Der OM 651 im Abgasskandal – Der Fall eines „Wundermotors“
- Anfang 2018 stieß das KBA auf mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Motor OM 651.
- Besagter Motor ist der meistverbaute in der Markengeschichte und in fast allen Baureihen von Daimler im Einsatz.
- Es wurden unterschiedliche Abschalteinrichtungen im OM651-Motor verbaut.
Inhalt:
- Ein neues Kapitel im Abgasskandal: Der Motor OM 651 von Mercedes-Benz?
- In welchen Mercedes-Modellen wurde der OM 651 verbaut?
- Alle Rückrufe von Mercedes-Dieseln: Welche gibt es?
- Welche illegalen Abschalteinrichtungen finden sich im OM651?
- OM 651 Abgasskandal: Aktuelle Urteile
- Was sollten Mercedes-Benz-Fahrer mit OM 651-Motor im Abgasskandal jetzt tun?
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
Ein neues Kapitel im Abgasskandal: Der Motor OM 651 von Mercedes-Benz?
Nachdem 2015 die Machenschaften von Volkswagen und Konzerntöchtern bekannt wurde, steht der Daimler-Konzern seit Februar 2018 ebenfalls im Verdacht, betrogen zu haben. Der Konzern wehrte sich immer gegen die Vorwürfe und noch 2015 versicherte Dieter Zetsche, Daimler würde keine illegale Software verwenden. Der Verdacht verdichtete sich aber, als Daimler 2018 tausendfach Fahrzeuge zurückrufen musste. Auch 2019 bestätigten sich die Vorwürfe, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitere offizielle Rückrufe für Mercedes-Fahrzeuge aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen anordnete. Insgesamt sind bisher ca. 1,3 Millionen Fahrzeuge durch das KBA zurückgerufen – und knapp 4 Millionen weitere in Form von "freiwilligen" Rückrufen.
Der Motortyp OM 651 wurde bei seiner Vorstellung im Jahr 2008 noch als Daimlers "Wundermotor" gehandelt. Besagter Motor ist der meistverbaute in der Markengeschichte und in fast allen Baureihen von Daimler im Einsatz. Es handelt sich um einen Vierzylinder, der in zwei Varianten (mit 1,8 oder 2,2 Litern) Hubraum gebaut wird. Nun steht der "Wundermotor" im Zentrum der Vorwürfe gegen Daimler.
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Alle Rückrufe von Mercedes-Dieseln: Welche gibt es?
Es gab bereits mehrere offizielle Rückrufe des KBA, die Fahrzeuge mit OM 651-Motoren betrafen. Der letzte Rückruf fand im Januar 2020 statt und beinhaltete 150.000 Autos:
- E-Klasse, Baujahr 2012-2016
- S-Klasse, Baujahr 2013-2017
- M-Klasse, Baujahr 2012-2016
- CLS-Klasse, Baujahr 2014-2018
- GLC, Baujahr 2015-2017
- GLK, Baujahr 2012-2015
- GLE, Baujahr 2015-2018
- C-Klasse, Baujahr 2013-2016
- SLK-Klasse, Baujahr 2015-2017
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Welche illegalen Abschalteinrichtungen finden sich im OM651?
Anfang 2018 stieß das KBA auf mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Motor OM 651. Im März 2019 tauchten dann neue Berichte über eine weitere Abschalteinrichtung auf. Der Konzern versuchte diese heimlich mit dem "freiwilligen" Software-Update für die ursprünglichen Manipulationen zu beheben, doch das KBA reagierte und ordnete im Oktober 2019 erneut einen amtlichen Rückruf an.
Um folgende Abschalteinrichtungen handelt es sich:
- Dosierung des Harnstoffmittels "AdBlue": Wie schon vom Abgasskandal bei VW bekannt, dient der Harnstoff "AdBlue" zur Abgasreinigung. VW, Audi, Porsche, Mercedes-Benz und BMW wird vorgeworfen, sich bezüglich eines geringeren Fassungsvermögens des AdBlue-Tanks abgesprochen zu haben. Das hat zur Folge, dass die zu geringe Menge AdBlue durch eine Software so reguliert werden muss, dass sie nur unzureichend eingedüst wird, um so die angepriesene Reichweite einzuhalten. Diese Software bestimmt, dass AdBlue nur im Prüf- und nicht im Realbetrieb in ausreichender Menge dosiert und eingespritzt wird. Im Straßenverkehr findet daher keine ausreichende Abgasreinigung statt.
- "Thermofenster": Das Thermofenster ist eine Schutzfunktion des Motors, welche die Abgasreinigung des Motors abhängig von der Außentemperatur reguliert. Allerdings kalibrieren die Hersteller des Thermofenster so, dass die Abgasreinigung nur in einem Fenster zwischen 10 und 32 °C korrekt arbeitet. Darüber und darunter wird die Abgasreinigung deaktiviert und das Auto stößt ungehindert Stickoxide in die Luft aus. Etliche Gerichte, u.a. das Landgericht (LG) Mönchengladbach, haben das Thermofenster bereits als illegal eingestuft. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzu wird mit Spannung erwartet.
- "Bit 15": Diese Motorsteuerungsfunktion sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nach 26 gefahrenen Kilometern erheblich reduziert wird. Die Strecke entspricht exakt der Länge des Testzyklus NEFZ, den das Fahrzeug für die Einstufung in eine Euro-Abgasnorm durchlaufen muss.
- "Slipguard": Diese Softwareeinstellung ist dafür zuständig, zu erkennen, wann das Fahrzeug im Prüfmodus ist und wann es sich im Realbetrieb befindet. Die Software misst dies anhand von Faktoren wie Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und Lenkwinkel. Je nach Modus – Prüf- oder Straßenbetriebsmodus – wird die Abgasreinigung entsprechend reguliert.
- Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung: Diese Funktion sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf künstlich abgekühlt und damit das Motoröl langsamer erhitzt wird. Dadurch wird die gesamte Verbrennungstemperatur im Motor reduziert, was wiederum die Emissionen von Stickoxiden senkt. Im normalen Straßenverkehr ist diese Funktion nicht in Betrieb.
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OM 651 Abgasskandal: Aktuelle Urteile
Im Abgasskandal rund um den Motor OM 651 wird Mercedes Benz immer wieder von den Gerichten zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund der illegalen Abschalteinrichtungen verurteilt:
Urteile zum OM 651 Abgasskandal gegen Mercedes:
- BGH-Urteil vom 20. Juli 2023 – Az.: III ZR 267/20
- LG Stuttgart, Urteil vom 04. Februar 2022 – Az. 17 O 963/20
- LG Stuttgart, Urteil vom 04. Februar 2022 – Az.17 O 692/20
- LG Saarbrücken, Urteil vom 09. April 2021 – Az.: 12 O 320/19
- OLG Köln, Urteil vom 22.Februar 2021 – Az.: I 14 U 56/20
Was sollten Mercedes-Benz-Fahrer mit OM 651-Motor im Abgasskandal jetzt tun?
Angesichts des Betrugs von Daimler und dem Fakt, dass Sie mit Ihrem Mercedes-Diesel nun ein mangelhaftes Auto fahren, sollten Sie auf jeden Fall tätig werden. Darüber hinaus gehören Fahrzeuge von Daimler eindeutig zum Hochpreissegment, d.h. Wertverluste sind hier besonders drastisch. Mit uns haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen:
Rückzahlung des Kaufpreises oder Neufahrzeug gegen Rückgabe des Altfahrzeugs
Wir empfehlen grundsätzlich diese Variante. Entscheiden Sie sich hierfür, dann fordern Sie die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe Ihres Fahrzeuges, abzüglich eines Nutzungswertersatzes für die von Ihnen gefahrenen Kilometer. Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt, fordern wir für Sie einen vergleichbaren Neuwagen, der die Emissionsgrenzwerte im Realbetrieb einhält. Aufgrund von drohenden Fahrverboten in einigen Gebieten Deutschlands und den erwähnten Wertverlusten raten wir Ihnen zur dieser Variante.
Auto behalten und Schadensersatz fordern
Die zweite Möglichkeit steht Ihnen offen, wenn Sie gerne Ihren Wagen behalten möchten. Dafür gibt es gute Gründe, und für mögliche Wertminderungen können Sie sich entschädigen lassen. Wählen Sie diese Variante, dann fordern Sie einen Schadensersatz in Höhe von ca. 20 % des damals gezahlten Kaufpreises als Einmalzahlung und lassen sich die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung erstatten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte