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Dieselskandal Daimler – Alles zur Manipulation bei Mercedes

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Mittlerweile ist bewiesen, dass auch Daimler tief in die Abgasmanipulationen der Autobranche verwickelt war.
  • Von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde Daimler bereits zu einer Bußgeldzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro verurteilt.
  • Viele Daimler-Kunden warten noch darauf, entschädigt zu werden.

Wie ist Daimler am Dieselskandal beteiligt?

Seit Bekanntwerden der Manipulationen von Volkswagen am 18. September 2015 – und somit dem Beginn der öffentlichen Diskussion um den Abgasskandal – wurde auch der Daimler-Konzern mit Argusaugen beobachtet. Es wurden Ermittlungen geführt und darauf gewartet, dass auch Daimler die Teilnahme an den illegalen Abgasmanipulationen gestand. Doch Daimler-Chef Dieter Zetsche wies den Vorwurf, auch Daimler haben die eigenen Fahrzeuge abgastechnisch manipuliert, strikt von sich. Dennoch einigte sich Daimler im Juni 2017 mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) darauf, freiwillig drei Millionen Fahrzeuge zurückzurufen. Diese Fahrzeuge, von denen hauptsächlich Modelle der Tochter-Marke Mercedes-Benz betroffen waren, wurden durch ein Software-Update nachgerüstet und somit von etwaigen Modifikationen an der Abgas-Software befreit.

Während die Führungsriege der Daimler AG weiterhin beteuerte, keine illegale Abschalteinrichtung in Daimler-Fahrzeugen verbaut zu haben, kam Anfang 2018 das Gegenteil ans Licht der Öffentlichkeit. Vertrauliche US-Ermittlungsakten bewiesen, dass der Stuttgarter Autobauer gleich mehrere Modifikationen in die Motorsteuerungssoftware integriert hatte, welche die Schadstoffregulierung manipulieren. Dies geschah, damit die Diesel-Fahrzeuge der Daimler-Marken den strengen Abgasnormen in den USA standhalten konnten. Es wurde geschätzt, dass am US-amerikanischen Markt etwa 60.000 Autos und 140.000 Vans verkauft wurden, deren Abgaswerte durch Abschalteinrichtungen manipuliert wurden.

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Schnell wurde klar, dass auch deutsche Fahrzeuge von Manipulationen nicht verschont geblieben sind. 2018 wurde Daimler vom KBA dazu verpflichtet, etwa 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen. Im Juni 2019 traf es auch den Mercedes-Geländewagen GLK, von dem weitere 60.000 Autos vom Pflichtrückruf betroffen waren. Auch die Nutzfahrzeugsparte der Daimler-Tochter Mercedes-Benz blieb nicht unverschont: Vom beliebten Modell Mercedes Vito müssen 260.000 Diesel-Halter eine Werkstatt aufsuchen, um auf ihr Fahrzeug ein Software-Update aufspielen zu lassen.

Gegen jeden vom KBA angeordneten Pflichtrückruf ging Daimler bisher juristisch vor. Der Konzern argumentierte, die Modifikationen an der Abgassoftware hätten immer in einem legalen Rahmen gelegen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zeigte jedoch, dass sich die Manipulationen der Abgasreinigung nicht innerhalb des zulässigen Rahmens befunden haben und als illegal einzustufen seien. Im September 2019 ging im Zuge des Abgasskandals ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Daimler-Konzern zu Ende. Der Autobauer wurde wegen Aufsichtspflichtverletzung zu einer Strafzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro verdonnert.

Alles zur Manipulation bei Mercedes

Wie wurden Daimler-Fahrzeuge im Dieselskandal manipuliert?

Ermittlungen gegen die Daimler AG konnten keineswegs die Unschuld des Stuttgarter Autobauers im Abgasskandal beweisen. Mindestens drei Software-Funktionen konnten in der Motorsteuerungssoftware von beliebten Diesel-Modellen gefunden werden, welche die Abgaswerte der Fahrzeuge künstlich reduzierten. Somit kann dem Autobauer vorsätzlicher Betrug und strafbare Werbung vorgeworfen werden.

  • Bit 15:

Sobald das Fahrzeug startet, findet eine optimierte Abgasaufbereitung statt. In dieser Zeit liegt die ausgestoßene Menge an Stickoxiden im gesetzlich erlaubten Bereich. Nach 26 Kilometern schaltet die Abgassoftware den optimierten Modus jedoch ab. Dies hat zur Folge, dass die gesundheitsgefährdenden Abgasemissionen stark ansteigen und weit über den erlaubten Werten liegen.

  • Thermofenster:

Das sogenannte "Thermofenster" bezeichnet den Temperaturbereich, in dem aufgrund von niedrigen Außentemperaturen eine reduzierte Abgasaufbereitung stattfindet. Auch diese Funktion wurde als illegale Abschalteinrichtung beurteilt. Dagegen wehrte sich Daimler vehement und argumentierte, dass es sich dabei um eine Motorschutz-Funktion handle. Doch die Software verlässt den "sauberen" Modus bereits ab einer Außentemperatur von 10 Grad. Bei einer Durchschnittstemperatur von 8,5 Grad in Deutschland bedeutet das, dass einen Großteil des Jahres deutlich mehr gesundheitsgefährdende Stickoxide durch Diesel-Fahrzeuge der Daimler AG in die Luft geblasen werden, als gesetzlich erlaubt ist. Aufgrund des Thermofensters wurde Daimler in drei Fällen bereits zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro verurteilt.

  • Slipguard:

Diese Software-Modifikationen wurde von allen Autobauern, die am Dieselskandal beteiligt waren, unter unterschiedlichem Namen verwendet. Hierbei ging es darum, bei der Typgenehmigung, die jedes neue Modell durchlaufen muss, um eine Betriebszulassung zu erhalten, zu schummeln. Denn hier wird kontrolliert, ob ein neuer Motor die gesetzlich erlaubten Emissionswerte einhält und somit für straßentauglich erklärt wird. Die Funktion erkennt anhand bestimmter Merkmale, wie der gefahrenen Geschwindigkeit, Beschleunigung und dem Reifenstand, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder auf der Straße befindet. Erkennt die Software die Prüfsituation, wird automatisch der optimierte Abgasmodus aktiviert und der Schadstoffausstoß wird entsprechend optimiert. Im Realbetrieb erkennt das Fahrzeug den Prüfmodus selbstverständlich nicht und sieht keinen Bedarf für eine verbesserte Abgasreinigung. Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug im Betrieb auf der Straße ein Vielfaches des zuvor gemessenen Wertes an Emissionen an die Luft abgibt.

Welche Daimler-Motoren sind vom Dieselskandal betroffen?

Eine vollständige Liste an betroffenen Modellen wurde von Daimler bisher nicht veröffentlicht. Nach und nach kommen weitere Informationen ans Licht und Manipulationsvorwürfe werden laut. Bisher ist bestätigt, dass die folgenden Modelle eine der illegalen Abschalteinrichtungen integriert haben:

  • Motor OM 607
  • Motor OM 640
  • Motor OM 642
  • Motor OM 651
  • Motor OM 622
  • Motor OM 626

Diese Motoren sind in den folgenden Modellen und Modellvarianten verbaut. All diese Fahrzeuge sind auch bereits von Rückrufaktionen betroffen. Alle betroffenen Fahrzeughalter haben die Anweisung vom KBA oder Daimler selbst erhalten, eine Werkstatt aufzusuchen, damit durch ein Software-Update die illegale Komponenten aus der Motorsteuerungssoftware entfernt werden können.

 

Sind Sie Besitzer eines der genannten Modelle und sind Sie unsicher, ob Sie ein Software-Update aufspielen lassen sollen? Wir raten unseren Mandanten davon ab. Übermitteln Sie uns die Informationen zu Ihrem Fall und wir prüfen für Sie gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, welche Option Sie haben, um gegen Daimler vorzugehen.

Welche Rückrufaktionen laufen bei Daimler bereits?

2017 begann die Rückruf-Odyssee von Daimler damit, dass der Autobauer freiwillig drei Millionen Fahrzeuge zurückrufen ließ. Den Haltern der betroffenen Fahrzeuge wurde vorgegaukelt, es handle sich um "Service-Aktionen", in deren Rahmen die Software mit der neuesten Version versorgt werden solle.

Kurze Zeit später wurde für die Nutzfahrzeugsparte von Mercedes-Benz im Mai 2018 eine Rückrufaktion angekündigt, die seit Oktober 2018 läuft und durch das KBA in ihrer Umsetzung überwacht wird. Betroffen ist hier das Kastenwagen-Modell Vito mit den Baujahren 2014 bis 2018. Laut Rückrufdatenbank müssen weltweit etwa 200.000 Fahrzeuge mit einem Software-Update versorgt werden – davon sind 70.000 Autos in Deutschland zugelassen.

Doch auch für andere beliebte Mercedes-Modelle laufen seit 2019 Rückrufaktionen. Betroffen ist hierbei die E-, GLE-, GLC, GLK- und ML-Klasse von Mercedes. Auch Halter der Mercedes C-Klasse wurden vom KBA aufgefordert, ihre Fahrzeuge für ein Software-Update bereitzustellen. Hierbei sind die Baujahre 2013 bis einschließlich 2018 betroffen. Besonders ärgerlich für die Daimler AG ist es, dass ausschließlich Fahrzeuge von den Rückrufaktionen betroffen sind, die bereits der Abgasnorm Euro 6b entsprechen. In den Fällen anderer Autobauer handelt es sich häufig um Modelle älterer Abgasnormen.

Insgesamt sind rund 700.000 Fahrzeuge der Daimler AG von Pflichtrückrufen des KBA betroffen. Etwa 280.000 dieser Autos befinden sich in Deutschland und sind hier zugelassen.

Was bietet Daimler seinen Kunden im Dieselskandal an?

Die Halter manipulierter Fahrzeuge des Daimler-Konzerns werden per Post über die Schummelsoftware informiert und dazu aufgefordert, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine Werkstatt oder einen Mercedes-Händler aufzusuchen. Dort wird die Motorsteuerungssoftware durch eine aktualisierte Version überspielt, was zur Folge hat, dass die illegalen Software-Komponenten gelöscht werden. Das Fahrzeug fährt daraufhin dauerhaft im Prüfmodus, woraus ein geringerer Stickoxidausstoß, aber auch eine deutliche Mehrbelastung bestimmter Motorteile resultiert.

Einige unserer Mandanten beklagen einen Mehrverbrauch von AdBlue ihrer Fahrzeuge nach dem Update und einen deutlich erhöhten Verschleiß von AGR-Ventil und Rußpartikelfilter. Wir raten daher unseren Mandanten klar von einem Software-Update ab! Falls Sie vom KBA bereits einen entsprechenden Brief erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Wir teilen Ihnen gerne mit, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Wie kann ich gegen Daimler im Dieselskandal vorgehen?

Betroffene Daimler-Kunden müssen sich den Betrug und die Manipulationen keineswegs tatenlos gefallen lassen. Verbraucher haben unterschiedliche Möglichkeiten, gegen den Autobauer vorzugehen und für den entstandenen Schaden entschädigt zu werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie sich dazu entschieden haben, Daimler den Kampf anzusagen und für Ihr Recht einzustehen. Bisher konnten wir für unsere Mandanten diverse Erfolge gegen unterschiedliche Automobilhersteller verbuchen. Sie können sich entweder für eine der folgenden Optionen entscheiden oder beide Möglichkeiten für Ihren speziellen Fall von uns prüfen lassen. Die Durchsetzung beider Varianten ist ohne jedes Kostenrisiko möglich – egal, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht.

 

Erhalt eines Neufahrzeugs oder Rückzahlung des Kaufpreises

Sind Sie bereit, Ihr Fahrzeug zurückzugeben, sollten Sie dies tun und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Hierbei ist unerheblich, ob Sie Ihr Fahrzeug bar bezahlt oder über eine Finanzierung erhalten haben. Ebenso ist es möglich, statt des Kaufpreises ein Neufahrzeug zu erhalten, das die europäischen Abgasnormen auch im Realbetrieb einhält.

Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs ist eine lukrative Option, um den gesamten Kaufpreis erstattet zu bekommen. Nutzen Sie dafür unseren einfachen Online-Check, sodass wir Ihre Chancen gegen Daimler im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen können.

Schadensersatz fordern

Kommt es für Sie dagegen nicht in Frage, Ihr Fahrzeug zurückzugeben, haben Sie dennoch Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen. Mittlerweile ist für einzelne Modelle eine Nachrüstung von Hardware möglich, was es Diesel-Besitzern ermöglicht, auch Fahrverbotszonen mit ihrem Fahrzeug zu befahren. Wir können für Sie einfordern, dass Daimler die Kosten der Hardware-Nachrüstung übernimmt. Zusätzlich setzen wir einen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises an, welchen wir ebenfalls für Sie durchsetzen.

Unser Experten-Team unterstützt Sie bei Ihrer Schadensersatzforderung und stellt sicher, dass Sie von Daimler die Summe erhalten, die Ihnen zusteht.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte