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Private Rentenversicherung Steuer: Das müssen Sie beachten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
17.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
  • Werden Steuern fällig, wird lediglich der Ertrag aus der Rentenversicherung besteuert.
  • Hat man die Rentenversicherung bis einschließlich 2004 abgeschlossen, ist der Ertrag in der Regel steuerfrei.
  • Bei Rentenverträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, gilt hingegen eine andere Regelung.

Wann wird meine private Rentenversicherung besteuert?

Die Frage, ob private Rentenversicherungen besteuert werden müssen, ist grundsätzlich davon abhängig, wann der Vertrag geschlossen wurde. Werden Steuern fällig, wird lediglich der Ertrag aus der Rentenversicherung besteuert.

#1 Rentenverträge bis einschließlich 2004

Hat man die Rentenversicherung bis einschließlich 2004 abgeschlossen, ist der Ertrag in der Regel steuerfrei – egal, ob der Ertrag durch Verkauf, Kündigung oder lediglich durch Auszahlung zustande kam. Es müssen jedoch zusätzliche Kriterien erfüllt werden, damit der Versicherungsnehmer sich sicher sein kann, dass der gesamte Ertrag tatsächlich von den Steuern verschont bleibt:

  • Der Betrag wird vollständig und als Einmalzahlung ausbezahlt
  • Die Beiträge müssen mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sein
  • Der Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt
  • Der erste Betrag ist spätestens am 31. März 2005 gezahlt worden
  • Todesfallschutz muss 60 % von Versicherungssumme ausmachen

Treffen diese Kriterien nicht zu, wird der Differenzbetrag zwischen dem Investitionsanteil der Versicherung – also den Einzahlungen abzüglich der Kosten – und dem Auszahlungsbetrag mit der Kapitalertragssteuer verrechnet.

#2 Rentenverträge ab 2005

Bei Rentenverträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, gilt hingegen eine andere Regelung: In diesen Fällen muss der Gewinn (Auszahlung minus Einzahlung) aus der Rentenversicherung in jedem Fall versteuert werden. Je nachdem, wie und wann der Versicherungsnehmer sich die Rente auszahlen lässt, gibt es jedoch bei der Besteuerung Unterschiede.

#3 Besteuerung der Rente bei einer einmaligen Auszahlung

Entscheidet sich der Versicherte für eine einmalige Kapitalauszahlung seiner Rente, muss der Gewinn daraus versteuert werden.

In den meisten Fällen ist es so, dass der Ertrag nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren besteuert werden kann. Was bedeutet, dass zumindest 50 % des Ertragsanteils bei Vertragsablauf oder auch Kündigung steuerfrei sind. Das Halbeinkünfteverfahren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Renteneintrittsalter ist das 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 das 60. Lebensjahr)
  • Laufzeit der Police muss mindestens 12 Jahre betragen

#4 Besteuerung des Ertragsanteils bei monatlicher Auszahlung

Bei einer monatlichen Auszahlung der Rente muss grundsätzlich der Ertrag versteuert werden. Egal, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Der einkommensteuerpflichtige Anteil oder Ertragsanteil hängt hingegen vom Alter des Versicherten ab, mit dem dieser seine Rente in Anspruch nehmen will. Entscheidet man sich für einen früheren Renteneintritt, muss man einen größeren Anteil seines Ertrages versteuern. Je länger ein Versicherungsnehmer die Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung herauszögert, desto weniger Steuern wird er am Ende bezahlen müssen.

Beginn der Rente mit...
Ertragsanteil in %
60 Jahren 22 %
61 Jahren 22 %
62 Jahren 21 %
63 Jahren 20 %
64 Jahren 19 %
65 Jahren 18 %
66 Jahren 18 %
67 Jahren 17 %
68 Jahren 16 %
69 Jahren 15 %
70 Jahren 15 %

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Steuer bei Kündigung einer privater Rentenversicherungen: Was gilt?

Grundsätzlich gilt: Wer seine private Rentenversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen hat, und diese kündigen möchte, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Alle anderen Verträge, die ab dem Jahr 2005 geschlossen wurden, müssen bei einer Kündigung versteuert werden. Die Besteuerung richtet sich nach denselben Regeln wie bei der Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit. Ebenso findet das Halbeinkünfteverfahren unter den genannten Voraussetzungen Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherung ab dem Jahr 2005 abgeschlossen hat.

private Rentenversicherung Steuer

Besteuerung der monatlichen privaten Rente

Der Versicherungsnehmer möchte bereits mit 64 Jahren in Rente gehen. Von seiner privaten Rentenversicherung wird er monatlich eine Rente von 240 Euro beziehen. Im Jahr bekommt der Versicherte also 2.880 Euro aus seiner privaten Rentenversicherung. Laut Ertragstabelle müsste er 19 % davon mit seinem persönlichen Steuersatz an den Fiskus abgeben: Im Ergebnis: 547,20 Euro, die jährlich versteuert werden müssen.

Warum zahlt sich eine Kündigung in den meisten Fällen nicht aus? 

Die vorzeitige Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung ist selten sinnvoll, da Sie in diesem Fall lediglich den Rückkaufswert Ihrer Police von Ihrem Versicherer erhalten. Dieser liegt oftmals sogar unterhalb des Betrages, den Sie ingesamt in die Rentenversicherung investiert haben. Kommen dann zusätzlich noch Steuern auf den Ertrag, bleibt nicht viel von Ihrem Ersparten übrig.

Möchten Sie sich Ihre private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen, empfehlen wir Ihnen deshalb den Weg über den Widerspruch. Hierbei wird Ihr Rentenversicherungsvertrag rückabgewickelt und Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge zzgl. Nutzungszinsen zurück. Auch bei dieser Herangehensweise fallen Steuern an – der Auszahlungsbetrag ist in den meisten Fällen dennoch signifikant höher, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt:

private Rentenversicherung Steuer

Der Widerspruch bei privaten Rentenversicherungen ist auch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich, weil die Versicherer fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen in die Verträge eingebaut haben. Das führt dazu, dass der Vertrag nie angefangen hat zu gelten. Diesen Umstand machen wir uns zu Nutze, um Sie ohne Verluste aus Ihrer privaten Rentenversicherung rauszuholen.

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Kapitalerträge nach dem Halbeinkünfteverfahren

Wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase 60.000 Euro erhält, aber nur 40.000 Euro eingezahlt hat, beträgt der Ertrag (Gewinn) demnach 20.000 Euro. Nach dem Halbeinkünfteverfahren muss die Hälfte des Ertrags – also 10.000 Euro – besteuert werden. Beträgt der persönliche Steuersatz des Versicherten 35 %, werden demnach die 10.000 Euro mit 3.500 Euro versteuert. 

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte