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PKV Beitragserhöhung zurückfordern – Einmalzahlung sichern

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
09.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
  • Nicht jede Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ist rechtens.
  • Finden Sie in nur vier Fragen heraus, ob Sie eine PKV Beitragserhöhung zurückfordern können.
  • Bundesgerichtshof bestärkt Verbraucher:innen gegenüber den privaten Krankenversicherungen.
  • Langwieriges Rechtsverfahren meiden und Einmalzahlung sichern.
  • Einfach Ansprüche abtreten und Geld sichern – ohne Kostenrisiko!

Warum kann ich unwirk­same Beitrags­erhöhungen der PKV zurück­fordern?

Wer bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, kennt es nur zu gut: die Beitragserhöhung. Erst zu Beginn des Jahres 2021 gab es wieder kräftige Erhöhungen bei zahlreichen PKV. Beim Marktführer Debeka wurde beispielsweise eine Beitragserhöhung von durchschnittlich 17,6 % verzeichnet, obwohl die Krankenkasse lange als sichere Bank für stabile Beiträge galt.

Doch spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) 2020 steht fest: Nicht jede Beitragserhöhung ist gerechtfertigt. Liegt einer dieser drei Gründe vor, könnte auch Ihre PKV-Beitragserhöhung unwirksam sein:

  • Keine ausreichende Begründung

  • Zu niedrige Ausgangskalkulation

  • Schwellenwert nicht erreicht

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, wie viel Geld Sie zurückerhalten könnten und wie Ihre Erfolgschancen stehen.

PKV-Beitragserhöhung zurückfordern – Wie geht’s?

Die Prüfung Ihrer letzten Beitragserhöhung hat ergeben, dass Sie Geld von Ihrer PKV zurückfordern können? Dann warten Sie nicht auf den Ausgang eines langwierigen Rechtsprozesses, sondern lassen Sie sich Ihren Anspruch von unserem Kooperationspartner RightNow abkaufen.

Ihre Vorteile dabei: Sie sparen Zeit und Nerven und überlassen das Verfahren einfach den Expert:innen. Sie sichern sich im Gegenzug eine Einmalzahlung. Das heißt auch, dass Sie nicht abhängig sind vom Ausgang des Verfahrens. Ihr Geld erhalten – und behalten – Sie in jedem Fall.

Wie lange kann ich PKV-Beitrags­erhöhungen zurück­fordern?

Lässt sich in Ihrem Fall ein Anspruch feststellen, können die Expert:innen von RightNow Ihre Beiträge rückwirkend für drei Jahre zurückfordern. Das bedeutet, im Jahr 2022 können Sie die unwirksamen Beiträge von Anfang 2019 an fordern. Ihre Versicherung an sich bei der PKV bleibt von diesem Vorgang unberührt. Ein Wechsel in eine andere PKV oder sogar in die gesetzliche Versicherung müsste separat angestoßen werden.

Es kostet Sie nur wenige Minuten, den Prozess zu starten, um Ihre zu viel gezahlten Beiträge – verzinst – zurückzufordern. Einfach unseren kostenfreien Online-Check machen, vier Fragen beantworten und Geld sichern.

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Die Verjährung Ihrer Ansprüche wird erfolgreich verhindert

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Häufige Fragen zum Thema "PKV Beitragserhöhung zurückfordern"

Was sind häufige Gründe für unwirksame PKV-Beitragserhöhungen?

Beitragserhöhungen der PKV beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Das liegt daran, dass die PKV zwar Beiträge anheben dürfen, sich dabei aber an gewisse Regeln halten müssen. Immer wieder kommt es vor, dass diese Regeln nicht hinreichend berücksichtigt werden. Einige Gründe, weshalb eine Beitragserhöhung also unwirksam sein kann, sind:

  • Keine ausreichende Begründung: Eine Beitragserhöhung muss immer begründet sein. Unvollständige Begründungen führen automatisch dazu, dass die Erhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist. Dabei gilt auch, dass eine formelhafte Begründung oder eine Wiedergabe der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend ist.

  • Zu niedrige Ausgangskalkulation: Genauso unzulässig ist das Vorgehen vieler Krankenkassen, neue Kund:innen mit günstigen Angeboten anzulocken. Der Clou ist allerdings häufig, dass die Beiträge absichtlich zu niedrig kalkuliert wurden. Hebt die PKV dann kurz darauf die Beiträge an, um einer angemessenen Berechnungsgrundlage zu entsprechen, kann es sein, dass die Erhöhung unwirksam ist.

  • Schwellenwerte nicht erreicht: Die PKV darf Beiträge nur dann erhöhen, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigt. Hierfür gibt es wiederum gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwerte. Erst wenn diese überschritten werden, darf die PKV die Beiträge anheben. Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei mindestens 10 % über den kalkulierten Ausgaben und bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei mindestens 5 % Anstieg.

Wie funktioniert die Kooperation mit unserem Kooperationspartner?

Beitragserhöhungen der PKV beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Das liegt daran, dass die PKV zwar Beiträge anheben dürfen, sich dabei aber an gewisse Regeln halten müssen. Immer wieder kommt es vor, dass diese Regeln nicht hinreichend berücksichtigt werden. Einige Gründe, weshalb eine Beitragserhöhung also unwirksam sein kann, sind:

  • Keine ausreichende Begründung: Eine Beitragserhöhung muss immer begründet sein. Unvollständige Begründungen führen automatisch dazu, dass die Erhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist. Dabei gilt auch, dass eine formelhafte Begründung oder eine Wiedergabe der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend ist.

  • Zu niedrige Ausgangskalkulation: Genauso unzulässig ist das Vorgehen vieler Krankenkassen, neue Kund:innen mit günstigen Angeboten anzulocken. Der Clou ist allerdings häufig, dass die Beiträge absichtlich zu niedrig kalkuliert wurden. Hebt die PKV dann kurz darauf die Beiträge an, um einer angemessenen Berechnungsgrundlage zu entsprechen, kann es sein, dass die Erhöhung unwirksam ist.

  • Schwellenwerte nicht erreicht: Die PKV darf Beiträge nur dann erhöhen, wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigt. Hierfür gibt es wiederum gesetzlich vorgeschriebene Schwellenwerte. Erst wenn diese überschritten werden, darf die PKV die Beiträge anheben. Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei mindestens 10 % über den kalkulierten Ausgaben und bei der Sterbewahrscheinlichkeit bei mindestens 5 % Anstieg.

Was sagt der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Beitragserhöhungen der PKV?

Bereits zweimal hat sich der BGH mit den Beitragserhöhungen der PKV auseinandergesetzt (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19). In gleich zwei Urteilen am 16. Dezember 2020 bestätigte der BGH die Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung der AXA. Der Grund dafür waren nicht hinreichende Begründungen für die Erhöhungen. Die Versicherung hatte zwischen 2014 und 2017 ein Schreiben an Versicherte geschickt, ohne konkrete Angaben darüber, welche Grundlage der Berechnung sich genau verändert hatte. Der BGH hielt dies für nicht hinreichend.

Obwohl die Urteile zunächst Auswirkungen auf Versicherte der AXA Krankenversicherung hatten, profitierten auch zahlreiche andere Versicherte, die ebenfalls wenig aussagekräftige Standardschreiben von ihrer PKV erhalten haben.

Wie viel kostet der Service?

Der Service von unserem Kooperationspartner ist für Sie kostenfrei und auch ohne Kostenrisiko. Handelt es sich in Ihrem Fall um eine unwirksame Beitragserhöhung Ihrer PKV, kauft unser Kooperationspartner Ihnen den Anspruch ab. Sie erhalten dann eine Einmalzahlung. Anschließend wird versucht, den Anspruch im eigenen Namen durchzusetzen und einen höheren Betrag zu erzielen, als Ihnen ausgezahlt wurde.

Doch unabhängig davon, wie das Verfahren mit Ihrer PKV ausgeht, erhalten Sie Ihr Geld. Dadurch sparen Sie sich den Stress eines rechtlichen Verfahrens und Sie sind nicht auf einen positiven Ausgang des Prozesses angewiesen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte