Geld zurück beim Online-Casino
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Online-Glücksspieler bekommt sein Geld zurück
Das OLG Braunschweig entschied auch in zweiter Instanz, dass die Rückforderung berechtigt gewesen sei und wies damit die Berufung zurück. Nach damaliger Gesetzeslage sei es 2018 in Niedersachsen verboten gewesen, Online-Glücksspiele anzubieten. Deshalb sei der Spielvertrag mit dem Kläger als nichtig einzustufen. Dies berechtige den Kläger, eine Erstattung des Spielverlustes zu verlangen.
Grauzone Schleswig-Holstein
Der Glücksspiel-Veranstalter hatte sich darauf berufen, dass er auf seiner Webseite darauf aufmerksam gemacht hätte, dass sein Spielangebot sich nur an die Einwohner Schleswig-Holsteins richte. Dort galt der 2021 ausgelaufene Glücksspielstaatsvertrag nicht. Dortige Gesetze erlaubten folglich das Online-Glücksspiel.
Das Gericht wertete den Hinweis auf der Seite des Anbieters nicht als ausreichend, um davon ausgehen zu können, dass Nutzer daraus den Schluss ziehen könnten, dass die Teilnahme an den angebotenen Spielen in anderen Bundesländern verboten sei. Außerdem habe der beklagte Veranstalter auch nicht beweisen können, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig über das Verbot aufgeklärt worden sei.
Das OLG Braunschweig hat wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.