Filesharing Strafe: So wehren Sie sich gegen die Abmahnung
Wer unerlaubterweise urheberrechtlich geschützte Werke im Internet teilt, kann dafür abgemahnt und bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt dabei maßgeblich vom Umfang der Urheberrechtsverletzung ab. Gegen eine Abmahnung können Sie sich zur Wehr setzen. Wir helfen Ihnen dabei gerne!
Welche Strafen kann Filesharing nach sich ziehen?
In der Regel drohen bei einer Abmahnung wegen Filesharings Geldstrafen und die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Auch Haftstrafen von bis zu drei Jahren sind möglich und im Urheberrecht verankert. Wird auf das erste Abmahnschreiben nicht reagiert und zahlen Sie die Strafe nicht, kann ein Mahnbescheid oder im schlimmsten Fall eine Klage ins Haus flattern.
Eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wird allerdings in der Regel nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte selbst, z.B. eine Person des öffentlichen Lebens, einen entsprechenden Antrag stellt oder ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Eine Verurteilung wegen Filesharings ist allerdings nicht die Regel. Der Normalfall ist eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Schadensersatzzahlung mit Unterlassungserklärung. Mit der Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass die Wiederholung des Verstoßes keine Gefahr mehr darstellt. Denn an eine Unterlassungserklärung ist der Unterzeichner sein Leben lang gebunden.
Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Filesharing-Strafe
Die Anwält:innen unsere Partnerkanzlei WBS Legal können Ihre Abmahnung beurteilen und Ihnen erklären, ob diese tatsächlich berechtigt ist. Vorab können Sie über uns eine kostenlose Ersteinschätzung einfordern. Darüber erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung, um Ihnen das bestmögliche Vorgehen in Ihrem Fall zu erklären.
Wie kann ich mich gegen eine Filesharing-Strafe wehren?
Wenn Sie sich sicher sind, dass keine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, dürfen Sie der Abmahnung selbstverständlich widersprechen. Am erfolgversprechendsten tun Sie dies zusammen mit einem Anwalt im Internetrecht. Dieser kann Ihnen helfen, die richtige Vorgehensweise zu wählen. Dabei sollten Sie rasch handeln. In der Regel beinhalten Abmahnschreiben Zeitfenster von etwa 14 Tagen, innerhalb derer die angemahnte Strafe zu zahlen ist. In unserer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie vorab, ob Sie die Filesharing-Abmahnung akzeptieren oder dagegen vorgehen sollten.
Filesharing-Strafe: So gehen Sie richtig vor!
- Bleiben Sie ruhig und handeln Sie rasch und innerhalb der genannten Frist!
- Beauftragen Sie einen Anwalt im Internetrecht und beraten Sie gemeinsam über Ihre Optionen.
- Zahlen Sie nicht eigenmächtig Teile der geforderten Summe. Damit erkennen Sie Ihre Schuld an!
- Unterschreiben Sie nicht im Alleingang eine Unterlassungserklärung. Sie sind an diese Ihr Leben lang gebunden!
So läuft die Durchsetzung Ihrer Rechte bei WBS Legal ab:
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- Über alle Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben.
Warum ist Filesharing problematisch?
Wer illegale Dateien, z.B. Musik, Filme, Bücher oder Videospiele, herunterlädt oder teilt, dem können zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen drohen. In vielen Ländern ist Filesharing verboten. Filesharing ist kein Kavaliersdelikt. Selbst der bloße Versuch des Filesharings ist strafbar.
Bei den meisten Filesharing-Fällen geht es allerdings vor allem darum, dass ein Nutzer, der Content aus dem Netz downloadet, diesen auch anderen Nutzern wiederum zur Verfügung stellt. Dies geschieht in der Regel automatisch und wird vom Nutzer nicht immer wissentlich gesteuert. Wer Content downloadet, kreiert also quasi gleichzeitig einen Upload, den andere sich wiederum downloaden können. Und dieser Upload, das Bereitstellen dieser Datei, ist der Stein des Anstoßes. Dabei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, die abgemahnt werden kann.
Auf diese Grauzone spezialisierte Abmahnkanzleien machen Sie nur zu gern mit Abmahnschreiben auf Ihr „Vergehen“ aufmerksam. Dabei arbeiten sie mit Unternehmen, die forensische Software einsetzen, um Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren. Werden die Detekteien fündig, gehen die Abmahnschreiben der spezialisierten Anwälte raus. Oft sind es tausende pro Tag.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte