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Spezialisierter Anwalt Rechtsschutzversicherung

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
14.11.2022 | 5 Min. Lesezeit
  • Bei Gansel Rechtsanwälte kümmern wir uns in vielen Fälle um die Einholung der Deckungszusage.
  • Mit Ihrer Anfrage auf Deckung der Kosten prüft die Versicherung, ob der Rechtsstreit versichert ist.
  • Meist stellt der Versicherte die Deckungsanfrage, aber Sie können auch den Rechtsanwalt damit beauftragen,

Spezialisierter Anwalt Rechtsschutzversicherung: Wie hole ich die Deckungszusage ein?

Bevor Sie in einen Rechtsstreit treten, sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die sogenannte Deckungsanfrage stellen. Mit Ihrer Anfrage auf Deckung der Kosten prüft die Versicherung, ob der Rechtsstreit versichert ist. Meist stellt der Versicherte die Deckungsanfrage, aber Sie können auch den Rechtsanwalt damit beauftragen, der Sie in Ihrem Rechtsstreit vertreten soll. Er kann genau formulieren, welche Erfolgsaussichten in Ihrem Rechtsstreit bestehen und legt den Sachverhalt professionell dar. Denn nur, wenn die Rechtsschutzversicherung Aussichten auf einen Erfolg Ihres Rechtsstreits sieht, wird sie die Deckungszusage erteilen. Überlassen Sie es dem Rechtsanwalt, die Deckungszusage einzuholen, denn nur er kann dies fundiert darstellen. Bei uns gehört es bei jedem Fall zum Service, für unsere Mandanten die Deckungszusage einzuholen, bzw. unsere Mandanten genau anzuleiten, wie sie vorgehen sollen, sofern dies rechtlich erforderlich ist.

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Durch die massenhaften Schäden, die Verbrauchern entstehen, pflegen wir ja diverse "Brieffreundschaften" mit den Rechtsschutzversicherern. Durch diese "Brieffreundschaften" kennen wir auch schon alle Tricks der Versicherer, mit denen sie versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen.

Dr. Timo Gansel

Gründer und Inhaber der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte

Spezialisierter Anwalt Rechtsschutzversicherung: Wie werden die Chancen eingeschätzt?

Neben den Erfolgsaussichten prüft die Rechtsschutzversicherung, ob es sich bei Ihrem geplanten Rechtsstreit um eine mutwillige Rechtsverfolgung handelt. Im Grunde prüft die Versicherung, ob Sie auch auf einem anderen, vielleicht einfacherem Wege zu Ihrem Ziel kommen könnten. Zum Beispiel könnte das ein Mahnverfahren statt einer Klage sein.

Der spezialisierte Anwalt kann Ihnen schon im Vorfeld des Rechtsstreits eine Einschätzung darüber geben, wie erfolgreich Ihr Anliegen sein wird. Auch wird ein guter Anwalt Ihnen von einem unsinnigen oder mutwilligen Rechtsstreit abraten – und zwar bevor die Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnt.

Die Rechtsschutzversicherung muss ihre Entscheidung innerhalb von drei Wochen mitteilen. Während dieser Zeit kann der Versicherer Nachfragen stellen oder weitere Unterlagen zur Beurteilung und Entscheidungsfindung anfordern. Meldet sich die Rechtsschutzversicherung gar nicht, dann ist die Versicherung in Verzug. Das bedeutet, dass die Versicherung für alle Schäden, die durch den Verzug entstehen können (Verzugsschäden), aufkommen muss. Entstehen durch die Verzögerung durch die Versicherung neue Anwaltskosten, so muss die Versicherung diese übernehmen.

Vertragspartner des Anwalts ist immer der Mandant, nicht die Versicherung

Beauftragt man einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte, so geht man mit ihm einen Vertrag ein. Das heißt, dass man als Mandant verpflichtet ist, die Gebühren des Anwalts zu zahlen. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und von der Versicherung eine Zusicherung, dass die Kosten übernommen werden (die sogenannte Deckungszusage), dann bedeutet es, dass dem Versicherten die Kosten erstattet werden, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Weigert sich die Rechtsschutzversicherung aber trotz Deckungszusage Gebühren in einer bestimmten Höhe zu erstatten, dann muss erst einmal der Versicherte die Kosten seines Anwalts aus eigener Tasche bezahlen. Denn der Versicherte steht mit seinem Anwalt und der Rechtsschutzversicherung in einem Dreiecksverhältnis.

Spezialisierter Anwalt Rechtsschutzversicherung: Wann wird die Deckungszusage abgelehnt?

Ihre Rechtsschutzversicherung prüft mit Ihrem Antrag auf Deckungszusage, ob ein Versicherungsfall im Sinne des Vertrages vorliegt. Es wird also geprüft, ob die Versicherung verpflichtet ist, für Ihren Fall die Kosten zu übernehmen. Die Versicherungen lehnen jedoch oftmals eine Übernahme der Kosten ab. Die häufigsten Gründe haben wir hier für Sie aufgelistet:

#1 Verletzung der Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag. So verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, die Versicherung von dem Versicherungsfall unverzüglich zu unterrichten. Ebenso stellt es eine Pflicht des Versicherten dar, einen Umstand nicht schlimmer werden zu lassen. Der Versicherungsnehmer ist gehalten, der Versicherung alle Veränderungen mitzuteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Versicherungsnehmer heiratet oder Kinder bekommt. Man kann den Begriff "Obliegenheit" auch mit "Verhaltenspflichten" umschreiben.

#2 Vorvertraglichkeit liegt vor

Von Vorvertraglichkeit spricht die Versicherung immer dann, wenn ein Schaden eingetreten ist, bevor der Versicherungsschutz bestand. Haben Sie also im September eines Jahres Streit mit Ihrem Nachbarn wegen der Äste eines Baumes, die über den Zaun auf ihr Grundstück ragen, dann muss Ihr Rechtsschutz vor September des gleichen Jahres begonnen haben. Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung im August des gleichen Jahres abgeschlossen, müssen Sie unter Umständen drei Monate warten, bevor Sie im Streit mit Ihrem Nachbarn anwaltliche Hilfe auf Kosten der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können. Bei vielen Rechtsschutzpolicen gibt es nämlich eine dreimonatige Wartezeit nach Abschluss des Vertrages.

Angenommen, die Versicherung wurde im August abschlossen, Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn schon seit Mai, dann würde die Versicherung sich darauf berufen, dass der Streit vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden ist und Vorvertraglichkeit geltend machen.

Ablehnung genau prüfen

Auch wenn die Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung kommt: Prüfen Sie genau, ob auch wirklich eine Obliegenheitsverletzung oder Vorvertraglichkeit vorliegt. In vielen Fällen unserer Mandanten hatte sich die Rechtsschutzversicherung auf Vorvertraglichkeit berufen und wollte die Kosten eines Immobilienkreditwiderrufs nicht decken. Entscheidend für die Beurteilung, ob Vorvertraglichkeit vorlag, war jedoch nicht das Datum, zu dem der Immobilienkredit abgeschlossen wurde, wie die Versicherung es sah. Es kam darauf an, wann der Kreditnehmer den Widerruf seines Kredits erklärte. Die Erklärung der Bank, dass kein Widerruf möglich sei, da die Widerrufsbelehrung rechtens sei, stellte dann den Versicherungsfall dar. Daher empfiehlt es sich immer, den Anwalt auf die Ablehnung schauen zu lassen!

#3 Mutwilligkeit oder Mutwillige Rechtsverfolgung

Von Mutwilligkeit spricht der Versicherer immer dann, wenn die eingesetzten Kosten nicht im Verhältnis zum finanziellen Vorteil des Versicherungsnehmers stehen. Sie können also selbst den Test bei sich machen: Würden Sie einen Rechtsstreit anfangen, wenn Sie ihn selbst bezahlen? Oder kommen Sie zu dem Ergebnis, dass der Erfolg Ihre Lage nicht nennenswert verbessert oder auf einfacherem Wege erreicht werden kann, oder wenn der Aufwand völlig außer Verhältnis zum Nutzen steht? Ebenso würde die Versicherung mit "Mutwilligkeit" argumentieren.

#4 Leistung verweigert wegen "fehlender Erfolgsaussichten"

Sieht die Versicherung keine Aussicht auf Erfolg Ihres Anliegens, wird sie ebenfalls ihre Deckungsanfrage ablehnen. Ein Anwalt kann dieses Argument aber leicht entkräften. Es reicht nämlich, wenn Sie auch nur einen Fall anführen können, in dem jemand in einem ähnlichen Anliegen wie Ihrem recht bekommen hat. Ihre Rechtsschutzversicherung kann sich dann nicht darauf zurückziehen, dass sie selbst den Erfolg in Frage stellt.

Sollte Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung eine Ablehnung aufgrund von Mutwilligkeit oder mangelnden Erfolgsaussichten erteilen, dann haben Sie die Möglichkeit sich dagegen zur Wehr zu setzen. Je nach Versicherungsvertrag lassen die Bedingungen einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten zu, manchmal stehen Ihnen auch beide Instrumente zur Verfügung. Die Versicherung muss Sie darauf hinweisen, dass Ihnen die Möglichkeit eines Stichentscheids oder Schiedsgutachtens offen steht. Fehlt dieser Hinweis, dann ist die Ablehnung unwirksam. Es gilt für beide Verfahren eine Frist von einem Monat, um die Durchführung entweder des Stichentscheids oder des Schiedsgutachtens gegenüber dem Versicherer anzukündigen.

Wie kann Gansel Rechtsanwälte unterstützen?

Wir als Verbraucher-Anwälte haben es uns zum Ziel gesetzt, dass wir unsere Mandanten rundum betreuen. Dazu gehört nicht nur eine Erstberatung, in der wir schauen, ob ein juristisches Vorgehen in einem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten und den Erfolgsaussichten steht. Wenn unsere Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und nutzen wollen, dann helfen wir natürlich auch, diese in Anspruch zu nehmen. Denn unsere Mandanten haben diese Versicherung ja aus genau diesem Grund abgeschlossen.

Unsere Expertise bei Rechtsschutzversicherungen haben wir aus unseren Tätigkeitsfeldern rund um das Thema Massenschadensfälle gewonnen. Ob es um die Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente oder die Rückabwicklung einer Lebensversicherung geht, wir haben die Erfahrung aus zehntausenden Fällen und wissen, wie die Versicherungen argumentieren. Diese Erfahrung hilft uns auch, wenn es um die Deckungszusage bei einem Vorgehen gegen diverse Autohersteller geht.

Häufige Fragen zum Thema "Spezialisierter Anwalt Rechtsschutzversicherung"

Deckungszusage: Wie sieht es in der ersten Instanz aus?

Hat der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung seines Mandanten gestellt, passiert es häufig, dass die Versicherungen eine Deckungszusage für ein Vorgehen für die erste Instanz geben. Das ist jedoch nicht immer im Sinne des Mandanten. Viele Mandanten möchten ihre Streitigkeiten lieber außergerichtlich beilegen. Ein außergerichtliches Vorgehen ist für die Mandanten schneller und ist kostengünstiger. Viele unserer Mandanten scheuen die hohen Kosten einer Gerichtsverhandlung: Es entstehen auf jeden Fall die Kosten des Gerichts, die eigenen Kosten und im Falle des Unterliegens auch die Kosten des Gegners. Wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung für die erste Instanz gewährt, Sie aber außergerichtlich sich schon gute Chancen ausrechnen, dann sollten Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt einschalten. Ihr Rechtsanwalt kann für Sie argumentieren, warum ein außergerichtliches Vorgehen in Ihrem Fall der juristisch beste Weg ist.

Wie lange hat die Versicherung Zeit zu reagieren?

Innerhalb von drei Wochen muss sich Ihre Rechtsschutzversicherung bei Ihnen melden. Senden Sie daher Ihre Deckungsanfrage per Einschreiben mit Rückschein oder – wenn Sie können – per Fax. Dies hat den Vorteil, dass Sie mit Versendung des Faxes einen Scan Ihres Schreibens haben. So können Sie immer das Datum der Zustellung nachweisen und haben zudem noch einen Beleg, was Sie genau geschickt haben. Meldet sich die Rechtsschutzversicherung innerhalb der drei Wochen nicht bei Ihnen, auch nicht mit Nachfragen oder einer Aufforderung, weitere Unterlagen zuzusenden, gerät die Versicherung in Verzug. Sie muss dann für alle eventuell aufkommenden Schäden und durch den Verzug verursachten Anwaltskosten aufkommen.

Spezialisierter Anwalt Rechtsschutzversicherung: Wie werden alle Kosten beglichen?

Unsere Kanzlei, als ausgesprochene Verbraucherrechtskanzlei, hat es sich auf die Fahnen geschrieben, unseren Mandanten einen umfassenden Service zu bieten. Dazu gehört es unserer Ansicht nach auch, dass wir uns um alle Aspekte rund um das Thema Rechtsschutzversicherung kümmern. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass es zwar zum Geschäft eines jeden Anwalts gehört, sich mit Rechtsschutzversicherern auseinanderzusetzen. Wir wissen aber auch, dass viele Anwälte von einem gewissen Punkt an gegenüber der Rechtsschutzversicherung aufgeben. Das Argumentieren gegenüber dem Versicherer nimmt extrem viel Zeit in Anspruch nimmt, die nicht bezahlt wird. Außerdem ist der Vertragspartner des Anwalts der Mandant und dieser schuldet dem Anwalt das Honorar. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es für die Rechtsschutzversicherer nicht so einfach sein darf, sich aus der Affäre zu ziehen. Wir bleiben dran, wo andere normalerweise genervt aufgeben. Wir sind der Meinung: Es ist Ihr gutes Recht – dafür argumentieren wir!

 Sollte ich vorab eine Ombudsmann einschalten?

Bevor Sie eine Klage einreichen, um die Deckung von Ihrer Rechtsschutzversicherung zu erhalten, können Sie auch ein Schiedsverfahren beim Ombudsmann durchführen. Der Ombudsmann ist unparteiisch und beurteilt eine Streitfrage auch nach Recht und Gesetz. Beide Seiten haben die Möglichkeit ihr Anliegen vor dem Ombudsmann vorzutragen.

Das können Sie immer dann tun, wenn

  • Ihre Versicherung beim Versicherungsombudsmann e. V. Mitglied ist
  • der Fall noch nicht vor Gericht anhängig und nicht verjährt ist
  • der Streitwert 100.000 Euro nicht überschreitet

Das Verfahren beim Ombudsmann können Sie ohne einen Anwalt durchführen. Wir empfehlen auch hier schon, einen Anwalt einzuschalten, da wir dann das Verfahren einleiten und begleiten. Auf den Ausführungen der Rechtsschutzversicherung können wir direkt Stellung beziehen und das Ergebnis mit Ihnen besprechen. Wir haben in zahlreichen Fällen beobachten können, dass ein von uns begleitetes Ombudsmannverfahren deutlich reibungsloser abläuft. Wenn wir Sie von Beginn an begleiten, können wir auf Ungenauigkeiten in der Argumentation des Rechtsschutzversicherers reagieren.

Was ist ein Stichtentscheid?

Das Verfahren des Schiedsgutachtens dient ebenfalls dazu, zwischen Rechtsschutzversicherung und Versichertem zu klären, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Was so viel heißt, dass geklärt wird, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Allerdings sollte der Versicherungskunde folgendes beachten: Ein Schiedsgutachten wird durch einen Rechtsanwalt, der für Ihren Wohnsitz zuständige Rechtsanwaltskammer, durchgeführt. Dieser Rechtsanwalt wird durch die Versicherung beauftragt. Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt derjenige, der in dem Gutachten unterliegt. Die Entscheidung des Gutachters ist für den Versicherer ebenfalls bindend. Der Versicherte kann dagegen auch hier noch eine Deckungsklage erheben, wenn er dem Ergebnis des Gutachtens nicht zustimmt. Ihr Anwalt sollte die Deckungsklage erheben, wenn Sie schlüssig darlegen können, warum Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hatte.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte