ERGO Lebensversicherung kündigen – hohe Kosten vermeiden & richtig Geld sparen
- Bei der Kündigung der Lebensversicherung fallen hohe Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren an.
- Oftmals liegt der Rückkaufswert nur knapp über dem oder sogar unter dem, was eingezahlt wurde.
- ERGO empfiehlt daher selbst, die Lebensversicherung zu beleihen oder zu verkaufen.
Wie kann ich die ERGO Lebensversicherung kündigen?
Folgende Angaben müssen in einem Kündigungsschreiben für die ERGO Lebensversicherung enthalten sein:
- Name und Anschrift
- Versicherungsscheinnummer bzw. Vertragsnummer
- Zeitpunkt der Kündigung
- Aufforderung zur Überweisung des Rückkaufswertes
- Bankverbindung für Überweisung des Rückkaufswertes
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung
- Ort, Datum und Unterschrift
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Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Lebensversicherung bei der ERGO hat in der Regel keine Mindestlaufzeit und kann zum jeweils nächsten Beitragszahlungstermin in Textform gekündigt werden. Dieser variiert je nach Beitragsart in einem monatlichen oder jährlichen Zahlungszeitpunkt.
Warum bedeutet die Kündigung oftmals ein Verlustgeschäft?
Bei der Kündigung der Lebensversicherung fallen zusätzlich sehr hohe Abschluss-, Verwaltungs- und Stornogebühren an. Diese Kosten sind teilweise sehr hoch und werden von Ihren bis dato eingezahlten Beiträgen abgezogen.
Übrig bleibt der sogenannte „Rückkaufswert“ Ihrer Versicherung, den Sie am Ende auch ausgezahlt bekommen. Oftmals liegt der Rückkaufswert nur knapp über dem oder sogar unter dem, was eingezahlt wurde. Versicherungsnehmer fahren somit ein Verlustgeschäft ein.
ERGO empfiehlt daher selbst, die Lebensversicherung zu beleihen oder zu verkaufen. Eine Option wird jedoch gänzlich außer Acht gelassen: der Widerruf.
Wieso ist der Widerruf die bessere Alternative?
Mit dem „Widerrufsjoker“ lässt sich nicht nur der Rückkaufswert zurückholen, sondern auch die vollständige Summe aller eingezahlten Beiträge plus Zinsen.
Versicherte können somit im Vergleich zu einer Kündigung 30 % mehr aus ihrer Versicherung herausbekommen.
Welche Fehler machen den nachträglichen Widerruf möglich?
In den meisten Fällen wird ein Widerruf dann zur handfesten Lösung, wenn der Versicherungsvertrag inhaltliche Formfehler aufweist. Oftmals befinden sich diese Formfehler in Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden.
Häufig hat der Versicherer seine Kunden nicht ausreichend über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht informiert. Folgende Fehler könnten in diesen Verträgen auftreten:
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Die Widerrufsbelehrung wurde mit dem Versicherungsschein verschickt.
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Die Widerrufsbelehrung ist nicht deutlich hervorgehoben, zum Beispiel, weil das Schriftbild zu klein ist.
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In der Widerrufsbelehrung wurden lediglich Überschriften hervorgehoben.
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Der Satz „Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt.“ wurde nicht hervorgehoben.
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Die Widerrufsbelehrung bezeichnet den Fristbeginn falsch. Die Frist beginnt erst dann, wenn der Kunde Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation bekommen hat.
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Die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation wurden nicht mit dem Versicherungsantrag versendet.
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Die Widerrufsbelehrung benennt die Dauer der Widerspruchsfrist von 30 Tagen falsch.
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Die Widerrufsbelehrung belehrt nicht über die erforderliche Form des Widerrufs.
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Über die Wahrung der Widerrufsfrist wird nicht informiert.
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Die Rücktrittsbelehrung informiert den Versicherten nicht darüber, dass auch die Wahrung der Frist zum Rücktritt gewahrt werden muss.
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Die Rücktrittsbelehrung ist nicht deutlich genug hervorgehoben.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte