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Mietvertrag prüfen lassen: so können Sie profitieren!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
01.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Mietverträge haben keine Widerrufsfrist und sollten daher vor der Unterschrift gründlich geprüft werden.
  • Besonders Formularmietverträge können Fehler und unzulässige Klauseln enthalten, die den Vertrag ungültig machen oder Raum für Interpretation und Streitigkeiten schaffen.
  • Ein Experte im Mietrecht kann Ihnen helfen, die Fallstricke in Mietverträgen rechtzeitig zu erkennen.

Warum sollte ich meinen Mietvertrag prüfen lassen?

Ein Mietvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Mieter und einem Vermieter. Anders als andere Verträge gilt für ihn kein Widerrufsrecht. Wer unterschrieben hat, ist gebunden. Es ist also wichtig, dass beide Parteien die Details des Mietvertrags verstehen und akzeptieren. Daher ist es in beiderseitigem Interesse, den Mietvertrag vor Abschluss zu prüfen, um sicherzustellen, dass er korrekt und fair ist.

Ein Mietvertrag, der nicht geprüft wurde, kann zukünftig zu Problemen führen, wie z.B. Streitigkeiten über die Konditionen des Mietvertrags oder eine unerwartete Kündigung. Daher ist es ratsam, einen Mietvertrag von einem Immobilienspezialisten oder einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, bevor man ihn unterschreibt. Auch bei einem bereits laufenden Mietverhältnis kann es für die Mieter sinnvoll sein, den Mietvertrag prüfen zu lassen. Besonders dann, wenn der Vermieter einen sogenannten Formularmietvertrag verwendet hat, kann der Mietvertrag Klauseln enthalten, die nach aktueller Rechtsprechung ungültig sind.

Worauf sollte man bei einem Mietvertrag besonders achten?

Folgende Inhalte sollten auf jeden Fall im Mietvertrag enthalten sein:

  • Vollständige Namen und Kontaktdaten aller Vertragsparteien
  • Konkrete Beschreibung des Mietobjekts / der gemieteten Räumlichkeiten
  • Höhe der Miete und der Kaution und ihre Zahlungsfälligkeit
  • Beginn des Mietverhältnisses und ggf. Laufzeit des Vertrags
  • Unterschriften der Vertragspartner

Außerdem sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Welche Nutzung von Keller, Garten und Stellplätzen ist erlaubt?
  • Die Mietkaution darf die Summe von drei Nettokaltmieten nicht übersteigen.
  • Die Möglichkeit von Mieterhöhungen sollte transparent und rechtskonform dargestellt werden.
  • Eine Mieterhöhung ist erst 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung möglich.
  • Höhe und Art der Betriebskosten sollte aufgeschlüsselt werden. Fehlt eine Vereinbarung dazu, müssen keine Betriebskosten gezahlt werden.
  • Bankgebühren oder eine Mietausfallversicherung sind Verwaltungskosten und müssen nicht vom Mieter übernommen werden.
  • Wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart, darf dieser nicht über vier Jahre hinausgehen.
  • Die Höhe der Kosten, die ein Mieter für Schönheitsreparaturen aufwenden muss, darf nicht unbegrenzt sein.
  • Mängelrügen und Mietminderungen dürfen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
  • Haustierhaltung darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden.

Mietvertrag prüfen lassen – Eine gute Idee für künftige und bestehende Mietverhältnisse

Sie sind sich bei Klauseln Ihres Mietvertrags unsicher? Unsere Experten im Mietrecht können Ihnen helfen, bei der Unterzeichnung des Mietvertrags die richtige Entscheidung zu treffen und künftige Probleme und Konfliktpotenziale im Vorhinein zu umgehen.

Wann ist ein Mietvertrag ungültig?

Es gibt bestimmte Klauseln, die in Mietverträgen enthalten sein können, wodurch der Vertrag aber seine Gültigkeit verliert, da sie unzulässig sind. Dabei kann es sich um Formulierungen handeln, die besagen, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist. Befindet sich die Wohnung allerdings bei Übernahme nicht im vertraglich festgelegten Zustand, darf ein Mieter durchaus die Miete mindern.

Ein Mietvertrag sollte eigentlich ein individuell aufgesetztes Dokument sein. Viele Vermieter machen sich jedoch nicht diese Mühe, sondern bedienen sich kostenloser Mustervorlagen. Bei diesen Formularmietverträgen werden lediglich die relevanten Eckdaten ergänzt. Es ist allerdings nicht garantiert, dass diese Vorlagen fehlerfrei sind. Außerdem können sie tendenziell eher zugunsten des Vermieters formuliert sein, was nicht zulässig ist. Tauchen Klauseln auf, die den Mieter dazu zwingen, Bankgebühren oder eine Mietausfallversicherung für den Vermieter zu bezahlen, ist dies ebenfalls nicht zulässig.

Wer kann meinen Mietvertrag prüfen?

In der Regel prüft ein Rechtsanwalt oder ein Notar einen Mietvertrag. Beide sind dazu qualifiziert, den Vertrag auf gesetzliche Richtlinien und Bestimmungen hin zu überprüfen. Sie sind auch in der Lage, rechtliche Fragen zu beantworten und mögliche Probleme im Voraus zu identifizieren. Wer Zeit sparen möchte, kann seinen Mietvertrag auch online prüfen lassen. Außerdem können auch Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund Mietverträge prüfen.

Wie viel kostet es, den Mietvertrag prüfen zu lassen?

Die Kosten für die Prüfung eines Mietvertrags sind einzelfallabhängig. Vor allem der Umfang des Dokuments spielt hier eine Rolle. In der Regel handelt es sich um einen niedrigen dreistelligen Betrag. Da im Falle von Streitigkeiten nach Vertragsabschluss die Prozesskosten diesen Betrag aber bei weitem übersteigen können, sind diese vergleichsweise niedrigen Kosten sicher gut investiertes Geld. Sollten Sie einen Mietrechtsschutz haben, übernimmt die Versicherung gegebenenfalls die Kosten für die Prüfung.

Keine Lust auf kostspielige Auseinandersetzung mit dem künftigen Vermieter? Jetzt Mietvertrag prüfen lassen!

Sie wollen Ihren neuen Mietvertrag nicht unbesehen unterschreiben? Richtig so! Unsere Experten im Mietrecht helfen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Interessen als Mieter.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte