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Vorsorgevollmacht – Darauf müssen Sie achten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
10.01.2023 | 1 Min. Lesezeit
  • In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer bei Krankheit, Unfällen oder im Alter Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen darf.
  • Neben der Vorsorgevollmacht benötigen Sie eine Patientenverfügung, um Ihre konkreten Behandlungswünsche festzulegen.
  • Erstellen Sie jetzt online Ihre rechtssichere Vorsorgevollmacht bei unserem Kooperationspartner PatientenverfügungPlus.

Dafür brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die Entscheidungen stellvertretend für Sie treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in Lage sind – aufgrund Ihres Alters, aber auch aufgrund von Krankheit oder Unfällen.

Fragen, über die ein:e Vorsorgebevollmächtigte:r entscheiden darf, betreffen unter anderem:

  • Soll der oder die Vollmachtgeber:in operiert werden? Sollen lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden oder nicht?
  • Soll der oder die Vollmachtgeber:in in ein Pflegeheim ziehen?
  • Soll das Konto des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin bei der Bank aufgelöst werden?

Die Antworten auf diese Fragen legen Sie allerdings nicht in der Vorsorgevollmacht fest, sondern in der Patientenverfügung. Ergänzend brauchen Sie dafür die Vorsorgevollmacht, in der entsprechend festgelegt ist, wer die Wünsche aus der Patientenverfügung umsetzen soll.

Warum lohnt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

Zunächst muss man wissen, dass es im Ernstfall keine:n automatische:n Vertreter:in gibt, der/die Entscheidungen für einen treffen kann, wenn man dazu nicht in der Lage ist. Weder der/dem Ehepartner:in noch Eltern oder Kinder wird diese Rolle zugewiesen, ohne dass Sie die Person selbst bestimmt haben. Das gilt für alle Volljährigen.

Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, muss zunächst ein Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in bestimmen. Hier werden zwar auch Angehörige eingesetzt, doch sicher ist das nicht immer. Außerdem kostet der Vorgang auch in kritischen Situationen Zeit.

Sprechen Sie außerdem rechtzeitig mit der Person, der Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen, damit die Person im Ernstfall auch schon über Ihre Vorstellungen informiert und vorbereitet ist.

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?

Bei unserem Kooperationspartner PatientenverfügungPlus können Sie alle Ihre Betreuungsunterlagen für wenig Geld – 29,90 Euro – erstellen lassen. Diese sind auch ohne Notar sofort mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift wirksam.

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Persönliche Dokumente als PDF erhalten
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Mit Ihrer Unterschrift sind die Dokumente direkt gültig und verbindlich

Füllen Sie die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Ruhe aus und nehmen Sie sich für die einzelnen Entscheidungen ausreichend Zeit. Mit ausführlichen Erklärungen und intuitiven Fragen werden Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

PatientenverfügungPlus bietet Ihnen außerdem eine kostenlose Checkliste zum Download an, die Sie zur optimalen Vorbereitung nutzen können.

Häufige Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht

Welche Person sollte man bevollmächtigen?

Wen Sie bevollmächtigen möchten, ist Ihnen überlassen – Ehepartner:in, Kinder, Eltern oder auch Freunde. Wählen Sie aber eine Person, der Sie absolut vertrauen können. Bei der Auswahl sollten Sie bestenfalls darauf achten, dass Sie die Möglichkeit haben, mit der betreffenden Person über Ihre Entscheidung und Wünsche zu sprechen.

Für die Aufgaben, die im Ernstfall auf die bevollmächtigte Person zukommen, benötigt man viel Kraft und Zeit. Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person daher vorbereitet ist, um im Notfall die notwendigen Schritte einzuleiten.

Für welche Aufgaben ist eine bevollmächtigte Person zuständig?

Eine Person, der Sie die Vorsorgevollmacht ausstellen, muss im Ernstfall eine Reihe von Entscheidungen übernehmen. Diese betreffen:

  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Umgang mit Behörden und Gerichten
  • Gesundheitssorge
  • Vermögensverwaltung
  • Klärung von Rechtsangelegenheiten
  • Todesfall
  • Postangelegenheiten

Allerdings dürfen Sie beispielsweise die Erstellung eines Testaments nicht übertragen.

Woran gilt es im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht noch zu denken?

Wenn Sie Ihre Vorsorgedokumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, ggf. Betreuungsvollmacht – ausstellen, sollten Sie auch daran denken, dass die bevollmächtigte Person ebenfalls Zugriff auf die entsprechenden Dokumente hat.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte