Wunderino Geld zurück: Jetzt Online-Verluste erstatten lassen!
- Wunderino besaß vor Dezember 2022 keine gültige Lizenz für Online-Glücksspiel.
- Spieler können nun von Wunderino ihr Geld zurückfordern.
- Wir setzen Ihre Ansprüche diskret & ohne Kostenrisiko für Sie durch.
Bekomme ich von Wunderino das Geld wirklich zurück?
Wunderino dürfte vielen aus den reichlich animierten TV-Werbespots bekannt sein. Fans von Online-Glücksspiel kennen die Plattform sicherlich auch für ihre digitalen Slotmaschinen, Online-Poker & Co. Dabei wird tagtäglich echtes Geld eingesetzt.
Wie so oft gewinnt dabei nur Wunderino und viele verlieren ihre Einsätze. Doch nun könnten Spielerinnen und Spieler endlich auch mal eine Glückssträhne haben. Denn wie viele andere Anbieter verfügte auch Wunderino nicht über die rechtsgültige Erlaubnis. Erst im Dezember 2022 erhielt auch Wunderino eine gültige Lizenz zum Angebot von Online-Glücksspiel. Das bedeutet: Jeder Spieleinsatz, der vor diesem Datum von Spielerinnen und Spielern gezahlt wurde, kann zurückverlangt werden!
Laut in Deutschland geltendem Glücksspielstaatsvertrag dürfen Online-Casinos und Online-Wettbüros nur betrieben werden, wenn der Anbieter über eine passende Lizenz verfügt. Diese werden jedoch erst seit Juni 2022 an die Plattformen vergeben. Die meisten Online-Casinos boten ihre Inhalte also bis dahin illegal im Netz an. Diese Umstände können sich die unglücklichen Spieler nun zunutze machen. Die Gerichte stehen dabei sogar sehr oft auf deren Seite. Die Chancen stehen in den meisten Fällen also ziemlich gut.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie möchten sich Ihre Verluste aus Online-Glücksspiel zurückholen? Dann beantworten Sie uns bequem online ein paar Fragen zu Ihrem Fall und erhalten Sie Ihre individuelle Ersteinschätzung – völlig unverbindlich und kostenlos!
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie von Wunderino die verspielten Einsätze zurückfordern. Jedoch sind die wenigsten Online-Casinos bereit, auf diese Forderungen freiwillig einzugehen. Sie benötigen daher juristische Hilfe, die wir Ihnen gerne bieten wollen. Unsere Anwälte können mit dem nötigen juristischen Druck Wunderino zur Rückzahlung auffordern und Sie im Verfahren vertreten. Nutzen Sie dazu zunächst unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Geben Sie dort einfach Wunderino als Anbieter Ihres genutzten Online-Glücksspiels und den Betrag ein, den Sie in der Vergangenheit dort verspielt haben. Wir geben Ihnen daraufhin eine kostenfreie Ersteinschätzung, wie Ihre Chancen stehen. Danach entscheiden alleine Sie, ob Sie das Geld gemeinsam mit uns von Wunderino zurückfordern möchten.
Was kostet ein Verfahren gegen Wunderino?
Wer gerade erst viel Geld bei Wunderino verspielt hat, will sicherlich nicht noch mehr in einen möglichen Rechtsstreit investieren. Keine Sorge! Mit uns erwarten Sie keine Anwaltskosten oder Gebühren für jegliche Verfahren. Denn entweder zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, oder ein Prozesskostenfinanzierer, den wir organisieren, stellt die finanziellen Mittel für den Prozess zur Verfügung. Da der Prozesskostenfinanzierer auch jegliche Risiken übernimmt, bleiben Sie im unwahrscheinlichen Fall einer juristischen Niederlage nicht auf den Kosten sitzen. Im Erfolgsfall wird er am zurückgeforderten Betrag beteiligt.
Wie hoch ist die Chance, von Wunderino Geld zu bekommen?
Auch, wenn die Online-Casinos zunächst ihre Unschuld beteuern oder die Chancen auf eine Rückzahlung für nichtig erklären – lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Die Glücksspielanbieter haben klar gegen Gesetze verstoßen und die deutschen Gerichte sehen das in den meisten Fällen ähnlich. Die vergangenen Urteile der Richterinnen und Richter wurden in den meisten Fällen zugunsten der Klägerinnen und Kläger gefällt.
Diese Verfahren gingen bereits zugunsten der Verbraucher aus:
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Häufige Fragen zum Thema Online-Casino Geld zurück
Welche Fristen muss ich beachten, um von Wunderino Geld zurückzufordern?
Die Spieleinsätze können rückwirkend für die letzten zehn Jahre zurückverlangt werden. Jedoch darf der Spieler keine Kenntnis über die fehlenden Lizenzen gehabt haben. Jedoch wird der Online-Casino-Anbieter in den wenigsten Fällen angegeben haben, dass es sich dabei um unerlaubtes Glücksspiel handelte.
Habe ich mich mit dem Spielen auch strafbar gemacht?
Wahrscheinlich nicht! Denn Sie wussten bis dahin nicht, dass dem Anbieter die Lizenz für sein Online-Casino-Angebot fehlte. So haben Sie sich des illegalen Glücksspiels NICHT strafbar gemacht.
Warum gilt das nicht für Menschen aus Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein hat für Glücksspiel eigene Gesetze und vergab die Lizenz für Online-Casinos daher schon vor Juni 2022. Spielerinnen und Spieler aus Schleswig-Holstein können also nicht auf eine Rückzahlung hoffen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte