VW Software-Update: Wichtige Tipps und Infos
- Dreh- und Angelpunkt bei dem VW Software-Update ist die tatsächliche Reduzierung der Emissionen auf den erlaubten Wert und die damit weiterhin geltende Betriebserlaubnis.
- Die negativen Auswirkungen für Autofahrer nach einem VW Software-Update häufen sich.
- Von teilweise erheblichen Störungen bis hin zur Unbrauchbarkeit des Fahrzeuges ist hier die Rede.
Inhalt:
- Vor dem VW Software-Update: Was ist jetzt zu tun?
- Was kann passieren, wenn ich mich weigere, das VW Software-Update aufzuspielen?
- Nach dem VW Software-Update: Sind Mängel am Fahrzeug feststellbar?
- VW Software-Update: Inwieweit bin ich betroffen?
- Wo finde ich die FIN-Nummer?
- Die betroffenen Diesel-Fahrzeuge im Überblick:
- Habe ich einen Nachteil, wenn ich das VW Software-Update bereits habe?
- Wie kann ich meine Rechte im Abgasskandal durchsetzen?
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Kostenrisiko?
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
Vor dem VW Software-Update: Was ist jetzt zu tun?
Vielleicht befinden Sie sich im Moment in der Situation, dass schon Schreiben vom Hersteller oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei Ihnen eingegangen sind. Die ausdrückliche Aufforderung, das Update durchführen zu lassen, verunsichert die Fahrzeugbesitzer. Denn die Androhung der Stilllegung des Fahrzeuges geht mit eben dieser Aufforderung Hand in Hand. Bereits bei Kontrollbesuchen in der Werkstatt wird einem ans Herz gelegt, dieses VW Software-Update sofort durchführen zu lassen, obwohl lediglich ein Reifen gewechselt werden muss. Jedoch raten wir unseren Mandanten dringend davon ab, diesen Anforderungen nachzugeben und sich einschüchtern zu lassen. Denn Fakt ist, dass weder Hersteller noch Händler sich darüber im Klaren sein können, wie sich das VW Software-Update längerfristig auf das Fahrzeug auswirken kann. Aufgrund dieser Tatsache werden durch die Gerichte den Betroffenen immer mehr Rechte eingeräumt, die durchgesetzt werden können.
Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal
Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Was kann passieren, wenn ich mich weigere, das VW Software-Update aufzuspielen?
Theoretisch haben Sie rein rechtlich nichts zu befürchten. Jedoch kann es Probleme beim nächsten TÜV-Besuch geben. Zum einen besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug der TÜV-Prüfung wegen eines fehlenden Updates nicht standhält, und zum anderen kann das Fahrzeug von der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle stillgelegt werden. Um es nicht soweit kommen zu lassen, muss abgeklärt werden, wie jetzt weiter vorgegangen werden soll. Bei Stilllegungsandrohungen geht der Hersteller oder auch das KBA in der Regel so vor:
- Vorab werden Sie lediglich vom Hersteller dazu aufgefordert, das Software-Update aufzuspielen. Das kann auch mehrfach erfolgen. Hier noch mal unser ausdrücklicher Rat: Lassen Sie das Software-Update vorerst nicht durchführen!
- Einen Monat später können Sie in der Regel ein Aufforderungsschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Briefkasten erwarten. Es wird eine Frist gesetzt, die sich auf wenige Monate begrenzt.
- Wenn Sie bis zu dieser ersten Frist nicht gehandelt haben, wird sich innerhalb von zwei bis vier Wochen die für Sie zuständige KFZ-Zulassungsbehörde bei Ihnen melden. Das Ihnen dann zugestellte sog. „Anhörungsschreiben“ der örtlichen Behörde, z.B. der KFZ-Zulassungsstelle oder des Straßenverkehrsamtes, setzt Ihnen dann eine sehr kurze Frist, um das Software-Update aufzuspielen. Ansonsten droht die Stilllegung.
Nach dem VW Software-Update: Sind Mängel am Fahrzeug feststellbar?
Betroffene im Abgasskandal sind in Sorge, da sie nicht wissen, ob auch nach Zustimmung zum VW Software-Update weiterhin Rechtsansprüche gelten. Dies ist zweifellos zu bejahen, denn schwerwiegende Störungen beim Fahrzeugbetrieb, nachdem das VW Software-Update durchgeführt wurde, sind nicht von der Hand zu weisen. Darunter fallen die Versottung der Filter, Ruckeln im Fahrbetrieb oder auch der Leistungsverlust des Wagens. Das ist an sich nicht hinnehmbar, denn Sie als Verbraucher haben einen Anspruch auf ein funktionierendes Fahrzeug. Somit bestehen auch weiterhin Gewährleistungsansprüche, die es durchzusetzen gilt.
VW Software-Update: Inwieweit bin ich betroffen?
Allgemein muss man anmerken, dass alle Dieselfahrzeugbesitzer unter den finanziellen Einbußen zu leiden haben. Denn nicht nur das VW Software-Update kann technische Risiken mit sich führen, die sich später im finanziellen Sektor niederschlagen können. Auch der Wertverlust des Autos und der damit zusammenhängende erschwerte Wiederverkauf haben beim Betroffenen bereits ein großes Loch in das Portemonnaie gerissen. Hinzukommen Fahrverbote in den Innenstädten, die jedem Dieselfahrer drohen. Grundsätzlich sind aber die Autos vom Abgasskandal betroffen, die Sie in der folgenden Liste ersehen können. Wichtig ist nun beim Hersteller anhand seiner FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug der Manipulation zum Opfer gefallen ist. Insofern Sie nicht ohnehin schon ein Schreiben von Hersteller oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten haben, kann diese Angelegenheit auf den Internetseiten des Herstellers (VW, Audi, SEAT, Skoda) abgeklärt werden (siehe Links weiter unten).
Wo finde ich die FIN-Nummer?
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ist eine 17-stellige Zahl, mit der Ihr Fahrzeug zweifelsfrei identifiziert werden kann. Sie finden diese Zahl in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1", unter der Position E.
Die betroffenen Diesel-Fahrzeuge im Überblick:
Unser Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage des Herstellers. Auch wenn Ihr Fahrzeug laut Online-Abfrage oder auf Nachfrage bei Ihrem Händler nicht betroffen sein soll, kann dies trotzdem der Fall sein.
Wie stehen überhaupt meine Erfolgschancen?
Wie ein geführter Prozess, zum Beispiel mit einer Klage gegen VW, unserer Kanzlei vor dem Landgericht Berlin zeigt, sind die Erfolgschancen der Mandanten gegen den Weltkonzern in keinerlei Hinsicht aussichtslos. Im Gegenteil – mit Urteil vom 19. April 2018 (Az: 13 O 108/17) wurde entschieden, dass der Kaufpreis von Hersteller und Händler erstattet werden muss und sie dazu verpflichtet wurden, das Fahrzeug zurückzunehmen. Lediglich eine geringe Nutzungspauschale wurde dem Mandanten für die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
Doch was ist genau vorgefallen? Auch unser Mandant war Opfer des Abgasskandals und wurde ebenfalls vom Hersteller dazu aufgefordert, das VW Software-Update durchführen zu lassen. Unser Mandant weigerte sich jedoch. Nachvollziehbar aufgrund des ohnehin schon nachhaltig gebrochenen Vertrauens gegenüber VW. Zudem waren auch hier längerfristige Auswirkungen auf das Fahrzeug durch ebendiese Software nicht vorhersehbar. Mit fünf angebotenen AdBlue-Gutscheinen von VW wollte sich der Mandant verständlicherweise nicht zufrieden geben. Die Gründe, warum das Landgericht für das Recht des Verbrauchers entschieden hat, liegen sehr nahe. Einer der stärksten Argumente hierbei war die Tatsache, dass der Mandant sicherlich kein Fahrzeug gekauft hätte, das gewissenhaft manipuliert wurde.
Habe ich einen Nachteil, wenn ich das VW Software-Update bereits habe?
Auch dann haben Sie Ihre Rechte nicht verloren. Es werden weiterhin verbraucherfreundliche Urteile ausgesprochen, mit denen die Rechte der Mandanten auch nach VW Software-Update weiterhin durchgesetzt werden können. Nicht zu guter Letzt hat das OLG Köln am 27. März 2018 (Az: 18 U 134/17) entschieden, dass der betroffene Fahrzeugbesitzer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern kann. Nach Installierung wurde auch hier eine Verschlechterung der Leistung des Fahrzeuges festgestellt. Das OLG entschied sich dafür, dass vom Autoverkäufer ohne Zweifel ausgeschlossen werden muss, dass der Leistungsabfall nicht am Update festzumachen ist. Das konnte jedoch während des Prozesses nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es ist somit festzuhalten, dass die Erfolgschancen noch nie so gut standen wie jetzt. Unabhängig davon, ob Sie das VW Software-Update bereits durchgeführt haben oder nicht. Wichtig ist nur, dass Sie jetzt handeln. Fordern Sie jetzt eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles über unseren Online-Check ein.
Jetzt wendet sich das Blatt: Das OLG Köln erlässt verbraucherfreundlichen Beschluss
Das OLG Köln hat am 27. März 2018 einen Beschluss erlassen, über den sich viele Betroffene im Abgasskandal freuen können. Doch worüber wurde genau verhandelt? Die Händler waren der festen Meinung, dass der Käufer beweisen muss, dass erst durch das VW Software-Update die Mängel am Fahrzeug entstanden sind. Das OLG hat aber triumphal gegen die Ansicht der Händler entschieden, denn das OLG sieht die Beweispflicht nicht beim Käufer sondern beim Verkäufer. Ursprung des Ganzen ist auch hier der kaufvertragliche Anspruch, auf den sich der Käufer berufen kann. Denn aus dem Kaufvertrag heraus wurde dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zugesichert. Aber das Gericht hat entschieden, dass das Fahrzeug keineswegs mangelfrei war.
Wie kann ich meine Rechte im Abgasskandal durchsetzen?
Aus Ansprüchen erfolgen Rechte, die es durchzusetzen gilt. Wobei es hier mehrere Wege gibt, um rechtlich vorzugehen. Es besteht die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen. Diese zeichnen sich darin aus, dass man beispielsweise vom Kaufvertrag zurücktritt und den Kaufpreis unter Abzug von einer geringen Nutzungspauschale zurückfordern kann. Sprich, Sie können den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurückfordern oder Sie verlangen ein vergleichbares Neufahrzeug. Aber auch die Nachbesserung oder Lieferung eines Fahrzeuges ohne Mängel kann gefordert werden. Der Grund: Der Verkäufer ist verpflichtend dafür eingetreten, dass der Käufer ein mangelfreies Fahrzeug erhält. Zweifelsfrei ist hier festzustellen, dass ein manipuliertes Fahrzeug im Abgasskandal keineswegs mangelfrei ist! Was hier jedoch zu beachten ist, dass in vielen Fällen die Gewährleistungsansprüche bereits verjährt sind. Eine Prüfung des Sachverhaltes kann trotzdem wichtig sein. Denn auch hier kann sich die Chance auf Erfolg verstecken.
Auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller können rechtmäßig gestellt werden. Denn hier wurde mutwillig und sittenwidrig gehandelt, indem man Ihnen ein manipuliertes Fahrzeug verkauft hat. Aufgrund dieser betrügerischen Vorgehensweise haben Sie einen finanziellen Schaden zu erleiden. Hier können Sie als Schadensersatz eine Summe von bis zu 10.000 Euro und mehr erwarten. Um Aussicht auf Erfolg zu haben, ist ebenfalls schnelles Handeln wichtig.
Als weitere Option gibt es den sogenannten Auto-Widerrufsjoker. Dieser kann gegenüber der finanzierenden Bank geltend gemacht werden. Das Schöne dabei – prinzipiell jeder Autobesitzer kann den Joker ziehen. Man muss nicht erst vom Abgasskandal betroffen sein. Das Auto muss lediglich mit einem Kredit oder Leasing finanziert sein. Insbesondere Verträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten Widerrufsinformationen, die schlichtweg falsch sind. Beziehungsweise wurde der Käufer fehlerhaft über die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Widerrufs informiert. Das hat zur Folge, dass dieser Vertrag rückwirkend als nichtig erklärt werden kann. Ergebnis ist, dass der Betroffene das Recht dazu hat, das Fahrzeug zurückzugeben oder gegebenenfalls auch umzutauschen. Die Bank hat dahingehen jegliche Raten inkl. Zins- und Tilgungsleistungen zu erstatten. Vor allem lohnt es sich, einen Blick auf die Finanzierungsverträge zu werfen, die nach dem 13. Juni 2014 unterzeichnet worden sind. Denn hier besteht die erhöhte Chance, dass die Banken außerdem die Nutzungsentschädigung erlassen.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Kostenrisiko?
Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei VW, BMW und Daimler und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.
Durchsetzung mit Rechtsschutz
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Durchsetzung ohne Rechtsschutz
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte