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Was hat es mit der neuen Hinweispflicht auf sich?
In einem internen Schreiben des Volkswagen-Konzerns weist die Zentrale alle stationären Händler in Deutschland an, den Käufern von Diesel-Gebrauchtwagen aus den Baujahren 2000 bis 2017 beim Vertragsabschluss ein Dokument zur Unterschrift vorzulegen, das zum Rechteverzicht auffordert. Konkret sollen die Kunden eine Erklärung signieren, dass sie über die von der Deutschen Umwelthilfe (DHU) aufgedeckten Abschalteinrichtungen sowie dem „drohenden Entzug der Fahrzeugzulassung oder eine Nutzungsuntersagung“ informiert sind.
Die Zustimmung sei nach Ansicht von VW wichtig, um "auszuschließen, dass sich die am Vertrieb solcher Fahrzeuge beteiligten Personen und Betriebe rechtlicher Risiken aussetzen". Damit will VW offensichtlich künftigen Schadenersatzansprüchen einen Riegel vorschieben. Ohne diese Unterschrift findet kein Verkauf statt.
Zusammengefasst bedeutet dieser „Beipackzettel“ vor allem:
- VW klassifiziert damit alle seine ab 2000 gebauten Dieselfahrzeuge als faktisch unverkäuflich, denn keine Unterschrift, kein Verkauf.
- VW will eine BGB-Vorschrift nutzen, nachdem die Rechte des Käufers nur dann ausgeschlossen sind, sofern er bei Vertragsabschluss die Mängel kennt
- VW erklärt in der Händlerinformation, die allerdings nicht für Kunden einsehbar ist, dass nahezu alle seit 2000 bis heute ausgelieferten Dieselautos Abschalteinrichtungen verwenden, verblümt als ‚Industriestandard‘ betitelt. Bis Ende 2017 waren es alle Fahrzeuge. Ab 2018 soll ein Teil der Fahrzeuge nicht mehr darüber verfügen.
- Für die laufenden Gerichtsverfahren zum Dieselskandal bedeutet das eine Umkehr der Beweislast zu Lasten von VW.
Diese Kundeninformation kommt derart verklausuliert und in ihrer rechtlichen Relevanz unscheinbar daher, dass wir die von Volkswagen damit bezweckte sehr krasse Benachteiligung der Kunden für rechtlich unwirksam erachten. Ob ein Gericht diese Einschätzung in jedem Fall teilt, lässt sich allerdings nicht sicher vorhersagen. Deswegen besser nicht unterschreiben!
Dr. Timo Gansel
Gründer von Gansel Rechtsanwälte
Sollte ich den Hinweis unterzeichnen?
Unsere Experten im Dieselskandal raten klar davon ab, den Hinweis zu unterschreiben:
Wir halten diese Benachteiligung der Kunden durch eine Art ,Beipackzettel´ für rechtlich unwirksam und empfehlen allen potenziellen Käufern, die Unterschrift zu verweigern. Lässt sich der Händler nicht darauf ein, treten Sie vom geplanten Kauf zurück und machen öffentlich, dass VW Sie dazu drängt, Ihre Verbraucherrechte an der Garderobe abzugeben.
Philipp Caba
Rechtsanwalt & Experte im Abgasskandal