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Generali Lebensversicherung kündigen – so geht's!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
15.11.2022 | 3 Min. Lesezeit
  • Die Kündigung des Vertrages muss in Textform eingehen, entweder per Brief, E-Mail oder auch Fax.
  • Sie müssen die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag einhalten.
  • Vertragskündigung ist in der Regel die schlechtere Wahl, um seine Lebensversicherung zu beenden.

Wie können Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen?

Die Kündigung des Vertrages muss in Textform eingehen, entweder per Brief, E-Mail oder auch Fax. Bei allen Varianten sollten Sie sicherstellen, dass Sie den Empfang der Kündigung bestätigt bekommen. Das kann durch ein Einschreiben per Post sichergestellt sein, per Faxprotokoll oder Mail-Eingangsbestätigung.

Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Vertragsprüfung an und erfahren Sie in nur wenigen Tagen, wie viel Geld Ihnen zusteht. Sie müssen während des gesamten Prozesses kein Kostenrisiko befürchten. Die kostenfreie Prüfung Ihres Vertrages übernehmen spezialisierte Anwälte unseres Kooperationspartners helpcheck.

Was müssen Sie bei der Kündigung beachten?

Sie müssen die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag einhalten. Die liegt bei der Generali Lebensversicherung für gewöhnlich bei ein bis drei Monate zum Ende der jeweiligen Zahlungsperiode.

Wer sich bezüglich des fristgerechten Kündigungszeitpunktes nicht sicher ist, kann stets "zum nächstmöglichen Termin" kündigen oder direkt bei der Generali nachfragen, welche Kündigungsfristen gelten. Im Folgenden sind alle Punkte aufgelistet, die in einem Kündigungsschreiben nicht fehlen dürfen:

  • Name und Anschrift
  • Versicherungsscheinnummer bzw. Vertragsnummer
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Aufforderung zur Überweisung des Rückkaufswertes
  • Bankverbindung für Überweisung des Rückkaufswertes
  • Bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung
  • Ort, Datum und Unterschrift

Warum ist die Kündigung der Lebensversicherung die schlechtere Wahl?

Wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, bekommen Sie den sogenannten „Rückkaufswert“ Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie Ihrer letzten Standmitteilung entnehmen.

Dabei merken Sie sicher schnell, dass der Rückkaufswert unter der bisher eingezahlten Summe liegen kann. Das liegt daran, dass von den eingezahlten Beiträgen teils sehr hohe Kosten und Gebühren abgezogen werden. Außerdem fallen bei einer Kündigung die Überschüsse und der Schlussbonus weg.

Wie beende ich meine Generali Lebensversicherung ohne Verluste?

Wie bereits erwähnt, ist die Vertragskündigung die schlechtere Wahl, um seine Lebensversicherung zu beenden. Ihr gegenüber steht der lukrative Widerspruch, mit dessen Hilfe Sie zum Rückkaufswert auch noch die hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sparen.

Am vorliegenden Beispiel hätte der Versicherungsnehmer ein Verlustgeschäft von 9.700 Euro machen müssen. Bei der Rückabwicklung durch den Widerspruch hat er gegenüber der Kündigung 14.100 Euro mehr herausbekommen.

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Wie viel Geld Sie aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können, erfahren Sie über eine kostenfreie Vertragsprüfung. Sie müssen hierbei kein Kostenrisiko befürchten. Selbst wenn es an die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht, zahlen Sie lediglich im Erfolgsfall ein Honorar des für Sie erzielten Mehrwerts.

Widerspruch oder Widerruf?

Lassen Sie sich von den unterschiedlichen Begrifflichkeiten Widerspruch und Widerruf nicht verwirren. Schlussendlich führen sowohl der Widerspruch als auch der Widerruf zu demselben Ergebnis: Und zwar zur Rückabwicklung der Versicherung.

Wie funktioniert der Widerruf Ihrer Generali Lebensversicherung?

Weist ein Vertrag inhaltliche Fehler auf, kann dieser grundsätzlich rückabgewickelt werden. Warum? Weil die Widerrufsfrist rein rechtlich gesehen nie begonnen hat. Beliebte Fehler sind unter anderem:

  1. Die Widerspruchsbelehrung wurde mit dem Versicherungsschein verschickt.
  2. Die Widerspruchsbelehrung ist nicht deutlich hervorgehoben, zum Beispiel weil das Schriftbild zu klein ist.
  3. In der Widerspruchsbelehrung wurden lediglich Überschriften hervorgehoben.
  4. Der Satz „Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt.“ wurde nicht hervorgehoben.
  5. Die Widerspruchsbelehrung bezeichnet den Fristbeginn falsch. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Kunde Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation bekommen hat.
  6. Die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation wurden nicht mit dem Versicherungsantrag versendet.
  7. Die Widerspruchsbelehrung benennt die Dauer der Widerspruchsfrist von 30 Tagen falsch.
  8. Die Widerspruchsbelehrung belehrt nicht über die erforderliche Form des Widerspruchs.
  9. Über die Wahrung der Widerrufsfrist wird nicht informiert.
  10. Die Rücktrittsbelehrung informiert den Versicherten nicht darüber, dass auch die Wahrung der Frist zum Rücktritt gewahrt werden muss.
  11. Die Rücktrittsbelehrung ist nicht deutlich genug hervorgehoben.

Für den Laien sind diese Fehler schwer im Vertrag zu finden. Deswegen übernehmen spezialisierte Anwälte unseres Kooperationspartners helpcheck die Fehlersuche für Sie.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte