
Dieselskandal Entschädigung: So stehen die Erfolgschancen


Grundsätzlich haben Betroffene im Dieselskandal den Anspruch auf eine Entschädigung. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat dies nochmals deutlich gemacht. Die Chancen auf einen fairen Schadensersatz stehen also besser als je zuvor.
Inhalt:
- Warum müssen VW & Co. im Dieselskandal Schadensersatz zahlen?
- Abgasskandal Schadensersatz: Wer kann Entschädigung verlangen?
- Diesel-Schadensersatz auch bei Gebrauchten?
- Dieselskandal Entschädigung: Erfolgschancen stehen so gut wie nie zuvor
- Dieselskandal Schadensersatz: Was muss ich tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
- Dieselskandal Entschädigung einfordern: Welche Kosten entstehen?
- Häufig gestellte Fragen
Warum müssen VW & Co. im Dieselskandal Schadensersatz zahlen?
VW, Audi, Porsche, Skoda, SEAT, Mercedes-Benz, BMW und Opel haben ihre Kunden betrogen. Und zwar indem sie durch unzulässige Abschalteinrichtungen Abgaswerte nachweislich manipulierten.
2014 wurde die erste Abschalteinrichtung bei VW im EA189-Motor entdeckt. Allein in Deutschland waren auf einem Schlag circa 2,6 Millionen Autos betroffen. Weltweit waren es rund 11 Millionen Fahrzeuge.
Die Manipulations-Software kann erkennen, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Während dieser Prüfphase wird der Schadstoffausstoß massiv gemindert oder sogar ganz ausgeschaltet. Sobald das Fahrzeug jedoch die Prüframpe verlässt, stellt sich die Software ab. Die Abgase werden ungefiltert in die Luft gepustet – ohne Wissen des Käufers.
Abgasskandal Schadensersatz: Wer kann Entschädigung verlangen?
Alle Verbraucher, die vom Dieselskandal betroffen sind, können einen Schadensersatz einfordern. Die Liste der Autohersteller, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal stehen, ist lang: Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, BMW, Opel — alle sind betroffen! Mit unserem Online-Check können Sie schnell und einfach herausfinden, ob auch Ihr Modell manipuliert wurde.
Hier ist eine Übersicht aller betroffenen Modelle:
Außerdem betroffen sind diese Wohnmobile:
Sie fahren eines der Autos aus dieser Tabelle? Dann könnte Ihnen ein Diesel-Schadensersatz für den Betrug im Dieselskandal zustehen. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.
Diesel-Schadensersatz auch bei Gebrauchten?
Vom Abgasskandal betroffene PKW-Fahrer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs oder auf Schadensersatz. Sie haben diese Ansprüche also auch, wenn Ihr Gebrauchtwagen eine manipulierte Abgasreinigung besitzt.
Alle Dieselfahrer, bei deren Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, haben also das Recht auf Schadensersatz: Das gilt bei Neuwagen und auch bei Gebrauchten.
Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal
Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Dieselskandal Entschädigung: Erfolgschancen stehen so gut wie nie zuvor
Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass Betroffene im Dieselskandal entschädigt werden müssen. Die Autohersteller können sich auch nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hätten, so die Richter. Vielmehr reicht die bloße Tatsache aus, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, die Abgaswerte manipuliert.
Demnach können grundsätzlich alle Dieselfahrer, die einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten haben, Schadensersatz im Dieselskandal fordern.
Dieselskandal Schadensersatz: Was muss ich tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und finden Sie heraus, ob auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind!
Sofern Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt und demzufolge vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie vom zuletzt gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs Gebrauch machen und Schadensersatz fordern.
Demnach müssen Hersteller für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen wurden dadurch beschleunigt, sodass auch Sie davon profitieren könnten!
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Dieselskandal Entschädigung einfordern: Welche Kosten entstehen?
Für die Durchsetzung der Ansprüche gegen die Hersteller bieten wir Ihnen zwei bequeme Möglichkeiten an!
Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben.
Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben:
Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie kommen für Ihre Selbstbeteiligung auf, die Sie ggf. mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, die Rechtschutzversicherung kommt für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf. Weitere kostenauslösende Maßnahmen fallen erst dann an, wenn uns eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt oder die Rechtsschutzversicherung den Kostenschutz rechtswidrig versagt und zur Deckung verpflichtet ist.
Wir regeln das für Sie!
Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Kostenauslösende Maßnahmen erfolgen erst dann, wenn uns eine Deckungszusage vorliegt oder die Rechtsschutzversicherung den Kostenschutz rechtswidrig versagt und zur Deckung verpflichtet ist!
Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche per anwaltlicher Hilfe geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt nach vorheriger Prüfung für Sie die Verfahrenskosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen.
Der Prozesskostenfinanzierer erhält - wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben - einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags: eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Verfahrenskosten.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit das Verfahren als sog. Selbstzahler zu führen. Das heißt, dass Sie das Verfahren aus eigenen Mitteln heraus finanzieren. Hierzu würden wir Ihnen jedoch vorab ein Finanzierungsangebot unterbreiten, um jegliche Kostentransparenz zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Was hat es mit dem Thermofenster im Dieselskandal auf sich?
Beim Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflusst. Beispielsweise ist geregelt, dass bei einigen Dieselfahrzeugen die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 °C ohne Einschränkung arbeitet. Außerhalb dieses Temperaturfensters funktioniert die Abgasreinigung nur bedingt oder gar nicht.
VW und Co. wussten also ganz genau, was sie taten und täuschten somit Millionen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig. Damit einhergeht nicht nur die Schädigung an Mensch und Umwelt, sondern auch Diesel-Fahrverbote und ein enormer Wertverlust des Fahrzeuges. Darüber hinaus kamen die Autokonzerne nicht ihren vertraglichen Pflichten nach.
Der EuGH hat bereits entschieden, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.
Was bedeutet Schadensersatz im Dieselskandal überhaupt?
Wer bei jemandem einen Schaden verursacht, muss dafür Wiedergutmachung in Form von Geld oder Ersatz leisten. Schäden können in unterschiedlichsten Situationen entstehen. Unter anderem bei Beschädigungen von Eigentum, wirtschaftlicher Schäden oder nicht erbrachter Vertragsleistungen.
Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte