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Abgasskandal Mercedes: Jetzt Entschädigung durchsetzen!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.11.2024 | 6 Min. Lesezeit
  • Etliche Modelle – darunter die C-Klasse, der Sprinter oder die S-Klasse – sind vom Abgasskandal betroffen.
  • Als illegale Abschalteinrichtung wird bei Mercedes-Benz insbesondere das "Thermofenster" genutzt.
  • Betroffene Mercedes-Kunden können Schadensersatz verlangen.

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Welche Mercedes-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Daimler hat auf seiner Internetseite eine Liste aller Modelle veröffentlicht, die von Rückrufen betroffen sind. Seit September 2018 wurde diese Liste nicht weiter aktualisiert und könnte bereits zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr aktuell sein. Fahrzeughalter eines Mercedes Diesel müssen damit rechnen, dass noch eine Vielzahl anderer Modelle betroffen sind.

Derzeit kann von einer Betroffenheit der folgenden Motorentypen ausgegangen werden:

  • Motor OM 642: V6 Turbodiesel mit drei Litern Hubraum
  • Motor OM 651: Vierzylinder-Turbodiesel mit entweder 1,8 oder 2,1 Litern Hubraum
  • Motor OM 622: Vierzylinder-Motor
  • Motor OM 626: Schwestermotor von OM 622
  • Motor OM 640: Vierzylinder-Motor, Nachfolgemotor des OM 668
  • Motor OM 607: Vierzylinder-Motor

Hinsichtlich der betroffenen Modelle bestehen abhängig von den eingebauten Motorentypen bei den folgenden Fahrzeugen gravierende Verdachtsmomente:

  • Vito: 1,6 Liter-Diesel und 2,2-Liter Diesel (OM 622 und OM 651), Produktionszeitraum: Seit 06/2015 bzw. 09/2014 bis 09/2016 (2,2 Liter Diesel)
  • C-Klasse: C 180 d/C 200 d bzw. C 180 BlueTEC/ C 200 BlueTEC (08/2014 bis 05/2018) sowie C 220 d/C 250 d bzw. C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC, 12/2013 bis 05/2018
  • E-Klasse: E 350 BlueTEC / E 350 d (nur Coupé, C207), 02/2013 bis 12/2016
  • GLC: GLC 220 d/GLC 250 d, 06/2015 bis 06/2018
  • GLK: 200/220 CDI 4x2, 01/2012 bis 06/2015
  • S-Klasse: S 300 BlueTEC HYBRID / S 300 h (OM 651, 12/2013 bis 09/2016)
  • ML-Klasse: ML 250 BlueTEC, eventuell auch GLE 250 d (11/2011 bis 06/2015)
  • G-Klasse: G 350 d (OM 642), 09/2015 bis 12/2015
  • Sprinter: 07/2015 bis 08/2018 (OM651)

Auch Sie fahren einen Mercedes? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Um zu prüfen, wie Ihre Chancen auf eine angemessene Entschädigung stehen haben Sie die Möglichkeit, unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu nutzen.

Sie haben Fragen zu unserem Angebot? Rufen Sie uns gerne an unter 030-88789913!

Worum geht es bei den Vorwürfen gegenüber Mercedes im Abgasskandal?

Daimler wird vorgeworfen, eine Vielzahl an illegalen Motorsteuerungsfunktionen zur Manipulation der Abgasmesswerte verwendet zu haben. Davon sind die zwei folgenden Abschalteinrichtungen am häufigsten Gegenstand der aktuellen Daimler-Verfahren:

Thermofenster

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Landgericht (LG) Mönchengladbach hat das Thermofenster u.a. bereits als illegal eingestuft.

Diese Thermofenster sind in zahlreichen Diesel-Modellen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut. Die Motortypen OM 651 und OM 642 sind beide vom Verdacht betroffen. Am Ende könnten 700.000 Daimler-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein.

Daimler weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns lediglich dem Motorschutz dienen. Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung

Die Fahrzeuge werden für den Prüfstandstest vorkonditioniert und werden dazu unter den Bedingungen, die im Rahmen der Prüfung gegeben sind, sechs Stunden abgestellt. Bei dem anschließenden Kaltstart erkennt das Fahrzeug aufgrund der Temperaturmessung mittels eines Thermometers, dass das Kühlmittel eine Temperatur zwischen 20 und 30 Grad Celsius hat. Diese Temperatur des Kühlmittels wird bedingt durch die Konditionierung erreicht. Aufgrund der Temperatur erkennt das Fahrzeug die Prüfstandsfunktion, sodass eine optimierte Abgasreinigung erfolgt. Sobald beim Starten des Motors die Temperatur des Kühlmittels 60 Grad übersteigt, wird die Abgasreinigung deaktiviert und in einer gegen die gesetzlichen Werte verstoßenden Weise verringert.

Was sind die Hintergründe des Daimler-Abgasskandals?

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich Volkswagen assoziiert. Aufgedeckt von der US-Umweltschutzbehörde EPA wurde im September 2015 öffentlich, dass der Konzern die Abgaswerte von Millionen Diesel-Autos mit Hilfe einer eigens entwickelten Software manipuliert hat. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst haben – und seit März 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Daimler. Der Vorwurf: Vorsätzlicher Betrug und strafbare Werbung. 

Und auch andere Behörden, wie das US-amerikanische Justizministerium, die US-amerikanische Umweltschutzbehörde oder die Europäische Kommission ermitteln gegen Daimler. Zudem reichten in den USA bereits Kunden in 13 Bundesstaaten eine Sammelklage gegen den Konzern ein. Sie fordern wegen der mutmaßlich überhöhten Abgaswerte Schadensersatz.

Der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche wollte davon in der Vergangenheit jedoch nichts wissen und wehrte sich stets vehement gegen die Vorwürfe, die Abgaswerte ebenfalls manipuliert zu haben. Ihm zufolge ist eine illegale Abschaltvorrichtung, wie sie etwa bei verschiedenen Marken des VW-Konzerns nachgewiesen wurde, bei Mercedes-Benz nicht eingesetzt worden. Das Kraftfahrt-Bundesamt, verschiedene Gutachten und verbraucherfreundliche Urteile sprechen jedoch eine ganz andere Sprache. Zunehmend wird die verwendete Technik in den betroffenen Fahrzeugen auch vor den deutschen Gerichten als illegal eingestuft. Nicht zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Konzern im Rahmen des Abgasskandals ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Daimler akzeptierte diese Strafe.

Welche offiziellen Rückrufe gab es bereits?

Im Anschluss an den Dieselgipfel im Jahr 2017 hatte Daimler Software-Updates für etwa drei Millionen Dieselfahrzeuge angekündigt, um deren Emissionswerte auf diese Weise zu verbessern. Dazu gehören neben dem Vito auch verschiedene andere Dieselmodelle. Eigentlich sollten diese Updates bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Nach Medieninformationen ist Daimler hierbei aber in Verzug. Demnach werde der Konzern bis ins Jahr 2020 brauchen, um die Software flottenweise zu aktualisieren.

Im Mai 2018 lieferte das KBA zu den Vorwürfen erstmals einen offiziellen Rückruf: Wegen illegaler Abschalteinrichtungen beorderte das Amt den Kleintransporter Mercedes-Benz Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 in die Werkstätten zurück, um die Software zu entfernen. Die KBA-Rückrufe betreffen weltweit rund 4.900 Fahrzeuge, gut 1.370 davon in Deutschland. Im Juni folgte die Ankündigung durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dass europaweit weitere 774.000 Fahrzeuge zurückgerufen werden sollen, davon 280.000 in Deutschland.

Im Jahr 2019 folgten dann Rückrufe der C-Klasse mit Abgasnorm Euro 6 sowie des Erfolgsmodells GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015. Auch das Jahr 2020 war bespickt mit zahlreichen Rückrufen. Darunter die Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5.

Wo liegt das Problem beim Diesel-Antrieb?

Diesel-PKW, vor allem alte, stoßen viele Stickoxide (NOx) aus. Diese sind sowohl schädlich für die Gesundheit als auch für die Umwelt. Die EU hat deshalb einen strengen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgelegt. Die Messungen an verkehrsnahen Stationen in Deutschland ergeben jedoch regelmäßig, dass dieser Stickoxid-Grenzwert bei weitem überschritten wird. Die folgende Grafik zeigt, dass Diesel-PKW den mit Abstand größten Anteil am Stickoxid-Ausstoß in deutschen Städten haben:

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Wie stelle ich fest, ob mein Mercedes vom Abgasskandal betroffen ist?

Da sich sowohl der Autokonzern Daimler als auch das KBA mit Informationen über betroffene Modelle und illegale Abschalteinrichtungen bedeckt hält, ist es für Geschädigte nicht leicht, herauszufinden, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Insbesondere, wenn es für Ihr Modell noch keinen offiziellen Rückruf gibt, haben Sie kaum eine Möglichkeit, an die nötigen Informationen zu kommen.

Wir raten Ihnen deshalb dazu, unseren Online-Check und die anschließende kostenfreie Ersteinschätzung zu nutzen, um herauszufinden, ob auch Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Sie erfahren zudem, wie hoch Ihr potenzieller Schadensersatz ausfällt, und wie Sie Ihren Anspruch ohne jedes Kostenrisiko durchsetzen können.

Abgasskandal Mercedes: Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Mercedes-Benz vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können sich entweder für eine der folgenden Optionen entscheiden oder uns alle möglichen Vorgehensweisen für Sie prüfen lassen.

Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Fahrzeugs

Diese Option ist unsere klare Empfehlung. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos von Mercedes stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mercedes-Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Bei dieser Option fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält.

Auto behalten und bis zu 20 % Schadensersatz fordern

Natürlich kann es auch gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen oder andere drohende Belastungen entschädigt werden wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel bis zu 20 % des Kaufpreises.

Abgasskandal Mercedes-Benz: Warum sollte ich meine Ansprüche jetzt durchsetzen?

Den Betrug von Daimler sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich entschädigt. Und auch gegen Mercedes-Benz laufen in Deutschland schon zahlreiche Klagen.

Dabei gab es bereits viele Urteile gegen Mercedes zugunsten von Daimler-Fahrern. Eine Auswahl finden Sie hier:

  • Landgericht Stuttgart – Az. 27 O 40/19
  • Landgericht Stuttgart – Az. 20 O 73/19
  • Landgericht Karlsruhe - Az. 18 O 24/18
  • Landgericht Hanau - Az. 9 O 76/1
  • Landgericht Konstanz - Az. E 2 O 410/20
  • Landgericht Dortmund - Az. 7 O 265/20
  • Landgericht Stuttgart - Az. 48 O 128/20

Nicht nur die Urteile gegen Mercedes, sondern auch die Tatsache, dass Rechtsschutzversicherer Deckungszusagen für das rechtliche Vorgehen im Abgasskandal erteilen, sprechen für gute Erfolgsaussichten, die nun durch den amtlichen Rückruf noch steigen sollten. Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, den Sie bei einer Entschädigung je gefahrenem Kilometer zahlen müssen, steigt, je länger Sie mit dem Auto umherfahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Auch Sie fahren einen Mercedes? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Um zu prüfen, wie Ihre Chancen auf eine angemessene Entschädigung stehen haben Sie die Möglichkeit, unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu nutzen.

Sie haben Fragen zu unserem Angebot? Rufen Sie uns gerne an unter 030-88789913!

Was kostet die Durchsetzung des Schadensersatzes gegen Mercedes-Benz?

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

Häufige Fragen zum Abgasskandal Mercedes-Benz

Muss ich dem KBA-Rückruf meines Mercedes-Benz nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung aus tausenden VW-Mandaten zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ausgehen des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie zahlreicher Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Was hat es mit der Gutschein-Aktion im Dieselskandal von Mercedes-Benz auf sich?

Schlagzeilen machte der Konzern, als er im Oktober 2019 eine Gutschein-Aktion zum Software-Update ankündigte. Fahrzeughalter mit einem Mercedes der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b sollten für das Software-Update gewonnen werden, indem ihnen ein 100-Euro-Gutschein zugesprochen wurde. Das Geld wird jedoch nicht bar ausgezahlt, sondern kann für eine Dienstleistung in den jeweiligen Vertragswerkstätten eingelöst werden.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte