Parken - Hier sollte Sie Ihr Auto besser nicht abstellen
- Es darf beispielsweise nicht direkt vor einer Ampel oder einem Zebrastreifen geparkt werden.
- Auch an engen Kurven und in sehr schmalen Straßen gilt häufig ein Parkverbot.
- Zudem muss darauf geachtet werden, was als Bezahlung und Nachweis verwendet wird.
An welche Regeln muss ich mich beim Parken halten?
Insbesondere in deutschen Großstädten kann es oftmals schwierig werden, einen Parkplatz zu finden, der nicht mehrere Kilometer vom eigentlichen Ziel entfernt liegt. Daher gehen deutsche Autofahrer immer wieder das Risiko ein, erwischt zu werden und verstoßen gegen die Vorschriften des Haltens und Parkens.
Meist wird das bestraft, denn Beamte der Verkehrsüberwachung sind zahlreich in Städten unterwegs, um Parksünder zu sanktionieren. Auch wenige Minuten können bereits ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer bedeuten. Doch viele Autofahrer verstoßen auch unabsichtlich gegen die deutschen Regeln beim Parken. Denn viele Halte- und Parkverbote werden nicht durch Schilder kommuniziert, sondern müssen gekannt werden.
So darf beispielsweise nicht direkt vor einer Ampel oder einem Zebrastreifen geparkt werden. Auch an engen Kurven und in sehr schmalen Straßen gilt häufig ein Parkverbot, ohne dass ein Schild darauf hinweist.
Es gibt viele weitere Vorschriften, die als Wissen vorausgesetzt werden. Meist würde aber auch kein Autofahrer auf die Idee kommen, an diesen Stellen zu parken. Dass der Rettungsstreifen auf einer Autobahn keine Parkbucht ist, sollte doch jedem Führerscheininhaber klar sein.
An anderen Stellen ist klar ausgeschildert, wann und wie lange an dieser Stelle geparkt werden darf. So gibt es Schilder, die auf Behinderten-, Motorrad- oder Frauenparkplätze hinweisen. Auch sind viele Parkplätze zeitlich begrenzt.
Zudem muss darauf geachtet werden, was als Bezahlung und Nachweis verwendet wird: Parkausweis, Parkscheibe, Parkschein oder gar nichts – es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Mittlerweile kann sogar über das Handy ein Parkschein gezogen werden. Das Praktische am digitalen Parken ist, dass das Smartphone seinen Besitzer darüber informiert, wenn die Parkuhr abläuft und automatisch "auscheckt", wenn der Parkplatz verlassen wird. So muss nur die Zeit bezahlt werden, die der Parkplatz tatsächlich genutzt wird.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Parken mit Parkscheibe
Auf bestimmten Parkplätzen wird keine Gebühr fällig, jedoch muss sich hier an die maximal Parkdauer gehalten werden. Da nicht überprüft werden kann, wie lange ein Fahrzeug bereits auf dem Parkplatz steht, werden Parkende hier zur Verwendung einer Parkscheibe verpflichtet.
Diese muss stets auf eine volle oder halbe Stunde gestellt werden und gibt an, seit wann Sie diesen Parkplatz bereits nutzen. Insbesondere das Parken auf Supermarkt- und Kundenparkplätzen erfordert meist eine Parkscheibe. Hier weisen oft auch Schilder an der Einfahrt auf die maximale Parkdauer und die drohenden Gebühren bei Nichtbeachtung hin.
Einige Supermärkte oder Einkaufspassagen verlangen dagegen Parkgebühren auf ihren eigenen Parkplätzen. Die Höhe kann von den Betreibern individuell festgelegt werden und fällt deshalb oftmals sehr hoch aus.
Insbesondere in Großstädten verpachten Supermärkte häufig ihre Parkflächen an private Betreiber, die diese dann bewachen und sicherstellen, dass nur Kunden des Marktes tatsächlich hier parken. Wenn der Aufwand zu groß ist, um Sie aufzusuchen, darf Ihr Wagen ohne Weiteres abgeschleppt werden.
Halteverbot
Halteverbote finden sich hauptsächlich in Großstädten. Hier ist die Dichte an Fahrzeugen ohnehin schon hoch und jede Behinderung kann weitere Verzögerungen herbeiführen.
Es muss jedoch zwischen dem eingeschränkten und absoluten Halteverbot unterschieden werden. In einer eingeschränkten Halteverbotszone darf gehalten, jedoch nicht geparkt werden. Sie dürfen sich also 3 Minuten lang mit Ihrem Fahrzeug in diesem Bereich aufhalten.
Anschließend müssen Sie jedoch weiterfahren. Im absoluten Halteverbot gibt es dagegen keinerlei Ausnahme – jedes Halten stellt eine potentielle Behinderung dar.
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Parkverbot
Parkverbote gelten überall da, wo ein parkendes Auto andere Verkehrsteilnehmer behindern könnte. Viele solcher Verbote sind ausgeschildert, sodass Sie genau erkennen, wer hier parken darf und wie lange.
Denn häufig gilt zwar ein Parkverbot, jedoch dürfen Anwohner oder Menschen mit Schwerbehindertenausweis dennoch parken.
Auch herrscht an vielen Stellen ein Parkverbot, ohne dass ein Schild explizit darauf hinweist. Diese Regeln sollten jedem Autofahrer bekannt sein, um ein Knöllchen oder den Abschleppdienst zu vermeiden.
Parken ohne Parkschein
Insbesondere in großen Städten ist der Parkraum knapp, sodass viele Parkplätze gebührenpflichtig sind. Um das eigene Auto zu parken, muss oftmals ein Parkschein an einem Parkautomat gezogen werden.
Dieser muss dann gut sichtbar auf dem Armaturenbrett platziert werden. Parken Sie ohne Parkschein oder überziehen Sie die maximal erlaubte Parkdauer, droht Ihnen ein Bußgeld. Hierbei handelt es jedoch in der Regel um ein geringes Verwarnungsgeld.
Verkehrsbeamte dürfen Sie sogar kostenpflichtig abschleppen lassen, wenn Sie anderen Fahrzeugen den Parkplatz wegnehmen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte