Muster­feststellungs­klage gegen die Volkswagen Bank GmbH

Der Verein Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat am 01. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank GmbH beim zuständigen Oberlandesgericht in Braunschweig eingereicht. Der Klagegrund: Zahlreiche vergebene Autokredite beinhalten fehlerhafte Widerrufsinformationen. Sollte der Verbraucherverband vom Gericht Recht bekommen, sind die infrage stehenden Autokreditverträge grundsätzlich ungültig. Für die Kreditnehmer heißt das im Klartext, dass sie die Anzahlungen und bereits gezahlten Raten ihres Autokredits ohne eine Entschädigung für die Autobauer zurückverlangen können. Unser Kanzleiinhaber Timo Gansel wird die Schutzgemeinschaft tatkräftig auf diesem Klageweg unterstützen und hat in Kooperation mit dem Anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen die Klageschrift formuliert. 

Der Verein Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat am 01. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank GmbH beim zuständigen Oberlandesgericht in Braunschweig eingereicht. Der Klagegrund: Zahlreiche vergebene Autokredite beinhalten fehlerhafte Widerrufsinformationen. Sollte der Verbraucherverband vom Gericht Recht bekommen, könnten die Kreditverträge grundsätzlich "ewig" widerrufen werden. Für die Kreditnehmer heißt das im Klartext, dass sie ihr Fahrzeug zurückgeben und die Anzahlung sowie bereits gezahlten Raten ihres Autokredits zurückverlangen könnten. Unser Kanzleiinhaber Dr. Timo Gansel wird die Schutzgemeinschaft tatkräftig auf diesem Klageweg unterstützen und hat in Kooperation mit dem Anwalt Wolfgang Benedikt-Jansen die Klageschrift formuliert.

Grund der Klage: Widerrufsinformationen fehlerhaft

Der Grund für die Klage ist einfach: Viele Kreditverträge der Volkswagen Bank GmbH, die nach 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden, weisen nicht ordnungsgemäße bzw. fehlerhafte Widerrufsinformationen auf. Nach der Auffassung der Schutzgemeinschaft sind in den Verträgen nicht alle für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlichen Pflichtangaben in der gebotenen Weise enthalten. Zu den in der Klage aufgeführten formellen Mängeln zählt unter anderem:

  • Die nicht ordnungsgemäße Angabe des Beginns der Frist für die Erklärung des Widerrufs.
  • Der fehlende Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Kreditnehmers.
  • Die falschen Angaben bei den Rechtsfolgen des Widerrufs zum Wertersatz

Was bringt die Klage für Verbraucher?

Autofahrer, deren Kreditverträge betroffen sind, könnten von einem positiven Urteil extrem profitieren: Die Kunden bekommen ihre Anzahlung sowie alle gezahlten Raten, mit Ausnahme der Finanzierungszinsen, zurück. Die Zinsen lagen jedoch bei Neuwagen teilweise unter einem Prozent. Ein Feststellungsziel ist, dass die Fahrer sich keinen Abzug für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen. Sie müssen dann lediglich da Auto an die Bank zurückgeben. Vor allem vor dem Hintergrund von Diesel-Fahrverboten und Wertverlusten bei Dieselfahrzeugen ist der Widerruf eine hervorragende Chance, seinen Wagen lukrativ loszuwerden. 

Klageziel: „Widerruf auf ewig möglich“

Durch die Musterfeststellungsklage soll festgestellt werden, dass aufgrund der fehlerhaften Widerrufsinformationen Verbraucherkreditverträge, zur Finanzierung von Fahrzeugkäufen mit der Volkswagen Bank GmbH, „ewig“ widerruflich sind. Darunter fallen auch die Zweigniederlassungen Audi Bank, SEAT Bank, ŠKODA Bank, AutoEuropa Bank. Ein weiteres Ziel der Schutzgemeinschaft ist es, dass der Kreditnehmer im Falle einer mangelhaften Widerrufsinformation keinen Ersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten muss. Die Anzahl der Interessenten für eine Musterfeststellungsklage könnte enorm sein: Allein im Jahr 2017 wurden etwa 64 % aller Neuwagen durch einen Kredit finanziert. Darüber hinaus wurde fast die Hälfte aller Gebrauchtwagen-Käufe (44 %) durch einen Kredit abgewickelt. 

Wie könnte die Musterfeststellungsklage ausgehen?

Sollte das Oberlandesgericht in Braunschweig der Schutzgemeinschaft Recht geben, kann jeder betroffene Verbraucher seinen Autokreditvertrag grundsätzlich „ewig“ widerrufen. An dieser Stelle ist es vollkommen egal, ob der Betroffene einen Neu- oder Gebrauchtwagen fährt, es sich um einen „Diesel“ oder ein „Benziner“ handelt oder wie viele Kilometer das Auto auf dem Tacho hat. Der Ausgang des Verfahrens könnte entweder mit einem Vergleich, Musterfeststellungsurteil oder auch einem Negativurteil enden.

  1. Endet die Musterfeststellungsklage mit einem positiven Musterfeststellungsurteil, ist wiederum der Verbraucher gefragt. Dann gilt es, den individuellen Schadensersatzanspruch vom Unternehmen einzufordern.
  2. Verliert der Verbraucherverband, sind alle im Register eingetragenen Betroffenen auch an die für sie negativen Feststellungen gebunden. 
  3. Wenn sich das Unternehmen und der Verbraucherverband gütlich einigen, kommt es zu einem Vergleich. Durch Vergleich kann direkt – und ohne ein weiteres Gerichtsverfahren – Schadensersatz von der Bank verlangt werden. Dadurch ist der Rechtsstreit beendet. 

Ab wann können sich Betroffene für die Musterfeststellungsklage anmelden?

Der Termin für die Anmeldung steht noch nicht fest. Zunächst muss das Oberlandesgericht in Braunschweig der Klage stattgeben. Wir rechnen mit einer Veröffentlichung Mitte November. Erst bei Veröffentlichung der Musterfeststellungsklage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist eine Anmeldung möglich.