Leistungsarten
- Die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung, richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungskatalog.
- Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Unfallversicherung.
- Die Übergangsleistung dient der Überbrückung bei Schwerverletzungen bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung.
Welche Leistungen übernimmt die Unfallversicherung?
Folgende Leistungen sind in der Regel bei der privaten Unfallversicherung versicherbar:
#1 Invalidität
Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Unfallversicherung. Die Geldsumme, die der Versicherungsnehmer bei dieser Leistungsart erhält, ist abhängig vom Grad seiner dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthalten für die Bestimmung der Höhe des Invaliditätsgrades eine Liste, die so genannte Gliedertaxe. Darin sind Prozentsätze vereinbart, welche bei vollständigem Verlust oder Funktionsverlust eines Körperteils anzusetzen sind. Erleidet der Versicherte eine Schädigung, die ihn „nur“ zu einem bestimmten Grad invalid werden lassen, dann wird die Beeinträchtigung in Bruchzahlen eingeschätzt und berechnet. Über den Grad der Invalidität - ausgedrückt in Prozentpunkten - gibt es häufig Streit. Die abweichende Beurteilung von wenigen Prozenten kann einen erheblichen Unterschied im Auszahlbetrag ausmachen.
#2 Übergangsleistung
Im Versicherungsvertrag ist eine sog. Übergangsleistung vereinbar. Sie dient der Überbrückung bei Schwerverletzungen bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung. Diese Leistung ist eine Einmalzahlung, die im Unterschied zur Invaliditätsleistung nicht abgestuft gezahlt wird. Dabei handelt es sich um keinen Vorschuss, sondern um eine eigenständige Leistung.
#3 Tagegeld
Auch ein Tagegeld ist für den Fall vereinbar, dass ein Unfall zur Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt. Für die Dauer der ärztlichen Behandlung wird dann das Tagegeld gezahlt. Die Tagegeldleistung ist auf ein Jahr begrenzt.
#4 Krankenhaustagegeld
Für den Fall einer vollstationären Behandlung infolge eines Unfalls kann die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes vereinbart werden. Die Leistung ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Bei Kur- und Sanatorienaufenthalten wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
#5 Genesungsgeld
Zusätzlich vereinbar ist ein Genesungsgeld. Es soll dem Versicherten nach der stationären Behandlung für eine bestimmte Übergangszeit finanzielle Mittel für erforderliche Aufwendungen zur Verfügung stellen. Die Zahlung des Genesungsgeldes ist an die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes gekoppelt, d.h. das Genesungsgeld ist nicht separat versicherbar. Mit Entlassung aus dem Krankenhaus wird es üblicherweise für 100 Tage gezahlt. Es kann im Tagegeldvertrag aber auch eine kürzere Leistungszeit vereinbart werden.
#6 Todesfallleistung
Schließlich kann im Unfallversicherungsvertrag auch eine Leistung für den Todesfall vereinbart werden. Voraussetzung für die Zahlung dieser Leistung ist, dass der Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag gerechnet zum Tod geführt hat. Wichtig ist hier, dass der unfallbedingte Eintritt des Todes innerhalb von 48 Stunden der Versicherung gemeldet werden muss. Dadurch soll dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden, eine Obduktion durchführen zu lassen. Die Zahlung der Versicherungssumme erfolgt dann an die gesetzlichen Erben oder den Bezugsberechtigten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte