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Ihre Expert:innen im Abgasskandal – Jetzt Schadensersatz durchsetzen!

Sichern Sie sich jetzt Ihren Schadensersatz für den Betrug im Abgasskandal! Wir prüfen kostenlos, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist. Falls nicht, fallen für Sie auch keine Kosten an. NEU: Wir prüfen auch kostenlos, ob Ihnen ein Schadensersatz wegen eines zu hohen CO2-Ausstoßes zusteht. Jetzt von unserer Erfahrung aus über 30.000 Fällen profitieren!

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BGH-Verhandlung wird Schadensersatz erleichtern

Aus den Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Mai 2023 ist durchgedrungen, dass die Durchsetzung von Schadensersatz deutlich einfacher werden soll. Den Herstellern muss nunmehr nur noch Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der komplizierte Beweis der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg. Wenn in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, stehen Ihre Chancen demnach sehr gut. Profitieren Sie jetzt von dem kommenden Urteil und setzen Sie Ihre Entschädigung durch!

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Es tut uns leid. Leider können wir für Sie nicht tätig werden. Gerne informieren wir Sie aber in unserem Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Es tut uns leid. Leider können wir für Sie nicht tätig werden, da der Kauf Ihres Fahrzeugs zu weit zurückliegt. Gerne informieren wir Sie aber in unserem Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt kein weiteres Vorgehen im Abgasskandal empfehlen. Jedoch gibt es fortlaufend neue Entwicklungen und Erkenntnisse über Manipulationen der Hersteller, sodass eine zukünftige Betroffenheit Ihres Fahrzeugs nicht auszuschließen ist. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Wenn Ihr Fahrzeug in bzw. nach 2019 erstzugelassen wurde, hat es die Zulassungsgenehmigung mithilfe der sogenannten WLTP-Prüfung erhalten. Dieses neue und verpflichtende Prüfverfahren unterscheidet sich erheblich von der bisher für die Zulassungsgenehmigung vorgeschriebenen NEFZ-Prüfung. Uns liegen aktuell keine stichhaltigen Anhaltspunkte vor, mit denen wir die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs und abgasrelevante Manipulationen eindeutig bestimmen können. Aus diesem Grund bestehen in Ihrem Fall – jedenfalls derzeit – noch Zweifel an der Durchsetzbarkeit Ihres Anspruchs. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass sich dies im Abgasskandal schnell ändern kann.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich über unseren Diesel Online-Check auf unserer WLTP-Warteliste setzen zu lassen. Sobald wir dann Möglichkeiten in Ihrem Fall sehen, melden wir uns bei Ihnen.

Jetzt für die WLTP-Warteliste anmelden!

Es tut uns leid., leider können wir für Sie nicht tätig werden. Ihr Anspruch ist bereits verjährt, da Sie Ihr Fahrzeug vor mehr als zehn Jahren erworben haben. Gerne informieren wir Sie aber in unserem Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Angaben zum Abgasskandal

Da das Software-Update bereits bei Kauf Ihres Fahrzeugs aufgespielt war, können wir Ihnen kein weiteres Vorgehen gegen Ihren Hersteller im Abgasskandal empfehlen. Wenn Sie über weitere spannende Entwicklungen im Verbraucherschutz auf dem Laufenden gehalten werden wollen und regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps erhalten möchten - können Sie sich hier für unseren kostenlosen Newsletter anmelden.

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Es tut uns leid. Leider können wir für Sie nicht tätig werden, da Ihr Anspruch bereits Gegenstand eines Vergleiches war. Gerne informieren wir Sie aber in unserem Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Es tut uns leid. Leider können wir für Sie nicht tätig werden, da Ihr Anspruch bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens war. Gerne informieren wir Sie aber in unseren Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Es tut uns leid. Leider können wir für Sie nicht tätig werden, da Sie Ihren Anspruch bereits abgetreten haben. Gerne informieren wir Sie aber in unseren Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Fahrzeugkauf und Verkäufer

Wir möchten Sie schon an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es uns nur möglich ist mit einem Fahrzeug vorzugehen, welches aus dem Leasing heraus gekauft wurde. Die bereits gezahlten Leasing-Raten können wir leider nicht mit geltend machen.

Fahrzeugfinanzierung

In Ihrem Fall können wir Ihnen leider kein weiteres Vorgehen im Abgasskandal empfehlen. Gerne informieren wir Sie aber in unserem Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Ihre Kontaktdaten

Es tut uns leid. Leider können wir nur für Sie tätig werden, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung innerhalb Deutschlands abgeschlossen haben. Gerne informieren wir Sie aber in unserem Newsletter zu weiteren spannenden Chancen für Verbraucher und schicken Ihnen regelmäßig lohnenswerte Rechtstipps zu.

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Auswahl des Prozesskostenträgers

Wählen Sie bitte aus, wer für Sie die Verfahrenskosten tragen soll:

Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein weiteres Vorgehen im Abgasskandal empfehlen. Jedoch gibt es gerade für Benziner immer neue Entwicklungen und Erkenntnisse über Manipulationen der Hersteller, sodass eine zukünftige Betroffenheit Ihres Fahrzeugs nicht auszuschließen ist. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier gerne unseren kostenlosen Newsletter abonnieren. Hier erhalten Sie neben allen neuen Informationen im Abgasskandal auch regelmäßig spannende und lohnenswerte Rechtstipps.

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Ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen – genau für diesen Fall haben Sie sich versichert. Bei einer Kostenübernahme trägt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten und Honorare für Ihre Vertretung. Verwehrt die Rechtsschutzversicherung (berechtigt) die Kostenübernahme, informieren wir Sie umgehend und besprechen Alternativen.
Bitte geben Sie im Folgenden die Rechtsschutzversicherung an, bei der Sie zum Zeitpunkt des Kaufes versichert waren. Grundsätzlich ist diese Versicherung ist einstandspflichtig.

Ohne Kostenrisiko mit Prozesskostenfinanzierer

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen die risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers (Spreefels GmbH) an. Die Spreefels GmbH übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel unser Anwaltshonorar), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen. Nur wenn wir Erfolg für Sie haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil an dem für Sie erwirkten Betrag – das sogenannte Erfolgshonorar. Sollte das Vorgehen nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten. Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte, wird nach erneuter Prüfung der Erfolgschancen ein weiteres Prozesskostenfinanzierungsangebot für das gerichtliche Verfahren erfolgen.

Erfolgshonorar für Prozesskostenfinanzierer nur bei Erfolg

Wenn wir für Sie in Ihrem außergerichtlichen Verfahren Erfolg haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer Spreefels GmbH ein Erfolgshonorar in Höhe von 20 % des Gesamterlöses.

Ein Verfahren als Selbstzahler birgt einige finanzielle Risiken. Insbesondere gibt es Verfahren, in denen Sachverständige zu Rate gezogen werden (müssen). Hierbei können Kosten von mehreren 10.000 € entstehen, die Sie als Klägerin oder Kläger ggf. vorstrecken müssten. Aus diesem Grund würden wir ein Verfahren als Selbstzahlerin oder Selbstzahler nicht empfehlen. Soweit Sie keine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, bliebe die Möglichkeit sich für ein prozesskostenfinanzierten Verfahren vormerken zu lassen. Ein Prozesskostenfinanzierer würde das Prozesskostenrisiko übernehmen und nur bei einem siegreichen Ausgang des Verfahrens eine anteilige Gebühr erheben. Die genauen Konditionen für ein solches Vorgehen würden Sie – beim Vorhandensein eines solchen Prozesskostenfinanzierers – in einem späteren Verfahrenszeitpunkt erhalten.

Bitte wählen Sie eine dieser beiden Optionen aus um fortzufahren.

Angebot für Selbstzahler

Die Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags bieten wir Ihnen für einen Grundpreis von nur 249,00 Euro zzgl. MwSt. an. Ein weiteres prozentuales Honorar fällt für Sie dann nur im Erfolgsfall an. Sie erhalten im Vorfeld eine transparente Kostenaufstellung von uns.

Achtung: Keine Beauftragung – nur Widerruf

Falls Sie die Vertretung nicht beauftragen, werden wir nicht für Sie tätig. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass ohne anwaltliche Vertretung kaum eine Bank einen Widerruf und entsprechende Forderungen anerkennt. Verlieren Sie keine Zeit und beauftragen Sie uns deshalb bereits jetzt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (unabhängig von der Erklärung des Widerrufs durch onlinewiderruf.net).

Beauftragung zur Fallprüfung
 
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Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie mit der Maus oder mit dem Finger (Touch) im nachfolgenden Feld. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre authentische Unterschrift benötigen.

triangle with all three sides equal

Unser Service-Versprechen: Sie haben trotz Ihrer Unterschrift kein Risiko. Stellt sich nach Ihrer Beauftragung und der danach folgenden, intensiven Prüfung Ihrer Daten heraus, dass Ihr Fall keine guten Aussichten auf Erfolg hat, informieren wir Sie über alternative Möglichkeiten oder legen das Mandat nieder, sofern Sie das wünschen.

Es entstehen Ihnen dadurch weder Kosten noch tragen Sie ein Risiko.

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