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Restschuldbefreiung: Rechte und Pflichten nach der Privatinsolvenz

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
09.07.2023 | 6 Min. Lesezeit

Die Restschuldbefreiung ist der letzte Schritt einer erfolgreichen Privatinsolvenz. Alle Schulden, die Sie während des Insolvenzverfahrens nicht zurückzahlen konnten, werden Ihnen erlassen. Das bedeutet: Wenn Sie sich an alle gerichtlichen Vorgaben und Pflichten halten, können Sie in drei Jahren schuldenfrei sein — egal, wie viele Schulden oder Gläubiger Sie haben. Wie erklären, wie es funktioniert!

Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist der erfolgreiche Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Bei einem Insolvenzverfahren wird ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter beauftragt, der einen Teil Ihres Einkommens an Ihre Gläubiger verteilt. Während des Verfahrens müssen Sie sich an bestimmte Regeln halten: Sie dürfen beispielsweise kein Geld verschwenden und müssen das Insolvenzgericht über alle Schenkungen oder Erbschaften informieren. Nach drei Jahren werden alle Schulden, die während des Verfahrens nicht zurückgezahlt werden konnten, erlassen. Diese Erlassung aller weiteren Schulden nennt man Restschuldbefreiung.

Die Restschuldbefreiung ist also das Ziel, auf das Sie während eines Insolvenzverfahrens hinarbeiten: Während des Verfahrens bekommen Ihre Gläubiger einen Teil Ihres Einkommens und Sie halten sich an Ihre Pflichten gegenüber dem Insolvenzgericht. Im Gegenzug werden Ihnen am Ende des Insolvenzverfahrens alle restlichen Schulden erlassen. Bis eine Restschuldbefreiung erteilt werden kann, muss also ein ganzes Insolvenzverfahren durchlaufen werden.

Restschuldbefreiung: In drei Jahren schuldenfrei!

Sie können Ihren Schuldenberg nicht mehr überblicken und brauchen Hilfe? Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Restschuldbefreiung. Gemeinsam mit unseren Experten können Sie einen finanziellen Neuanfang machen.

Wer kann die Restschuldbefreiung bekommen?

Eine Restschuldbefreiung ist das Ziel einer Privatinsolvenz — sie kann deshalb auch nur natürlichen Personen erteilt werden. Das heißt: Nur Verbraucherinnen und Verbraucher und Selbstständige können eine Privatinsolvenz beantragen und am Ende eine Schuldenerlassung erhalten. Unternehmen können also keine Restschuldbefreiung bekommen.

Wann wird eine Restschuldbefreiung erteilt?

Eine Restschuldbefreiung steht am Ende eines Insolvenzverfahrens. Sie müssen das Insolvenzverfahren also einmal vollständig durchlaufen und sich dabei an alle Pflichten gegenüber dem Insolvenzgericht halten — erst dann werden Ihre Schulden getilgt und Sie können einen wirtschaftlichen Neuanfang starten. Wir gehen Schritt für Schritt durch, was genau Sie tun müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten:

1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern

Sie können eine Insolvenz erst beantragen, wenn Sie vorher versucht haben, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Ganz konkret müssen Sie Ihren Gläubigern einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Alle Gläubiger müssen diesem Plan zustimmen. Schon bei einer einzigen Gegenstimme gilt der Einigungsversuch als gescheitert und Sie können die Privatinsolvenz anmelden.

In einem Schuldenbereinigungsplan müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Ihr Nettoeinkommen
  • Ihr pfändbares Einkommen
  • eine Liste aller Gläubiger und der Schuldenhöhe
  • Ihr aktuelles Guthaben zum Schuldenabbau
  • Wie können Sie die Schulden abbauen (Einmal- oder Ratenzahlung)?

2. Anwalt muss bescheinigen, dass außergerichtliche Lösung versucht wurde

Sobald die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist, muss ein Schuldenberater oder ein Rechtsanwalt Ihnen darüber einen Nachweis ausstellen. In diesem Bescheid muss stehen, dass Sie einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt haben und dass dieser von den Gläubigern abgelehnt wurde. Mit diesem Schreiben können Sie nun eine Privatinsolvenz beantragen.

3. Antrag auf Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht

Für eine Restschuldbefreiung müssen Sie nun eine Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen. In diesem Antrag müssen folgende Dokumente enthalten sein:

  • Nachweis des Anwalts über erfolglose außergerichtliche Einigung
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
  • Gläubigerverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan

4. Wohlverhaltensphase beginnt

Das Insolvenzgericht wird Ihren Fall nun prüfen. Anschließend beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase oder Abtretungsfrist: Hierfür wird ein Treuhänder bzw. ein Insolvenzverwalter beauftragt, der Ihr pfändbares Einkommen an Ihre Gläubiger verteilt. Während dieser Zeit haben Sie einige Pflichten, an die Sie sich unbedingt halten müssen — die Missachtung könnte dazu führen, dass Ihnen keine Restschuldbefreiung erteilt wird.

Zu Ihren Pflichten während der Wohlverhaltensphase gehören:

  • Suche nach einer zumutbaren Erwerbstätigkeit
  • im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung: Herausgabe der Hälfte des Vermögens
  • Herausgabe aller Gewinne aus Lotterien und anderen Glücksspielen
  • Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel beim Insolvenzgericht melden
  • keine Anschaffung von Luxusgütern und keine teuren Urlaube

5. Restschuldbefreiung wird erteilt

Sie haben es geschafft: Wenn Sie sich während der Wohlverhaltensphase an alle Vorgaben gehalten haben, dann wird Ihnen das Insolvenzgericht nach drei Jahren alle restlichen Schulden erlassen. Die Restschuldbefreiung bedeutet also die Tilgung sämtlicher Schulden, die Sie während der Wohlverhaltensphase nicht zurückzahlen konnten: Es ist dabei ganz egal, wie viele Gläubiger es gibt oder wie hoch Ihr Schuldenberg ist: Wenn Sie alle Pflichten erfüllt haben, sind Sie nach drei Jahren schuldenfrei.

Sie wollen eine Privatinsolvenz anmelden?

Für die Anmeldung einer Privatinsolvenz sind einige Schritte notwendig: Unter anderem müssen Sie einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Unsere Experten können Sie dabei unterstützen, alle notwendigen Dokumente einzureichen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Restschuldbefreiung und helfen, sicher in die Privatinsolvenz zu starten.

Wie lange bis zur Restschuldbefreiung?

Seit dem 30. September 2020 gilt: Eine Restschuldbefreiung wird nach drei Jahren erteilt, wenn Sie gegen keinen der oben genannten Vorgaben verstoßen haben. Sollten Sie sich also keiner Insolvenzstraftat schuldig gemacht oder Vermögen unterschlagen haben, werden Ihnen nach einem dreijährigen Insolvenzverfahren alle Schulden erlassen.

Alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden, dauern nur noch drei Jahre. Diese neue dreijährige Verfahrensdauer ist für die Schuldner an keine Bedingungen mehr geknüpft. Früher mussten Schuldner für ein verkürztes Verfahren einen erheblichen Teil der Schulden frühzeitig zurückgezahlt haben. So eine „verkürzte Privatinsolvenz“ gibt es nun aber nicht mehr: Alle Insolvenzverfahren ab dem 1. Oktober 2020 dauern grundsätzlich nur noch drei Jahre.

Wann scheitert die Restschuldbefreiung?

Jeder, der eine Privatinsolvenz beantragt, wünscht sich eine Restschuldbefreiung, also die Tilgung aller übriger Schulden. Es gibt aber einige Gründe, aus denen die Restschuldbefreiung verwehrt werden kann. Bei einem solchen Versagen der Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren sofort beendet, ohne dass tatsächlich eine Restschuldbefreiung erteilt wird.

Wir schauen uns einige der wichtigsten Gründe an, aus denen eine Restschuldbefreiung scheitern kann.

1. Antrag wurde nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt

Tatsächlich scheitern die meisten Insolvenzverfahren, weil die Angaben zur eigenen finanziellen Situation nicht stimmen: Alle Verzeichnisse über Vermögen, Einkommen, Anzahl der Gläubiger, Höhe der Schulden müssen der Wahrheit entsprechen. Es ist dabei ganz egal, ob Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder grob fahrlässig gehandelt haben. Es ist daher immer empfehlenswert, einen Antrag auf Privatinsolvenz vorher von einem Experten überprüfen zu lassen oder sich bei der Aufsetzung von einem Anwalt unterstützen zu lassen.

2. Sie haben eine Insolvenzstraftat begangen

Die Restschuldbefreiung scheitert immer, wenn Sie wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden sind. Die wichtige Frage ist hier: Was ist eigentlich eine Insolvenzstraftat? Eine Insolvenzstraftat ist eine Straftat, die nur in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren auftreten kann. Straftaten wie Diebstahl oder Verkehrsdelikte führen in der Regel also nicht zum Versagen der Restschuldbefreiung.

Beispiele für Insolvenzstraftaten sind:

  • Insolvenzverschleppung: Hierbei stellt der Schuldner den Insolvenzantrag viel zu spät. Schuldner sind gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald sie zahlungsunfähig sind oder eine Überschuldung vorliegt.
  • Falsche Buchführung: Der Schuldner verheimlicht Vermögen oder führt seine Bücher falsch. Hierzu zählt auch das Verstecken oder Entfernen von Vermögenswerten, um Gläubiger davon abzuhalten, ihre Forderungen geltend zu machen.
  • Gläubigerbegünstigung: Der Schuldner bevorzugt bei der Rückzahlung der Schulden bestimmte Gläubiger, um diesen mehr vom Vermögen zukommen zu lassen als anderen. Dadurch werden die restlichen Gläubiger benachteiligt, was zu einer ungleichen und ungerechten Verteilung der Vermögenswerte führt.

3. Sie haben Ihrer Bank falsche Angaben gemacht

Wenn Sie innerhalb von drei Jahren vor Beginn Ihres Insolvenzverfahrens falsche Angaben gegenüber Ihrer Bank gemacht haben, wird Ihnen die Restschuldbefreiung eventuell verwehrt.

Sie dürfen also beispielsweise keine falschen Angaben über Ihre finanzielle Situation gemacht haben, um einen Kredit zu bekommen.

4. Sie haben teure Urlaube gemacht oder Luxusgegenstände gekauft

Ein Versagungsgrund besteht immer dann, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder während der Wohlverhaltensphase vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vermögen verschwendet haben. Eine Verschwendung kann vorliegen, wenn Sie Ausgaben tätigen, die weit über das Erforderliche hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Luxusurlaube oder teure Anschaffungen, die Sie nicht unbedingt brauchen. Wenn Sie eine Schenkung tätigen, kann das ebenfalls als Verschwendung betrachtet werden.

5. Sie verletzen Ihre Auskunftspflicht

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens haben Sie eine Auskunftspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht. Sie müssen das Gericht bzw. den Treuhänder oder Insolvenzverwalter über alle Erbschaften, Schenkungen oder neue Erwerbstätigkeiten informieren. Wenn Sie diese Auskunftspflicht verletzen, führt das normalerweise zu einem Versagen der Restschuldbefreiung.

6. Sie müssen sich um eine Arbeit bemühen

Falls der Schuldner arbeitslos ist, muss er sich während eines laufenden Insolvenzverfahrens grundsätzlich als arbeitssuchend melden und sich um eine neue Arbeit bemühen. Es reicht dabei nicht, nur alle paar Monate eine Bewerbung abzuschicken. Selbstverständlich müssen Sie als Schuldner keine unangemessene Stelle annehmen. Wichtig ist vor allem, dass Sie Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit halten und sich aktiv auf Arbeitssuche begeben.

Welche Schulden werden bei der Restschuldbefreiung getilgt?

Die Erteilung der Restschuldbefreiung bedeutet, dass Sie von sämtlichen noch offenen Schulden befreit werden. Allerdings werden nur jene Schulden getilgt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben. Das bedeutet: Mit der Restschuldbefreiung werden nur Schulden erlassen, die Sie bereits vor Beginn des Insolvenzverfahrens hatten.

Dementsprechend bleiben Sie auf allen Schulden sitzen, die Sie im Verlauf des Insolvenzverfahrens angehäuft haben.

Außerdem gibt es laut Insolvenzverordnung (InsO) einige Verbindlichkeiten, die bei einer Restschuldbefreiung nicht aufgehoben werden.

  • Geldstrafen aus vorsätzlichen Straftaten
  • Buß- und Ordnungsgelder
  • offene Unterhaltzahlungen, die Sie „vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt haben“.
  • zinslose Darlehen, die die Kosten des Verfahrens gedeckt haben

Was passiert nach einer Restschuldbefreiung?

Wenn Ihnen das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt hat, dann haben Sie Ihr Ziel erreicht: Alle Schulden, die Sie während des Insolvenzverfahrens nicht zurückzahlen konnten, werden Ihnen erlassen. Sie sind nun von allen Verbindlichkeiten befreit — ausgenommen sind sie oben genannten Bußgelder und Geldstrafen, die nicht erlassen werden. Sie müssen nun kein Einkommen mehr an einen Treuhänder abgeben und haben auch keine Meldepflicht mehr gegenüber dem Insolvenzgericht.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen: Nach einer Restschuldbefreiung dürfen Gläubiger keine weiteren Forderungen stellen. Wenn einer Ihrer Gläubiger weiterhin die Zahlung alter Schulden fordert, können Sie dies ignorieren oder dem Insolvenzgericht melden.

Wie lange steht die Restschuldbefreiung bei der SCHUFA?

Eine Restschuldbefreiung bedeutet fast immer einen negativen SCHUFA-Eintrag. Nach einer Privatinsolvenz wird es daher oft schwierig, einen Kredit zu bekommen oder andere Verträge abzuschließen.

Die Auskunftei speichert die Daten der Verbraucher aber nur sechs Monate lang. Damit reagiert die SCHUFA auf ein Urteil des EuGH: Früher wurden Informationen zur Restschuldbefreiung drei Jahre lang gespeichert. Die Betroffenen hatten also noch lange mit den Schulden zu kämpfen, obwohl die Privatinsolvenz und die Restschuldbefreiung eigentlich für einen finanziellen Neuanfang sorgen sollen.

Restschuldbefreiung: In drei Jahren schuldenfrei!

Sie können Ihren Schuldenberg nicht mehr überblicken und brauchen Hilfe? Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Restschuldbefreiung. Gemeinsam mit unseren Experten können Sie einen finanziellen Neuanfang machen.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte