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Haftpflichtversicherung kündigen: So geht es richtig

  • Es gibt verschiedene Arten der Kündigung bei einer Versicherung.
  • Eine ordentliche Kündigung ist dann angebracht, wenn Sie die Versicherung aus persönlichen Gründen kündigen wollen.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist eine in Sonder- und Ausnahmefällen mögliche Maßnahme.

Warum sollte man seine Haftpflichtversicherung kündigen?

Eine Haftpflichtversicherung schließen Sie ab, um im Falle eines durch Sie verursachten Schadens vor hohen Schadensersatzforderungen des Geschädigten geschützt zu sein. Die Versicherung zahlt hierbei nur bei Fahrlässigkeit, nicht also, wenn Sie unter Vorsatz einem Dritten schaden. Spielen Sie zum Beispiel auf der Straße Fußball und schießen den Ball dabei versehentlich in das Fenster eines in der Nähe geparkten PKW, wodurch diese Scheibe zerschellt, übernimmt die Versicherung den Schaden. Haben Sie die Fensterscheibe dagegen absichtlich zerstört, müssen Sie – selbstverständlich – selbst zahlen. Generell ist eine Haftpflichtversicherung also sehr sinnvoll und auch wichtig. Jedoch passen gewählte Tarife oft nicht mit den individuellen Ansprüchen und Anforderungen überein. Manchmal reicht die vereinbarte Deckungssumme nicht mehr aus, oder man benötigt Zusatzleistungen, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. In solchen Fällen sollte der Versicherte über eine Kündigung oder auch einen Anbieterwechsel nachdenken.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Was ist, wenn der Versicherer Sie im Regen stehen lässt?

Ein Beispiel für einen Kündigungsgrund ist natürlich die aktive Verzögerung einer Auszahlung seitens des Versicherers. Unsere Anwälte haben oft erlebt, wie lange die Mandanten auf Antwort der Versicherung warten müssen. Oft heißt es dann, diese Zeit würde zur Überprüfung genutzt, oder es werden geringe Widersprüche oder Ungenauigkeiten in der Schadenanzeige als Vorwand benutzt. Wenn die Versicherung zu lange mit der Zahlung auf sich warten lässt, treibt das den Versicherten in eine sehr anstrengende Situation – und womöglich in großen finanziellen Schaden.

Was jedoch eine der häufigsten Kündigungsursachen ist: Sie halten die Versicherung, die Sie im Moment haben, nicht mehr für passend. Denn meist ist es so, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht und diese angepasst werden soll. Oder die Beiträge werden ohne Ihre Zustimmung erhöht und Sie sind damit nicht einverstanden. Für viele Leute sind das die Hauptgründe, um einer Versicherung den Rücken zuzukehren.

Auch die Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahre 2017 zeigt eindeutig, aus welchen Hauptgründen Beschwerden beim Versicherer eingehen. Im Hinblick auf die Statistik dokumentierte die BaFin 7.367 Beschwerden von Versicherungsnehmern. Am häufigsten beschwerten sich die Kunden über die Art der Schadenbearbeitung bzw. der Verzögerungen durch die Versicherung. Dicht gefolgt von den Beschwerden, die bezüglich der Höhe der Versicherungsleistung und der Deckungsfragen eingingen.

Haftpflichtversicherung kündigen: Häufigsten Beschwerden

Haftpflichtversicherung: Wie kündige ich?

Es gibt verschiedene Arten der Kündigung bei einer Versicherung. Wir unterscheiden im Folgenden zwischen ordentlichen Kündigungen, außerordentlichen Kündigungen und Kündigungen durch den Versicherer.

#1 Ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung

Dies ist der Normalfall der Kündigung. Grundlegend gelten drei Regeln bei der ordentlichen Kündigung Ihres Versicherungsvertrags:

  1. Beachten Sie die in Ihrem Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. In der Regel, ist diese auf drei Monate festgesetzt.
  2. Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. So erhalten Sie einen Nachweis über den Zugang der Kündigung.
  3. Kündigen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen oder wenn Sie das Risiko vorher bei einer anderen Versicherung versichert haben, so dass keine Versicherungslücke entsteht.

Eine ordentliche Kündigung ist dann angebracht, wenn Sie die Versicherung aus persönlichen Gründen (zu hohe Tarife, anderer Vertrag, Heirat, die zu einer Doppelversicherung führen würde) kündigen wollen. Ein Kündigungsgrund muss bei einer ordentlichen Kündigung nicht angegeben werden. Haben Sie einen Einjahresvertrag, können Sie diesen erst zum Ende dieses Jahres kündigen. In den meisten Einjahresverträgen ist die auf drei Monaten festgesetzt. Auch bei einem Vertrag, der eine Laufzeit von drei Jahren oder auch länger hat, wird meist eine dreimonatige Frist angesetzt. Die jeweiligen Fristen für eine ordentliche Kündigung sind in Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung festgelegt. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, wird der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert. Bei Verträgen über mehrere Jahre können Sie grundsätzlich nach der ersten automatischen Verlängerung um ein Jahr jährlich kündigen.

Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen wollen, lohnt es sich, über eine mögliche neue Police zu informieren, falls Sie nicht komplett auf eine Versicherung verzichten wollen.

Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen

Welche Versicherungen tatsächlich wichtig und notwendig sind, darüber streiten sich Experten, seit es sie gibt. Bei der Haftpflichtversicherung sind sich allerdings die meisten Experten einig: Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Sie kann einen Betroffenen in schwerwiegenden Fällen tatsächlich vor einem Ruin schützen. Die Haftpflichtversicherung ist sowohl für Singles, Paare und Familien eine wichtige Absicherung. Allerdings braucht nicht jeder Mensch einen eigenen Vertrag: Viele sind über den Familientarif der Eltern oder des Partners versichert.

#2 Außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine in Sonder- und Ausnahmefällen mögliche Maßnahme, die die Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer Ihres Vertrags auf einen Monat herunterkürzt. Hier müssen Sie also nicht bis zum Ende des Jahres warten, sondern können grundsätzlich innerhalb eines Monats bereits den Vertrag kündigen. Viele Versicherte entscheiden sich nach einem für sie prägnanten Schadensfall zu einer außerordentlichen Kündigung, weil sie mit dem Umgang der Versicherung mit dem entstandenen Schaden nicht einverstanden sind. Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht, die Zahlungen lassen lange auf sich warten oder der bürokratische Aufwand ist zu hoch. Dies bewegt viele dazu, das Verhältnis mit der Versicherung vorzeitig zu beenden. Einige kündigen den Vertrag auch, nachdem sie die Hilfe der Versicherung in Anspruch genommen und ihre Zahlung erhalten haben. Hierbei müssen Sie spätestens einen Monat nach der Zahlung die Kündigung eingereicht haben, um zu kündigen. Ein weiterer Grund für viele, eine außerordentliche Kündigung einzureichen, ist auch die Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer, ohne dass die Leistung sich erhöht.

  • § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):

(1) Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Wichtige Anmerkung: Dieses Kündigungsrecht gilt nicht, wenn der Beitrag aufgrund einer vereinbarten Dynamik steigt. Bei einer vereinbarten Dynamik wird nämlich vertraglich bereits festgelegt, dass es zu einer regelmäßigen Erhöhung der Beiträge kommt.

Vermeiden Sie die Doppelversicherung

Im Falle einer Doppelversicherung sollten Sie ebenfalls kündigen. Von einer solchen spricht man, wenn man zwei verschiedene Versicherungen abschließt, die dasselbe Risiko absichern und die zusammengerechnete Versicherungssumme den Wert der Versicherung überschreitet. So etwas kann unter anderem versehentlich entstehen, zum Beispiel im Falle einer Hochzeit, in der beide Partner ihre vorherige Versicherung behalten. Zunächst einmal kostet Sie das unnötig Geld. Sollten die Verträge jedoch absichtlich abgeschlossen worden sein, um im Schadensfall doppelte Zahlungen zu erhalten, kann dies zu einer Anzeige wegen Betrugs führen, und zum Verlust beider Verträge.

Was, wenn der Versicherer mir kündigt? 

Ein weiterer Fall einer außerordentlichen Kündigung ist die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer. Auch hier unterscheidet man zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Den Vertrag kann Ihr Versicherer zum Beispiel dann kündigen, wenn Sie ausstehende Beiträge nicht bezahlen und diese Zahlungen auch nicht nach einer Mahnung innerhalb einer gesetzten Frist nachholen. Nach § 19 Absatz 5 VVG ist es Ihrem Versicherer auch möglich, den Vertrag zu kündigen, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht missachten. Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung sehr oft in Anspruch nehmen, weil Sie oft versehentlich Dinge in Ihrer Umgebung beschädigen, kann es sogar passieren, dass Ihre Versicherung wegen Schadenhäufigkeit kündigt. Seien Sie sich der allgemeinen Versicherungsbedingungen bewusst, damit Sie wissen, wann diese Maßnahme greifen kann. Eine mögliche Reaktion des Versicherten auf eine solche Kündigung ist sowohl das Angebot, selbst zu kündigen als auch der Vorschlag, gemeinsam mit dem Versicherer die Vertragsbedingungen erneut zu besprechen und zu ändern.

Wie können wir bei Problemen mit der Haftpfichttversicherung helfen?

Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen wollen, brauchen Sie unsere juristische Hilfe nicht unbedingt. Unsere erfahrene und kompetenten Experten kommen allerdings dann zum Zug, wenn Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben, die Sie aus dem Weg räumen wollen. Hat die Haftpflichtversicherung die Zahlung eines Schadens abgelehnt oder verzögert diese? Dann handeln Sie jetzt! Schnell kann es passieren, dass die Regelverjährung von drei Jahren eintritt. Dann haben Sie in der Regel auch keinerlei Anspruch auf Leistungen. Unsere erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht setzen sich deutschlandweit für die Rechte von Verbrauchern ein, die Probleme mit ihrer Versicherung haben und unterstützen sie auf dem Weg zu ihrem Recht. Schildern Sie uns Ihren Fall bequem in unserem Online-Formular und erhalten Sie eine Erstberatung.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.