Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll ein Risiko absichern, dem jeder Arbeitnehmer ausgesetzt ist: Dem Risiko, seine Arbeitskraft eines Tages krankheitsbedingt zu verlieren. Leider ist es jedoch keine Seltenheit, dass die Berufsunfähigkeitsversicherer im Ernstfall die Zahlung der BU-Rente verweigern oder lange hinauszögern. Nach Angaben des Gesamtverbands Deutscher Versicherer (GDV) erhält demnach rund ein Viertel aller Versicherten zunächst eine Ablehnung auf ihren Antrag der BU-Rente. Eine Ablehnung sollte Sie jedoch nicht entmutigen, da sie in den meisten Fällen unberechtigt ist. Das zeigt auch der Fall unserer Mandantin, für die wir erfolgreich die Zahlung einer unbefristeten BU-Rente gegen die AachenMünchener Versicherung durchsetzen konnten.
Wie wir für unsere Mandantin tätig wurden
Als leitende Angestellte im Managementbereich hatte unsere Mandantin eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AachenMünchener Lebensversicherung abgeschlossen. Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung war sie nun nicht mehr in der Lage, ihrer anspruchsvollen Tätigkeit, die außerdem eine hohe Reisebereitschaft erforderte, nachzukommen. Deshalb beantragte sie bei der AachenMünchener die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Versicherung erkannte die Zahlung jedoch nur befristet für einen Zeitraum von einigen Monaten an. Danach hätte unsere Mandantin erneut nachweisen müssen, dass sie auch weiterhin gesundheitlich außer Stande ist, ihre frühere Tätigkeit auszuüben.
Aus Sicht unserer Mandantin kam ein Wiedereinstieg in den alten Beruf auch nach der Genesung nicht in Frage, da sie sich den hohen Anforderungen ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr gewachsen fühlt. Auch der Krankheitsverlauf und die Prognosen der behandelnden Ärzte legen es nahe, dass unsere Mandantin die für ihren Beruf erforderliche Belastbarkeit auch nach einer Reha nicht mehr erreichen würde. Das nur befristete Anerkenntnis der BU-Rente setzte unsere Mandantin daher unter erheblichen Stress. Sie befürchtete, sofort nach Ablauf der geplanten Reha in ihren alten Beruf zurückkehren zu müssen und dort völlig überfordert zu sein. Die Ruhe und Sicherheit, die sie für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit brauchte, hatte sie aufgrund der nur befristeten Rentenzahlungen nicht.
Doch wo genau lag der Fehler der BU-Versicherung? Die Versicherung hatte im Fall unserer Mandantin die besonderen Belastungen der bisherigen Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Sie war richtigerweise davon ausgegangen, dass unsere Mandantin wieder weitgehend gesund wird und dann auch in einem durchschnittlich belastenden Beruf arbeiten kann. Nicht gerechtfertigt war aber die Annahme, dass unsere Mandantin auch die für ihren alten Beruf erforderliche außerordentlich hohe Belastbarkeit wieder mehr erreichen würde.
Die Arbeit unserer erfahrenen Anwälte im Versicherungsrecht bestand nun vor allem darin, gemeinsam mit unserer Mandantin herauszuarbeiten, welche besonderen Belastungen ihr alter Beruf mit sich brachte. Das hat dazu geführt, dass die AachenMünchener die Befristung schon auf ein einfaches Anwaltsschreiben hin aufgehoben hat.
Befristetes Anerkenntnis der BU-Rente nicht berechtigt
Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Befristung der BU-Rente durch die AachenMünchener Versicherung unberechtigt ist. Diese erste Einschätzung war für unsere Mandantin zunächst vollkommen kostenfrei. Im weiteren Verlauf forderten wir die Versicherung auf, die unbefristete Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente unserer Mandantin anzuerkennen.
Für unsere Mandantin hat die unbefristete BU-Rente den großen Vorteil, dass sich die AachenMünchener von der Verpflichtung zur Zahlung nur durch die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens lösen kann. Dieses darf jedoch nur in bestimmten zeitlichen Abständen erfolgen und ist für die Versicherung mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Unsere Mandantin kann sich demnach zunächst sorgenfrei auf ihre Genesung konzentrieren.
Zum Erfolg mit einem spezialisierten Anwalt im Versicherungsrecht
Der Fall unserer Mandantin zeigt, dass viele Entscheidungen der Versicherer unrechtmäßig zu Lasten der Kunden getroffen werden. Da Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch äußerst komplex aufgebaut sind, lässt es sich für den juristischen Laien schwer beurteilen, ob der Versicherer nun rechtmäßig handelt oder nicht. Deswegen ist derjenige gut beraten, der sich bereits frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung wendet und seine Ansprüche prüfen lässt. So erhalten Sie meist sehr unkompliziert und zeitnah ein positives Ergebnis und können sich vollkommen auf Ihre Genesung konzentrieren.
Bei diesen Punkten können wir Sie begleiten
Bei diesen Anliegen oder Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen Ihnen unsere Anwälte als vertrauensvoller Partner zur Seite.
- Verweigerung, Verzögerung oder Einstellung der Rentenzahlung durch den Versicherer
- Beantragung einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente
- Begleitung im Antragsverfahren bei der Berufsunfähigkeitsrente
- Begleitung im Nachprüfungsverfahren
- Sonstige Fragen und Probleme rund um das Thema Berufsunfähigkeit
Aus Erfahrung wissen wir, dass es vielen Betroffenen zunächst schwerfällt, Ihre Anliegen durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Bei vielen Fragen und Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt jedoch, dass ein spezialisierter Anwalt sehr unkompliziert viel erreichen kann. Wir stehen Ihnen daher bei allen Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung als vertrauensvoller Partner zur Seite.