000 Euro 870 Euro
500.000 Euro 1.870 Euro
1.000.000 Euro 3.470 Euro

Sie können ein Berliner Testament auch selbst aufsetzen und anschließend von einem Notar beglaubigen lassen. Die Beglaubigung eines Berliner Testaments kostet maximal 130 Euro.

Berliner Testament: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist bei einem Berliner Testament natürlich besonders wichtig: Der überlebende Ehepartner wird als Alleinerbe eingesetzt. Die Kinder werden dadurch zunächst enterbt und haben somit grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil. Genauer: Die Kinder haben bei einem Berliner Testament sogar zweimal Anspruch auf den Pflichtteil: Der erste Pflichtteilsanspruch kann mit dem Eintritt des ersten Erbfalls eingefordert werden, der zweite Pflichtteilsanspruch dann mit dem Tod des hinterbliebenen Elternteils.

  • Das Entscheidende: Wenn die Kinder ihren Pflichtteil einfordern, haben sie anschließend keinen Anspruch mehr auf das Erbe. Sollten die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, enterben sie sich also sozusagen selbst.

Der Pflichtteil ist für jene Personen bestimmt, die vom Erblasser enterbt wurden. Die Kinder wurden zwar enterbt, erhalten aber beim Tod des hinterbliebenen Elternteils dennoch den gesamten Nachlass. Sie sind also nur vorläufig enterbt. Wer nun trotzdem seinen Pflichtteil anfordert, verzichtet auf seine Position als Schlusserbe und bringt sich letztlich um den gesamten Nachlass.

Was besagt die Pflichtteilsklausel?

Ehepaare können in einem Berliner Testament eine sogenannte Pflichtteilsklausel verankern. Diese Klausel schränkt den Pflichtteilsanspruch der Kinder des Ehepaares ein. Ganz konkret soll die Pflichtteilsklausel die Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil bereits beim ersten Erbfall einzufordern. Dadurch sollen die Kinder angehalten werden, den Pflichtteil nicht zu verlangen, sondern stattdessen zu warten, um beim zweiten Erbfall zu den Schlusserben zu werden.

Berliner Testament: Was passiert bei Scheidung?

Hier machen wir es kurz: Wenn Eheleute, die ein gemeinsames Berliner Testament aufgesetzt haben, sich scheiden lassen, verliert die Verfügung mit der Scheidung ihre Wirksamkeit. Anders ausgedrückt: Nach einer Scheidung ist ein Berliner Testament nicht länger gültig. Die Scheidung muss dabei nicht vollständig abgeschlossen sein — die Nachlassregelung verliert ihre Wirksamkeit, sobald eine Scheidung beantragt wurde.

Kann ich ein Berliner Testament widerrufen?

Eheleute können das Berliner Testament in den meisten Fällen nur gemeinschaftlich ändern oder aufheben. Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass nur einer der Partner die Nachlassregelung auflöst.

In den folgenden Fällen ist eine Änderung möglich:

  • Widerruf durch beide Ehepartner: Das Berliner Testament lässt sich jederzeit ändern oder auflösen, wenn beide Eheleute zustimmen. Hierfür können Sie entweder ein neues Testament aufsetzen oder das alte vernichten. Hat ein Notar Ihr Testament beglaubigt, dann müssen Sie die Herausgabe der Verfügung beantragen.
  • Einseitiger Widerruf: Sie können das Berliner Testament auch einseitig widerrufen. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Partner noch leben und im Berliner Testament bestimmte Änderungsrechte festgehalten wurden. Sie können in Ihrem Testament beispielsweise verankern, dass eine Änderung auch einseitig möglich ist. Der einseitige Widerruf muss von einem Notar beurkundet werden. Zudem müssen Sie Ihren Ehepartner informieren und ihm den Widerruf zukommen lassen.

Wichtig: Ein Berliner Testament kann nur geändert oder widerrufen werden, solange beide Ehepartner noch leben. Stirbt einer der beiden Ehepartner, ist das Berliner Testament automatisch bindend und kann nicht mehr aufgelöst werden.

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Berliner Testament: Vor- und Nachteile aufgelistet

Das Berliner Testament ist eine gängige Art, den Ehepartner finanziell abzusichern. Wie alle Formen der Nachlassregelungen hat aber auch das Berliner Testament einige Vor- und Nachteile, die wir hier noch einmal auflisten.

Vorteile

  • Die Situation ist eindeutig: Das Vermögen des Verstorbenen geht ohne Erbauseinandersetzung auf den hinterbliebenen Partner über.
  • Der überlebende Ehepartner ist finanziell also erst einmal abgesichert.
  • Der hinterbliebene Partner muss keine Miterben auszahlen.

Nachteile

  • Das Berliner Testament bindet: Ehepartner können ein Berliner Testament nur gemeinsam ändern. Das kann oft zu Streitigkeiten führen.
  • Die Kinder gehen zunächst leer aus.
  • Die Kinder erben nach dem Tod beider Eltern das gesamte Vermögen auf einmal. Daraus können sich steuerliche Nachteile ergeben.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte