Versicherung zahlt nicht: So kommen Sie an Ihr Geld
- Vor allem bei der Auszahlung von hohen Beträgen lässt die Versicherung ihre Kunden oft lange warten, kürzt die Zahlungen oder zahlt gar nicht.
- In vielen Fällen liegt der Teufel im Detail, wenn ein Antrag auf Zahlung von der Versicherung abgelehnt wird.
- Nicht immer ist eine abgelehnte Zahlung begründet.
Inhalt:
- Warum zahlt die Versicherung nicht?
- Zögert die Versicherung Zahlungen heraus?
- #1 Haftpflichtversicherung zahlt nicht
- #2 Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
- #3 Unfallversicherung zahlt nicht
- #4 Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
- #5 KFZ-Versicherung zahlt nicht
- #6 Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
- #7 Private Krankenversicherung zahlt nicht
- #8 Wohngebäudeversicherung zahlt nicht
- #9 Weitere Versicherungen...
- Versicherung zahlt nicht: Wie soll ich vorgehen?
- Was sind die häufigstes Gründe für Beschwerden bei den Versicherungen?
- Versicherung zahlt nicht: Durch Neuprüfung zum Erfolg?
Warum zahlt die Versicherung nicht?
Ihr Antrag auf Zahlung wird von Ihrer Versicherung abgelehnt. Das bedeutet nicht sofort, dass der Weg zum Anwalt nötig ist – es kann viele verschiedene Gründe haben, warum sich Ihre Versicherung nicht in der Leistungspflicht sieht.
Hier sind einige Beispiele:
- Der Schaden ist nicht von Ihrer Versicherung gedeckt.
- Beim Abschluss der Versicherung wurden gewisse Vorschäden nicht angegeben.
- Es gibt nicht ausreichend Belege für Ihren Schaden.
- Sie haben den Schaden nicht rechtzeitig an den Versicherer gemeldet.
- Der Schaden entstand vor der Vertragsschließung mit Ihrem Versicherer.
Obwohl diese Punkte auf Versicherungen im Generellen zutreffen, ist es trotzdem wichtig, sich die unterschiedlichen Versicherungen im Einzelnen anzusehen, um herauszufinden, wann die Versicherung tatsächlich nicht zahlen muss. Oft ist es jedoch auch der Fall, dass eine Versicherung die Zahlung zwar nicht ablehnt, es aber sehr lange dauert, bis die Zahlung erfolgt. Oder Zahlungen werden aufgrund nicht nachvollziehbarer Gründe gekürzt, was für den Versicherten einen erheblichen Schaden bedeuten kann.
Zögert die Versicherung Zahlungen heraus?
Oft wird Versicherungen vorgeworfen, sie würden lange Wartezeiten vereinbaren, um auf diesem Wege die Zahlung zu verzögern. Ist ein Schadensfall in die Wartezeit gefallen, besteht kein Versicherungsschutz. Dem ist jedoch nicht immer so: Oft ist es die Überprüfung der Fakten, die der Versicherung viel Zeit kostet. Besonders bei hohen Summen werden die Beweise umfangreich geprüft. Sollte die Versicherung jedoch nicht belegen können, die Zeit für den Faktencheck beansprucht zu haben und somit doch nachweislich die Zahlung herausgezögert haben, können Sie etwas tun: In diesem Falle ist Ihre Versicherung dazu verpflichtet, den durch den Verzug entstandenen Schaden zu zahlen. Sollten Sie sich einen Anwalt genommen haben, ist Ihre Versicherung womöglich auch verpflichtet, Ihnen im Falle von Verzug die Anwaltskosten zu bezahlen. Vor allem bei hohen Schadenssummen sind Versicherte auf eine schnelle Regulierung angewiesen. Allerdings ist hier wiederum das Problem, dass Versicherung bei hohen Schadenssummen auch genauer prüfen. Aus der täglichen Praxis können wir das zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr häufig beobachten. Hier geht es ja in den allermeisten Fällen für beide Seiten um sehr viel Geld.
Überlassen Sie die Prüfung Expert:innen im Versicherungsrecht und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft anhand Ihrer Angaben kostenfrei und unverbindlich, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.
#1 Haftpflichtversicherung zahlt nicht
Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die durch spontane Unachtsamkeit oder Leichtsinn und Missgeschicke passieren. Schäden durch Fahrlässigkeit sind ebenfalls versichert. Grundlegend gedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden Folgen von Personen- oder Sachschäden, reine Vermögensschäden werden durch die Vermögensschadenshaftpflicht gedeckt. Als Personenschäden gelten zum Beispiel Behandlungskosten nach einem durch den Versicherten herbeigeführten Unfall. Sachschäden sind auf Objekte bezogen, ein Beispiel wäre ein edler Teppich eines Nachbarn, der mit Rotwein bespritzt wurde. Vermögensschäden entstehen zum Beispiel dann, wenn ein Dritter durch einen Schaden seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Hier kommt die Haftpflichtversicherung zu tragen, um allen Seiten einen Ausgleich des Schadens zu verschaffen.
Zeigt sich jedoch, dass der Versicherte den Schaden unter Vorsatz oder mit Absicht verursacht hat, muss er selbst zahlen und die Versicherung stellt sich – verständlicherweise – quer. Dasselbe gilt, wenn Sie sich bei der Entstehung des Schadens strafbar gemacht haben. Auch selbst zugefügte Schäden am eigenen Körper werden nicht bezahlt. Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder, also im Alter von unter sieben Jahren, verursacht wurden, zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Selbstverständlich verweigert sie auch die Zahlung, wenn die geforderten Schadensersatzforderungen zu hoch oder anderweitig unberechtigt sind. Die Zahlung einiger Schäden, wie zum Beispiel Mietsach- oder Gefälligkeitsschäden, ist oftmals nicht im Versicherungsvertrag verankert, sondern muss als Zusatzleistung für mehr Geld versichert werden. Auch Schäden, die die maximale Deckungssumme übertreffen, werden nicht gezahlt. Hierbei empfehlen Experten, die Deckungssumme möglichst hoch anzusetzen, womöglich auch durch eine Zusatzklausel im Vertrag, um diesen Fall zu vermeiden.
Wenn Sie einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden wollen, seien Sie präzise und ehrlich, machen Sie aber keine Schuldzugeständnisse, sonst wird die Zahlung womöglich verweigert. Melden Sie den Schaden umgehend, also meistens innerhalb einer Woche (für genaue Informationen prüfen Sie Ihren Vertrag), denn wenn Sie die Fristen verpassen, wird Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Auf Details muss geachtet werden, um sicherzugehen, dass die Versicherung keinen Grund hat, die Zahlung direkt abzulehnen.
Was ist zu tun, wenn die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlt oder die Zahlung unverhältnismäßig lange auf sich warten lässt? Haben Sie bis dato keine Absage erhalten, können Sie Ihre Versicherung schriftlich um baldige Bearbeitung Ihres Falls bitten. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit der Zahlung und zeigt gleichzeitig Ihre Hartnäckigkeit. Womöglich lohnt es sich auch, Ihrer Versicherung eine Frist von zwei bis drei Wochen zu setzen. Senden Sie Ihre Anfragen ausschließlich per Einschreiben oder Fax, um im Nachhinein einen Beweis für Ihre Bemühungen gegenüber der Versicherung zu haben. Hat sich nach Ablauf der Frist noch nichts getan, sollten Sie sich die Hilfe eines Fachanwalts holen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem ausführlichen Artikel über Haftpflichtversicherungen: Haftpflichtversicherung zahlt nicht.
#2 Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Einer der Gründe, warum Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) die Zahlung einer BU-Rente verweigern kann, ist, dass Sie beim Abschließen der Versicherung eine Vorerkrankung nicht oder nicht korrekt angegeben haben. Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes jedoch kamen mittlerweile zu dem Schluss: Die Versicherung darf die Angaben nicht erst dann prüfen, wenn der Versicherte einen Antrag auf BU-Rente stellt, es sei denn, Sie haben in selbigem unklare Angaben gemacht (z. B. BGH IV ZR 119/06 vom 5. März 2008). Hat Ihre Versicherung bei der Antragstellung keine Rückfrage bezüglich unvollständiger oder unlogischer Angaben gemacht, so darf sie Ihnen die Zahlung deswegen später auch nicht verweigern.
#3 Unfallversicherung zahlt nicht
Eine Unfallversicherung zahlt dann, wenn infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche Schäden beim Versicherten entstehen. Diese Beeinträchtigungen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und die Invalidität muss voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen. Die Versicherung zahlt jedoch keine Schäden, die nicht durch äußere Einflüsse entstehen, wenn Sie also über Ihre eigenen Füße stolpern und infolge dessen schwer verletzt sind. Einige Unfallversicherungen haben auch Sonderregelungen, bei denen keine Leistungspflicht besteht, wenn dem Versicherten die Gefahr bewusst sein sollte. Beispiel: Sie betreiben extreme Sportarten. Ihre private Unfallversicherung geht davon aus, dass Sie sich durch Ausüben der Sportart des Risikos bewusst sind und die Gefahr einer Verletzung in Kauf nehmen. Wenn Sie sich dann tatsächlich bei der Ausübung des Sports verletzen, zahlt die Unfallversicherung dies nicht. (Dies ist von Versicherung zu Versicherung verschieden, einige Unfallversicherungen schließen extreme Sportarten mit ein.)
Auch Vorerkrankungen können dafür sorgen, dass Sie kein Geld von Ihrer Versicherung bekommen.
Achtung bei Detailfragen im Krankenfall
Sie müssen aufgrund eines Sturzes ins Krankenhaus. Dort findet man heraus, dass Sie einen Schlaganfall erlitten haben, der bis dato nicht entdeckt wurde. Nun argumentiert die Versicherung womöglich damit, dass sich nicht sagen lässt, ob der Sturz den Schlaganfall ausgelöst habe oder der Sturz die Folge des Schlaganfalls gewesen sei. Dieses perfide Detail kann für die private Unfallversicherung ein Grund sein, die Leistung zu verweigern.
Grundlegend gilt: Prüfen Sie, inwieweit Versicherungsschutz bei den Unfallfolgen besteht. Nur das, was versichert ist, muss auch bezahlt werden. Was Sie sonst noch tun können, falls Ihre Unfallversicherung nicht zahlt, können Sie in unserem Fachartikel zum Thema lesen: Unfallversicherung zahlt nicht
Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Auseinandersetzung mit Ihrer (Unfall-)Versicherung? Wir helfen Ihnen bei der Prüfung Ihres Falls und unterstützen Sie mit unserem Team aus spezialisieren Anwälten, unter der Leitung einer Fachanwältin. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
#4 Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Einer der Gründe, warum Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) die Zahlung einer BU-Rente verweigern kann, ist, dass Sie beim Abschließen der Versicherung eine Vorerkrankung nicht oder nicht korrekt angegeben haben. Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes jedoch kamen mittlerweile zu dem Schluss: Die Versicherung darf die Angaben nicht erst dann prüfen, wenn der Versicherte einen Antrag auf BU-Rente stellt, es sei denn, Sie haben in selbigem unklare Angaben gemacht (z. B. BGH IV ZR 119/06 vom 5. März 2008). Hat Ihre Versicherung bei der Antragstellung keine Rückfrage bezüglich unvollständiger oder unlogischer Angaben gemacht, so darf sie Ihnen die Zahlung deswegen später auch nicht verweigern.
#5 KFZ-Versicherung zahlt nicht
Keine andere Versicherung hat so viele Sonderregelungen, bei denen die Versicherung am Ende die Leistung verweigern kann, wie KFZ-Versicherung. Schäden infolge illegaler Autorennen oder Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss gehören selbstverständlich zu diesen Regelungen, hier soll der Versicherte für sein fahrlässiges Handeln selbst aufkommen. Wenn Sie mit abgelaufenem TÜV unterwegs sind, sieht sich die Versicherung ebenfalls nicht in der Pflicht, dafür zu zahlen. Ihre Versicherung verlangt von Ihnen jedoch auch, dass Sie ihr einen Schaden an Ihrem Auto innerhalb einer Woche melden. Tun Sie das nicht und verstoßen damit gegen die sogenannte Anzeigepflicht, kann das unschöne Konsequenzen mit sich bringen.
Achtung bei Vorschäden
Durch einen Auffahrunfall haben Sie einen Kratzer an der Stoßstange Ihres PKW, eine Anzeige gegen unbekannt läuft ins Leere. Später stoßen Sie erneut mit einem Auto zusammen, Ihre Stoßstange ist verbeult und zerkratzt. Der andere Autofahrer ist sich seiner Schuld bewusst, seine KFZ-Versicherung jedoch verweigert die Zahlung an Sie, da durch den Vorschaden die Stoßstange bereits hätte ausgetauscht werden müssen. Ihre eigene Kasko-Versicherung kann an dieser Stelle eingreifen, während die Versicherung des Unfallverursachers durch den Vorschaden womöglich die Zahlung an Sie kürzt oder komplett wegfallen lässt, wegen angeblich fehlender Kausalität.
Besonders bei einer KFZ-Versicherung muss man also darauf achten, wann tatsächlich Leistungspflicht besteht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zu dem Thema: KFZ-Versicherung zahlt nicht
Sie wollen den Konflikt mit Ihrer KFZ-Versicherung nicht alleine antreten? Holen Sie sich Hilfe von einem fachlich geschulten Rechtsanwalt und bekommen Sie unsere Einschätzung Ihres Falls.
#6 Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Nur über wenige Versicherungen wird sich beim Ombudsmann so viel beschwert wie über die Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung trägt bei rechtlichen Auseinandersetzungen die Kosten für Sie – Anwälte, Verfahren und Sachverständige werden Ihnen bezahlt. Beziehungsweise: Sie sollten Ihnen gezahlt werden. Der Rechtsschutz gilt nicht für alle Fälle, sondern immer nur für bestimmte, vorher ausdrücklich vereinbarte rechtliche Bereiche. Oft geht es dabei um Privates, Beruf, Verkehr und Immobilien. Nach einem Unfall unterstützt Ihre Versicherung Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz, bei der Anerkennung Ihrer Steuererklärung oder sogar bei Konflikten mit dem Strafrecht, sollten Sie fahrlässig gehandelt oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Doch auch hier hält sich die Versicherung oft gerade dann zurück, wenn sie am meisten gebraucht wird – bei hohen Kosten. Oft findet die Versicherung Wege, sich um die Zahlung herumzureden. Zu geringe Erfolgsaussichten, das Eintreten eines Falls vor Beginn des Versicherungsschutzes oder auch der schlichte Satz "Ihr Fall ist nicht abgedeckt", das sind einige der Gründe, die ein Versicherter hört, wenn die Ablehnung ins Haus flattert. Was kann man hier tun? Eine Deckungsklage ist in den meisten Fällen keine gute Lösung, da diese womöglich ein hohes finanzielles Risiko mit sich bringt. Das Vermeiden dieses Risikos ist dabei überhaupt erst der Grund für Sie gewesen, die Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wichtig ist es, sich eine Deckungszusage von der Versicherung einzuholen, denn hat die Versicherung Ihnen eine Zahlung einmal zugesagt und Sie haben alle Obliegenheiten erfüllt, kann sie dies nicht wieder zurücknehmen. Auch ein Gang zum Ombudsmann kann helfen, Ihre Interessen durchzusetzen. Attestiert Ihnen die Versicherung zu geringe Erfolgsaussichten, können Sie auch einen Gutachter zu Hilfe nehmen oder einen Stichentscheid in Auftrag geben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zu dem Thema: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Sind Sie von Ihrem Recht überzeugt, doch erreichen mit Ihren Maßnahmen nichts? Schalten Sie einen Fachanwalt von Gansel Rechtsanwälte ein, der Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zu Ihrem Recht verhilft. Erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit unsere Einschätzung Ihres Falls.
#7 Private Krankenversicherung zahlt nicht
Wer eine private Krankenversicherung hat, genießt zwar im Umgang mit Ärzten oder bei Krankenhausaufenthalten gewisse Vorteile. Bei der Krankenversicherung schien immer zu gelten: "Der Kunde ist König." Schaut man sich jedoch aktuelle Entwicklungen an, sieht man, dass die Versicherer immer mehr Arztrechnungen oder Rezepte ablehnen. Obwohl 90 % der Beiträge am Ende doch von der Versicherung bezahlt werden, wirkt sich das auf das Stimmungsbild der Kunden aus: Jeder dritte Versicherte berichtet über Ärger mit seiner Krankenversicherung. Dieser Ärger liegt oft darin begründet, dass bei der Krankenversicherung zuerst der Versicherte zahlt, bevor die Krankenkasse das Geld an den Kunden zurückzahlt – oder nicht.
Doch warum zahlt die private Krankenkasse nicht? Ein Grund kann ein Fehler des Arztes bei der Ziffer der Gebührenordnung sein. Für Ihre Krankenversicherung muss ein Arzt seine Leistungen anhand eines komplizierten Ziffernsystems beschreiben, damit daraus errechnet werden kann, wie viel die Versicherung übernimmt. Bei über 6.000 Ziffern können hierbei des Öfteren Fehler passieren. Treten hier jedoch Irrtümer auf, stellt sich die Versicherung bereits vollständig quer. Aber auch wenn es um Leistungen, wie die Kostenübernahme einer Augenlaser-Operation (Lasik-OP) geht, gibt es häufig Probleme. Was also ist zu tun, wenn die private Krankenkasse nicht zahlen will?
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie laut Ihrem Vertrag einen Anspruch auf Zahlung haben, können Sie Ihre Rechnung online beim Verband der privaten Krankenversicherer prüfen lassen. Dort wird die Rechnung, die Ihnen der Arzt ausstellt, auf fehlende oder falsche Angaben geprüft. Daraufhin können Sie bei Ihrem Arzt anfragen, dass er Ihnen eine neue Rechnung ausstellt – samt der Korrekturen. Währenddessen lohnt es sich, sich darüber zu informieren, ob man bereits unstrittige Punkte erstatten lassen kann. Wenn bei Ihrer Rechnung klare Informationen angegeben sind, die ohne Frage von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden müssen, dann können Sie diese Teilzahlung bereits anfordern. Wenn aber auch der Weg zum Ombudsmann nicht hilft, ist es womöglich notwendig, den Weg vor ein Zivilgericht einzuschlagen.
Damit Sie diesen Weg nicht alleine gehen und sich dadurch in einer riskanten Situation wiederfinden – ein Rechtsstreit gegen eine Krankenversicherung kann sehr teuer werden – brauchen Sie Fachmänner an Ihrer Seite. Gansel Rechtsanwälte beschäftigt Profi-Anwälte auf dem Gebiet des Versicherungsrechts, die bereits in unzähligen Fällen die Rechte der Kunden durchgesetzt haben und für produktive Lösungen der Probleme sorgen konnten. Füllen Sie unser Online-Formular aus und erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit eine kostenfreie Erstberatung unserer spezialisierten Anwälte, unter der Leitung einer Fachanwältin.
#8 Wohngebäudeversicherung zahlt nicht
Eine (Wohn-)Gebäudeversicherung kombiniert die Versicherungen für Feuer, Sturm und Leitungswasser. Entstehen an Ihrem Haus Schäden, zum Beispiel durch eine kaputte Wasserleitung oder einen Blitzeinschlag, kommt Ihre Versicherung zu tragen – theoretisch. Praktisch machen Gebäudeversicherungen das Gleiche wie die meisten anderen Versicherungen: Gerade bei hohen Schäden, und das betrifft bei der Gebäudeversicherung einen Großteil der Fälle, versucht die Versicherung, sich vor der Zahlung zu drücken. Dies tut sie unter anderem mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit: Sie hätten Ihr Haus vorher besser vor der Entstehung solcher Schäden schützen sollen, und müssen die Konsequenzen nun selbst tragen.
Wenn Ihre Versicherung eine Zahlung ablehnt, muss sie dies immer begründen. Hilfreich ist es hierbei, die Begründung der Versicherung für die Verweigerung der Zahlung mit Ihrer eigenen Schadensmeldung zu vergleichen. Lassen sich hier wichtige Unterschiede erkennen, kann dies womöglich schon den Grundstein für Ihren Erfolg gegenüber Ihrer Versicherung legen. Hierfür ist es sehr empfehlenswert, sich einen Anwalt zu nehmen, der zwischen den Zeilen liest und erkennt, wo eine Versicherung Ihre Schadensmeldung womöglich "anders interpretiert" hat.
Wir beschäftigen ein Team an spezialisierten Anwälten, die Ihnen helfen werden, Ihr Recht gegen die Versicherung durchzusetzen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und erhalten Sie binnen kürzester Zeit unsere Einschätzung Ihres Falls.
Die Wahrheit nicht verschweigen
Ihr Kind zerschlägt beim Spielen aus Versehen einen Rückspiegel Ihres Autos. Vor Ihrer Versicherung beharren Sie darauf, das Kind die ganze Zeit beobachtet und somit die Aufsichtspflicht beachtet zu haben. Wenn Sie in Wahrheit jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls in ein Gespräch mit Ihrem Nachbarn vertieft waren, lohnt es sich, dies gegenüber Ihrer Versicherung mitzuteilen. Somit sind Sie auf der sicheren Seite, da solche Details sehr wichtig für die Schadensregulierung sind.
#9 Weitere Versicherungen...
Natürlich endet es nicht bei den bisher besprochenen Versicherungen. Auch andere Versicherer bereiten ihren Kunden ab und an Kopfschmerzen. Wir helfen Ihnen auch bei diesen, unter anderem bei der Reiserücktrittsversicherung, die zum Beispiel nicht zahlt, wenn eine vorher zwar bekannte Erkrankung erst kurz vor geplantem Antritt der Reise überraschend zu einem akuten Problem wird. Ein solches Beispiel lag im Sommer 2016 dem Amtsgericht München vor. (AG, Urteil vom 30. August 2016, 159 C 5087/16) – ein Mann, der trotz einer Niereninsuffizienz seinen Urlaub geplant hatte, war reiserücktrittsversichert. Die über Jahre unauffällig verlaufende Krankheit sorgte jedoch dafür, dass Ärzte ihm von der Reise abrieten, woraufhin die Reiserücktrittsversicherung sich weigerte, die hohen Stornogebühren zu übernehmen. Vor Gericht wurde die Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Klägers als zufälliges Akutereignis gewertet, somit musste die Versicherung zahlen, einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie hier: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht
Auch wenn Sie eine Tier- bzw. Hundehaftpflichtversicherung abschließen, kann es zu Problemen kommen. Geht es grundsätzlich darum, durch das Tier verursachte Sach- und Personenschäden zu zahlen, gibt es auch hier Fälle, in denen die Versicherung nicht für die Fehler der Vierbeiner zahlt. Bringen Sie Ihren Hund zum Beispiel urlaubsbedingt länger bei einer dritten Person unter und das Tier zerkratzt in dieser Zeit aus Angst vor Gewitter das Mobiliar, argumentiert die Versicherung so, dass die dritte Person, bei der der Hund wohnt, in dieser Zeit der Halter war. Ist dieser nicht versichert, sollen Sie zahlen.
Auch hier setzten wir uns für Ihr Recht ein und hilft Ihnen auf dem Weg zu Ihrem Geld. Auch solche kleineren Versicherungen können große Schäden mit sich bringen, die für den Versicherten definitiv problematisch werden, wenn der Versicherer die Zahlung verweigert. Wir unterstützen Sie gegenüber Ihrer Versicherung und kämpfen für Ihre Ansprüche – mit einem Team aus spezialisierten Anwälten unter Leitung einer Fachanwältin. Nutzen Sie unsere Erstberatung und erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit unsere Rückmeldung und Einschätzung Ihres Falls.
Versicherung zahlt nicht: Wie soll ich vorgehen?
Beim Ausfüllen eines Antrags auf Zahlung ist es wichtig, dass Sie genau und wahrheitsgemäß die Umstände des Schadens beschreiben. Der Fallstrick ist oft das Weglassen gewisser Informationen. Verbraucherschützer Peter Grieble rät im stern.de-Interview: "Einfach bei der Wahrheit bleiben." Viele Versicherte glauben, sie müssten lügen, damit die Versicherung überhaupt zahlt.
Was sind die häufigstes Gründe für Beschwerden bei den Versicherungen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dokumentierte 7.367 Beschwerden von Versicherungskunden im Jahr 2017. Am häufigsten beschwerten sich die Versicherten über die Art der Schadenbearbeitung bzw. über Verzögerungen durch die Versicherung. Über die Höhe der Versicherungsleistung beschwerten sich ebenfalls viele Kunden, weil sie sich mehr erhofft hatten. Für Streit sorgte auch immer wieder die Leistung zum eigentlichen Deckungsschutz. Also die Frage, ob die Versicherung den Schaden zahlen muss.
Versicherung zahlt nicht: Durch Neuprüfung zum Erfolg?
Sie haben Ihrer Versicherung einen Schaden korrekt gemeldet, die Umstände detailliert beschrieben und sind sich sicher, dass Sie ein Recht auf Ihr Geld haben. Ihr Antrag wird trotzdem abgelehnt. Die Möglichkeit, dass sich ein Sachbearbeiter bei Ihrem Falle geirrt und sich daher für eine Ablehnung der Zahlung entschieden hat, besteht. Eine mögliche Reaktion wäre die schriftliche Bitte um Neuprüfung beim Versicherer. Hartnäckigkeit kann ebenfalls einen Eindruck beim Versicherer hinterlassen, der die Zahlung für Sie wahrscheinlicher machen könnte. Dies kostet Sie allerdings weiterhin Zeit – und womöglich auch viel Geld. Deshalb ist es auch eine Möglichkeit, den Versicherungs-Ombudsmann zu kontaktieren. Aber auch ein Anwalt kann Ihnen helfen, ohne dass Sie sofort viel Geld bezahlen müssen.
Überlassen Sie die Prüfung Expert:innen im Versicherungsrecht und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft anhand Ihrer Angaben kostenfrei und unverbindlich, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte