Rechtsschutzversicherung anpassen: So geht's richtig
- In vielen Fällen ist es hilfreich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite haben
- Passen Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre Lebensumstände an, so dass Sie im Versicherungsfall keine böse Überraschung erleben.
- Im schlimmsten Fall könnte Ihnen die Versicherung die Deckung verweigern.
Sollte ich überhaupt rechtsschutzversichert sein?
Auch wenn wir Ihnen wünschen, dass Sie niemals eine Rechtsschutzversicherung benötigen, so tritt eine rechtliche Auseinandersetzung leider oftmals schneller ein, als es den Betroffenen lieb ist. Sollten Sie viel mit dem Auto unterwegs sein oder auch Ärger am Arbeitsplatz fürchten, selbst der mögliche Ärger mit den Nachbarn, mit denen doch derzeit alles noch so harmonisch verläuft, kann mitunter schnell zu ungeahnten rechtlichen Schwierigkeiten führen. Grundsätzlich wünscht sich jeder, niemals Gebrauch von seiner Rechtsschutzversicherung machen zu müssen. Doch wenn rechtliche Auseinandersetzungen vor der Tür stehen, ist jeder froh, eine passende Rechtsschutzversicherung zu haben.
Was ist zu tun, wenn sich meine Lebensumstände ändern?
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie bei grundlegenden Veränderungen Ihrer Lebensumstände immer auch daran denken, wie sich derartige Veränderungen auf Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung auswirken. In vielen Fällen können Sie so gutes Geld sparen.
Haben Sie vor Jahren eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die unter anderem den sog. Berufsrechtsschutz beinhaltet, Sie sind inzwischen jedoch in Rente gegangen, können Sie sich den Berufsrechtsschutz sparen. Haben Sie wegen Ihrer früheren Berufstätigkeit auch den sog. Verkehrsrechtsschutz mit abgeschlossen, können Sie womöglich auch auf diesen verzichten, falls Sie aktuell nicht mehr groß im Straßenverkehr unterwegs sind. In erster Linie können wir Ihnen ans Herz legen, dass Sie Ihren bestehenden Tarif von Zeit zu Zeit überdenken und selbst für sich abwägen, für welche Risiken sich die Rechtsschutzversicherung lohnt. Schließlich sind die Tarife, die mehr Risiken abdecken, auch oftmals teurer.
Nun kann die Situation allerdings auch andersherum sein: So könnten sich Ihre Lebensumstände derart verändert haben, dass Sie inzwischen zusätzlichen Schutz durch Ihre Rechtsschutzversicherung wünschen. Haben Sie beispielsweise Ihr Eigenheim verkauft, um in eine kleine Mietwohnung zu ziehen, so möchten Sie sich möglicherweise rechtlich für die Fälle absichern, in denen Ihr Vermieter oder die neuen Nachbarn Ihnen Ärger bereiten könnten. Haben Sie sich ein Auto zugelegt, mit welchem Sie zukünftig regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen möchten, kann es durchaus sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung um den Verkehrsrechtsschutz aufstocken. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich hierbei rechtzeitig Gedanken machen und die Risiken, die Sie versichern möchten, rechtzeitig mit in den Versicherungsschutz aufnehmen.
Single heiratet und gründet Familie: Automatischer Rechtsschutz für alle?
Jein. Auch das kommt auf Ihren Versicherungstarif an. Haben Sie einen sog. Singletarif abgeschlossen, dann sind auch nach einer Hochzeit oder der Geburt eigener Kinder nur Sie rechtlich – im Umfang Ihres Tarifs – abgesichert. Haben Sie einen sog. Familientarif abgeschlossen, der regelmäßig etwas teurer sein wird, sind auch Ehepartner und Kinder mitversichert. Selbst einen nichtehelichen Lebenspartner können Sie so durch Ihren Tarif mit absichern. Ihre Kinder bleiben im Rahmen des Familientarifs übrigens solange bei Ihnen mitversichert, wie sie noch minderjährig sind bzw. solange sie zwar bereits volljährig, allerdings in einer Ausbildung und selbst noch ledig sind. Wenn Sie auch Ihre Familie weitestgehend rechtlich mit absichern möchten, sollten Sie Ihren Rechtsschutzversicherer informieren und in den Familientarif wechseln.
Sollten Sie es versäumen, Ihren Tarif rechtzeitig an Ihre Lebensumstände anzupassen, könnten Sie im Versicherungsfall ohne Deckungsschutz dastehen.
Rechtsschutzversicherung anpassen: Wie geht das?
Hier stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
#1 Aktuellen Versicherungsvertrag kündigen und neuen Vertrag abschließen:
Natürlich können Sie Ihren aktuellen Versicherungsvertrag kündigen und entweder bei Ihrem derzeitigen Rechtsschutzversicherer einen neuen aushandeln, oder Sie wenden sich an andere Rechtsschutzversicherer und schließen mit diesen einen bestmöglichen Versicherungsvertrag ab. Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt an die sog. Wartezeit denken. Diese beträgt in der Regel drei Monate und führt dazu, dass Ihr neuer Rechtsschutzversicherer erst dann für Versicherungsfälle eintritt, wenn Sie zuvor drei Monate lang bei ihm versichert gewesen sind. Umgehen können Sie die Wartezeit regelmäßig dadurch, dass Sie sorgfältig darauf achten, ohne Unterbrechung weiterversichert zu sein. Sollten Sie demnach einen neuen Rechtsschutzversicherungsvertrag abschließen und sollte dieser nahtlos an das Ende Ihres bisherigen Vertrages anschließen, müssen Sie zumindest für die Fälle keine Wartezeit fürchten, die sowohl Ihr aktueller als auch Ihr zukünftiger Rechtsschutzversicherer versichert.
#2 Aktuellen Versicherungsvertrag anpassen:
Sie können sich auch an Ihren aktuellen Rechtsschutzversicherer wenden und um die Anpassung Ihres bisherigen Versicherungsvertrages an Ihre aktuellen Lebensumstände bitten. Sollten Sie Ihren Tarif dabei einschränken wollen, können Sie mit einer Kostenersparnis rechnen. Möchten Sie Ihren Tarif hingegen erweitern und Schutz vor weiteren Risiken erhalten, müssen Sie mit einer Erhöhung Ihrer bisherigen Prämie rechnen. Ob sich eine Anpassung daher wirtschaftlich lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden. Auch hier sollten Sie darauf drängen, dass für den zusätzlichen Versicherungsschutz keine Wartezeit gilt.
Denken Sie daran: Ihre Lebensumstände sollten zum Versicherungstarif passen
Haben Sie es versäumt, rechtzeitig Ihren Versicherungstarif auf Ihre aktuellen Lebensumstände anzupassen, stehen Sie im Versicherungsfall unter Umständen ohne Versicherungsschutz da. Außerdem könnte es sein, dass Sie monatlich Geld sparen könnten. Prüfen Sie Ihren Tarif daher unbedingt rechtzeitig und nicht erst im Schadensfall.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte