
Regress KFZ-Haftpflichtversicherung: So erhalten Sie Ihr Geld trotzdem


- Häufig nimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung dann seinen Versicherungsnehmer – also den Autofahrer – in Regress.
- Das heißt: Die Versicherung verlangt vom Versicherten Geld – bis zu 5.000 Euro.
- Gründe für Regressforderungen sind z.B. Trunkenheit am Steuer oder vorsätzlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der Regressanspruch der KFZ-Versicherung: Was versteht man darunter?
Der KFZ-Haftpflichtversicherer ist dem Geschädigten gegenüber auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz aufgrund einer Pflichtverletzung eingebüßt hat. Dies resultiert aus der Tatsache, dass es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Und das mit gutem Grund: Durch die KFZ-Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass jeder, der im Straßenverkehr bei einem Unfall geschädigt wird, auch wirklich Schadensersatz erhält – unabhängig davon, ob der Unfallverursacher über die nötigen finanziellen Mittel verfügt oder nicht. Doch die Versicherung muss nicht vollständig auf diesem Schaden „sitzenbleiben“, denn sie kann sich das Geld anschließend in einer Höhe von bis zu maximal 5.000 Euro von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen. Dabei umfasst der Regressanspruch bei Obliegenheitsverletzungen – also einem Verstoß gegen die Vertragspflichten des Versicherungsnehmers – nicht nur die eigentliche Entschädigungsleistung, sondern auch weitere mit der Schadensregulierung entstandenen Kosten, wie zum Beispiel die Auslagen für ein Sachverständigengutachten. Für die Begrenzung der Regressansprüche ist es unerheblich, ob ein Verstoß gegen Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre KFZ-Versicherung lohnt.
Wozu man sich als Versicherter vertraglich verpflichtet?
Die Obliegenheiten des Versicherten sind Verhaltenspflichten, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Sie beinhalten z.B. die Pflicht zur Prämienzahlung, zu wahrheitsgemäßen Angaben von Daten, die Anzeigepflicht für den Schadensfall, die Aufklärungspflicht oder auch die Schadensminderungspflicht. Typisch für eine Obliegenheitsverletzung ist eine Fahrt im Zustand der Fahruntüchtigkeit, also unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.
Verletzt der Versicherte eine Vertragspflicht (Obliegenheit), dann kann der Haftpflichtversicherer – nachdem er den Schaden gegenüber dem Geschädigten reguliert hat – den Versicherten anschließend zur Kasse bitten (Regress) und die bereits geleistete Zahlung entweder anteilig oder in vollem Umfang (maximal bis zu 5.000 Euro) zurückfordern. Das geht allerdings nur, wenn die Obliegenheitsverletzung auch Ursache für den Schaden war und der Haftpflichtversicherer bei der Formulierung seiner Versicherungsbedingungen keinen Fehler gemacht hat!
In den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) werden die vertraglichen Obliegenheiten vereinbart. Diese müssen für den Versicherungskunden einfach zu verstehen sein, damit er nachvollziehen kann, an welche Verhaltenspflichten er sich vertraglich bindet und unter welchen Umständen er seinen Versicherungsschutz womöglich riskiert. Die Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung regeln nämlich auch, wann sich der Versicherer wegen Obliegenheitsverletzungen des Versicherungskunden auf Leistungsfreiheit berufen- bzw. ihn in Regress nehmen kann. Der Gesetzgeber hat jedoch im Interesse der Verbraucher strikte Vorgaben für die Versicherungen gemacht. So muss die Versicherung die Kunden zwingend darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen die nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit mit Leistungsfreiheit der Versicherung sanktioniert werden kann. Diese Information an die Kunden muss durch gesonderte Mitteilung in Textform erfolgen.
Wenn Ihre Versicherung es versäumt hat, Sie auf die Konsequenzen einer Obliegenheitsverletzung hinzuweisen, haben Sie gute Chancen, im Schadensfall doch an Ihr Geld zu kommen, auch wenn die Versicherung die Leistung verweigert. Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung, um Ihren Fall einschätzen zu lassen. Unsere Spezialisten im Versicherungsrecht werden Ihren Fall gründlich prüfen und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.
Regress KFZ-Haftpflichtversicherung: Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn es Probleme mit der KFZ-Versicherung gibt, ist stets anzuraten, eine spezialisierte Anwältin für Versicherungsrecht an seiner Seite zu haben. Sie kann Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchsetzen, vor allem, da sich das Regulierungsverhalten der Versicherungen zunehmend verschlechtert und die Kunden es immer schwerer haben, nach einem Schadensfall problemlos und zeitnah an ihr Geld zu kommen. Wir können Ihr Anliegen prüfen. Senden Sie uns dazu eine Kopie Ihres Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen (AKB) sowie des Schriftwechsels mit dem Versicherer zu.
Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte