Wieder ist es uns gelungen, einen eindeutigen Sieg gegen die Volkswagen AG im Abgasskandal einzufahren. Das Landgericht Gießen (Az. 5 O 123/18) verurteilte den Konzern am 24. September 2018 zur Rückabwicklung des Kaufvertrages mit unserem Mandanten. Dieser gibt nun seinen VW Tiguan ab und erhält inklusive Zinsen ca. 38.270 Euro zurück. Gekauft hatte er sein Auto damals für 36.520 Euro. Das bedeutet, dass seine erfolgreiche Klage ihm 1.750 Euro mehr einbringt, als er ursprünglich für das Auto gezahlt hat – trotz zu leistendem Nutzungsersatz. Lesen Sie hier, wie es zu diesem Erfolg auf ganzer Linie kam und was das Urteil für Sie als geschädigten Dieselfahrer bedeutet.
Klage wegen Schummel-Software
Unser Mandant erwarb am 24. April 2015 seinen gebrauchten VW Tiguan zu einem Preis von 36.520 Euro. Was er damals noch nicht wusste: Der VW-Dieselmotor des Typs EA 189, der in seinem Auto verbaut war, sollte wenige Monate später in Verbindung mit dem VW-Abgasskandal die Schlagzeilen dominieren. Denn der Motor ist mit einer unzulässigen Software ausgestattet, die den Stickstoffausstoß im Prüfmodus optimiert, während der zulässige Grenzwert im normalen Fahrbetrieb um ein Vielfaches überschritten wird. Anstelle eines hochwertigen PKW erhielt unser Mandant also eine Mogelpackung mit einer illegalen Abschalteinrichtung. Um sich gegen diesen Betrug zu wehren, wandte er sich an uns.
Wir versuchten zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit VW zu erzielen – leider ohne Erfolg. Also reichten wir Klage ein. Dabei waren wir erfolgreich: Das Landgericht Gießen sah die Klage als zulässig an und verurteilte VW dazu, unserem Mandanten 33.646,16 Euro zu zahlen. Diese Summe setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Die Entschädigung wird bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags für die gefahrenen Kilometer fällig. Zusätzlich hat unser Mandant laut Gericht jedoch Anspruch auf Zinsen. Die Summe, die Volkswagen zahlen muss, beläuft sich schlussendlich also auf ca. 38.270 Euro. Damit erhält unser Mandant etwa 1.750 Euro mehr, als er ursprünglich für den Wagen gezahlt hatte.
LG Gießen sieht vorsätzliche "gegen die guten Sitten verstoßende schädigende Handlung"
Für das Gebaren Volkswagens fand das LG Gießen klare Worte. Es sah eine Manipulation als erwiesen an und entschied, dass VW unserem Mandanten "durch eine gegen die guten Sitten verstoßende schädigende Handlung vorsätzlich einen Schaden zugefügt" hat. Laut § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss unser Mandant deshalb so gestellt werden, als habe er den schädigen Vertrag nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund hat er Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Die von VW vorgenommene Optimierung der Motorsteuerungssoftware bezeichnete das Gericht als gesetzeswidrig. Es sei davon auszugehen, dass "kein durchschnittlich informierter und wirtschaftlich vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben würde, welches mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist". Die Argumentation Volkswagens, nach der es sich nicht um eine illegale Abschalteinrichtung, sondern um eine "Optimierungssoftware" handle, wies das LG klar zurück. Volkswagen als Beklagte habe "in großem Umfang und mit erheblichem technischen Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden manipulierend beeinflusst".
Urteil stärkt geschädigte Dieselfahrer
Mit dem LG Gießen hat wieder einmal ein Gericht eine verbraucherfreundliche Entscheidung im Abgasskandal gefällt. Mittlerweile sehen zahlreiche Gerichte eine Manipulation durch VW als erwiesen an. Somit wird Klägern in künftigen Verfahren die Argumentation erleichtert. Für alle, die bislang gezögert und ein vermeintliches Klagerisiko gescheut haben, bedeutet das, dass sie jetzt aktiv werden und ihre Rechte durchsetzen sollten. Denn die Verjährung der Ansprüche geschädigter Verbraucher droht bereits Ende 2018 und somit in wenigen Monaten. Laut Rechtsanwalt Philipp Caba, Leiter des VW-Teams bei Gansel Rechtsanwälte, gilt nun mehr denn je: "Wer jetzt klagt, wird entschädigt!"
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