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Urlaubsgeld Pfändung: Darf Urlaubsgeld gepfändet werden?

Die Frage, ob Urlaubsgeld pfändbar ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer und Gläubiger gleichermaßen. Üblicherweise steht Urlaubsgeld unter Pfändungsschutz, sodass es dem Arbeitnehmer in vollem Umfang zur Verfügung steht. Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen das Urlaubsgeld gepfändet werden kann, auf die wir in diesem Artikel eingehen werden.

Urlaubsgeld Pfändung: Ist Urlaubsgeld pfändbar?

Bevor wir ins Detail gehen, wollen wir die Frage „Darf Urlaubsgeld gepfändet werden?" kurz beantworten: Nein, Urlaubsgeld darf grundsätzlich nicht gepfändet werden. Das gilt sowohl für Urlaubsgeld in regulärer Höhe als auch für Urlaubsgeld, das während eines Insolvenzverfahrens gezahlt wird.

Es gilt nämlich: In § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) ist festgelegt, welche Teile des Einkommens unpfändbar sind, zum Beispiel „die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen“. Das bedeutet im Klartext: Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, solange es im üblichen Rahmen bleibt.

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Darf das Urlaubsgeld in voller Höhe gepfändet werden?

Wir haben es oben beschrieben: Urlaubsgeld im üblichen Rahmen darf nicht gepfändet werden. Anders ausgedrückt: Wenn Sie ungewöhnlich viel Urlaubsgeld bekommen, kann ein Teil davon durchaus für die Tilgung von Schulden gepfändet werden.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie hoch ein Urlaubsgeld ausfallen muss. Der Arbeitgeber entscheidet, wie viel Urlaubsgeld Sie bekommen. Dementsprechend ist auch nicht festgelegt, wann die Sonderzahlung diesen „üblichen Rahmen“ übersteigt. Hier muss also der Einzelfall entscheiden: Ob Sie das volle Urlaubsgeld behalten dürfen, ist vollständig von der Höhe der Zahlung abhängig.

Wenn Sie beispielsweise ein Urlaubsgeld von 1.000 Euro erhalten, brauchen Sie sich in der Regel keine Sorgen machen — ein solcher Betrag ist üblich und darf nicht gepfändet werden.

Privatinsolvenz: Ist Urlaubsgeld während des Insolvenzverfahrens pfändbar?

Während eines laufenden Insolvenzverfahrens gelten strenge Regeln. Sie müssen sich an Vorgaben des Insolvenzgerichts halten und dürfen kein Geld verschwenden. Dabei kommt es natürlich auch regelmäßig zu Lohnpfändungen: Sie müssen einen Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, der es dann an Ihre Gläubiger verteilt.

Aber darf Urlaubsgeld bei einer Privatinsolvenz gepfändet werden? Die Antwort: Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld sind auch während einer Privatinsolvenz nicht pfändbar. Es gelten also im Grunde dieselben Regeln wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckung.

Aber auch bei einer Privatinsolvenz sollten Sie darauf achten: Sonderzahlungen sind nur dann unpfändbar, wenn Sie im üblichen Rahmen liegen. Bei einem sehr hohen Urlaubsgeld können Sie davon ausgehen, dass der Insolvenzverwalter einen Teil der Sonderzahlung an die Gläubiger geben wird. Wenn Ihr Urlaubsgeld beispielsweise mehr als 100 Prozent eines Monatsgehalts beträgt, dann dürfen Sie wahrscheinlich nicht die gesamte Zahlung behalten.

Urlaubsentgelt Pfändung: Darf Urlaubsentgelt gepfändet werden?

Zunächst der Unterschied: Was ist Urlaubsgeld und was ist Urlaubsentgelt?

  • Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt zahlen kann. Es darf in den meisten Fällen nicht gepfändet werden.
  • Urlaubsentgelt ist hingegen ein Bestandteil des normalen Lohns, der während eines bezahlten Urlaubs weiter gezahlt wird.

Urlaubsentgelt ist also Teil des Lohns und darf somit gepfändet werden.

Was darf gepfändet werden und was nicht?

darf gepfändet werden Geld auf Konten, Stundenlohn und Gehalt, Wertgegenstände, Rente, Arbeitslosengeld
darf nicht gepfändet werden pfändungsgeschützte Freibeträge, Sozialversicherungsabgaben, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Überstunden

Grundsätzlich darf das Einkommen des Schuldners gepfändet werden. Dazu zählen Stundenlohn, monatliches Gehalt, aber auch Rentenbezüge oder Hinterbliebenengeld. Ganz oder teilweise pfändbar sind auch Bezüge wie Arbeitslosengeld I und II und Geld aus Lebensversicherungen.

Nicht pfändbar sind hingegen die oben näher beschriebenen nicht pfändbaren Freibeträge, sowie Sozialversicherungsabgaben und betriebliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine Vergütung von Überstunden.

Urlaubsgeld Pfändung: Wie schütze ich mich vor Pfändung?

Wenn Ihnen eine Pfändung droht, dann können Sie sich mit einem sogenannten P-Konto schützen. P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Geld, das sich auf einem P-Konto befindet, kann nicht gepfändet werden. Mit einem solchen P-Konto soll das Existenzminimum des Inhabers bei Pfändung und Überschuldung erst einmal gesichert werden.

Es geht also darum, eine komplette Sperrung bzw. Pfändung des Kontos zu verhindern und zu ermöglichen, dass Betroffene eine gewisse finanzielle Stabilität behalten. Miete, Lebensmittel und andere wichtige Ausgaben können mithilfe eines solchen P-Kontos auch nach einer Kontosperrung noch gezahlt werden.

Wenn Sie überschuldet sind oder Ihnen aus anderen Gründen eine Kontopfändung droht, sollten Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Bank melden und ein P-Konto einrichten lassen. Auch wenn die Pfändung schon da ist: Gehen Sie zu Ihrer Bank und beantragen Sie ein P-Konto, um Geld für Ihre Lebensgrundlage zu sichern.  

Die pfändungsgeschützten Freibeträge bei einem P-Konto erhöhen sich ab 1. Juli 2023.

  • Grundfreibetrag seit 1. Juli 2022: monatlich 1.340 Euro
  • Grundfreibetrag ab 1. Juli 2023: monatlich 1.410 Euro

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Häufige Fragen zum Thema „Darf Urlaubsgeld gepfändet werden?"

Was passiert, wenn mein Urlaubsgeld gepfändet wird?

Falls Ihr Urlaubsgeld gepfändet wird, wird der betreffende Betrag direkt an Ihre Gläubiger abgeführt. Sie haben in diesem Fall keinen Zugriff auf das Geld.

Was kann ich tun, wenn mein Urlaubsgeld gepfändet wurde?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Urlaubsgeld zu Unrecht gepfändet wurde, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Pfändung zu prüfen und eventuell dagegen vorzugehen.

Kann das Urlaubsgeld auch bei einer Privatinsolvenz gepfändet werden?

In der Regel nicht, da Urlaubsgeld in der Insolvenzordnung als unpfändbar gilt. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, die von den individuellen Umständen abhängen. Ein Rechtsberater kann Ihnen hierzu genaue Informationen liefern.