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Privatinsolvenz anmelden: So geht's

Wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden, können Sie einen finanziellen Neuanfang starten, indem Sie sich von Ihren Schulden befreien. In drei Jahren schuldenfrei – das kann mit einer Privatinsolvenz gelingen. Aber wo meldet man eine Privatinsolvenz an und wie läuft das eigentlich ab? Wir klären diese und weitere Fragen rund um das Thema „Privatinsolvenz anmelden“.

Wann kann ich eine Privatinsolvenz anmelden?

Gleich vorweg: Eine Privatinsolvenz ist nur für Privatpersonen möglich. Dabei ist es egal, ob Sie arbeitslos sind, erwerbstätig oder Rentner. Unternehmen können demnach keine Privatinsolvenz anmelden. Die Privatinsolvenz wird daher oft auch Verbraucherinsolvenz genannt.

Im Grunde müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie als Privatperson eine Insolvenz beantragen können:

  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor

Zunächst muss es einen Insolvenzgrund geben: Sie müssen zahlungsunfähig sein oder die Zahlungsunfähigkeit muss bereits abzusehen sein. Kurz gesagt: Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu bezahlen, dann liegt ein Insolvenzgrund vor.

  • außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern war erfolglos

Bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie erst einmal versuchen, sich mit Ihren Gläubigern auch außergerichtlich zu einigen. Hierfür müssen Sie Ihren Gläubigern ein Zahlungsangebot machen: Wie wollen Sie die Schulden bezahlen? Können Sie Ihre Schulden ganz oder nur teilweise begleichen? Wenn Ihre Gläubiger diesen Vorschlag ablehnen, der außergerichtliche Einigungsversuch also scheitert, können Sie die Privatinsolvenz beantragen.

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Wo melde ich eine Privatinsolvenz an?

Eine Privatinsolvenz müssen Sie immer beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Das Insolvenzgericht ist ein Teil des Amtsgerichts. Wenn Sie eine Insolvenz anmelden wollen, müssen Sie sich also an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wie melde ich eine Privatinsolvenz an?

Wir gehen Schritt für Schritt durch, was Sie tun müssen, um eine Privatinsolvenz anzumelden.

1. Erfolglose Einigungsversuche mit Gläubigern

Bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie zunächst versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Private Schuldner sind also verpflichtet, vor der Privatinsolvenz einen eigenen Einigungsversuch zu unternehmen.

Und das geht so: Ganz konkret müssen Sie Ihren Gläubigern einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Daraus muss eindeutig hervorgehen, wie viele Schulden Sie bezahlen können. Im Grunde ist es ein Angebot an Ihre Gläubiger: Wenn Sie nicht alle Schulden vollständig bezahlen können, müssen Sie zumindest einen Kompromiss anbieten.

Aber wie sieht ein Schuldenbereinigungsplan genau aus? Wir schauen auf einige Beispiele, wie Sie einen solchen Plan formulieren können.

2. Schuldenbereinigungsplan erstellen

Der Schuldenbereinigungsplan muss Folgendes enthalten:

  • eine Liste sämtlicher Gläubiger
  • eine Liste aller Forderungen
  • Angaben über Ihre wirtschaftliche Situation, inklusive Einkommen und bestehenden Unterhaltsverpflichtungen

Neben diesen Angaben müssen Sie in einen Schuldenbereinigungsplan schreiben, wie Sie die Forderungen bezahlen werden. Sie können beispielsweise Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen anbieten, aber auch um einen Aufschub bitten.  

Dabei müssen Sie alle Gläubiger gleich behandeln: Wenn Sie also beispielsweise wissen, dass Sie nur ca. 50 Prozent der Schulden bezahlen können, dann müssen Sie diese Quote allen Gläubigern anbieten. In Ihrem Schuldenbereinigungsplan muss dann also stehen, dass alle Gläubiger 50 Prozent der ursprünglichen Forderung bekommen.

Zuletzt sollten Sie diesen Zahlungsvorschlag begründen. Erklären Sie Ihren Gläubigern, warum Sie die Schulden nicht komplett bezahlen können, warum Sie diesen Kompromiss vorschlagen müssen und vor allem, warum Sie eine außergerichtliche Lösung anstreben und keine Privatinsolvenz anmelden möchten.

3. Gläubiger können zustimmen oder ablehnen

Nachdem Sie den Schuldenbereinigungsplan vorgelegt haben, müssen Ihre Gläubiger diesen entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie annehmen, können Sie auch keine Privatinsolvenz anmelden — Sie müssen die Schulden so zurückzahlen, wie Sie es in Ihrem Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen haben.

Die schlechte Nachricht: Wenn nur ein einziger Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt, dann ist die außergerichtliche Einigung gescheitert.

Die gute Nachricht: Nun steht einer Privatinsolvenz nichts mehr im Weg. Wenn der Schuldenbereinigungsplan von mindestens einer Person abgelehnt wurde, müssen Sie sich das von einem Schuldenberater oder Rechtsanwalt bestätigen lassen und können mit dieser Bescheinigung eine private Insolvenz anmelden.

4. Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen

Sobald ein Schuldenberater bzw. ein Rechtsanwalt bestätigt hat, dass Sie erfolglos versucht haben, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, können Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht stellen.

Diesem Antrag muss Folgendes beiliegen:

  • Nachweis des Anwalts über erfolglose außergerichtliche Einigung
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
  • Gläubigerverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan

Sie haben also endlich eine Privatinsolvenz angemeldet und damit Ihren Teil getan: Nun muss das Insolvenzgericht den Fall prüfen.

Ich habe Privatinsolvenz angemeldet: Wie geht es nun weiter?

Nach der Anmeldung geht es natürlich erst richtig los: In der Regel unternimmt das Gericht einen letzten Versuch, eine Vereinbarung mit den Gläubigern herbeizuführen. Sollte auch dieser Versuch scheitern, wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder bestellt und das Insolvenzverfahren eingeleitet.

Nun beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase oder Abtretungsfrist: Das Gericht beauftragt einen Treuhänder oder einen Insolvenzverwalter, der einen Teil Ihres Einkommens an Ihre Gläubiger verteilt.

Während dieser Zeit haben Sie gewisse Pflichten gegenüber dem Insolvenzgericht:

  • Sie müssen das Gericht beispielsweise über alle Einkünfte informieren und auch Erbschaften und Schenkungen sofort anzeigen.
  • Sie dürfen auch keine Luxusurlaube machen oder sonst über Ihren Verhältnissen leben.
  • Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich um eine angemessene Arbeit bemühen.

Am Ende steht die Restschuldbefreiung: Nach drei Jahren werden alle Schulden, die Sie während des Insolvenzverfahrens nicht zurückzahlen konnten, erlassen. Nun können Sie einen finanziellen Neuanfang starten.

Wie melde ich als Selbstständiger eine Privatinsolvenz an?

Grundsätzlich gibt es die Privatinsolvenz nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen. Selbstständige können also in vielen Fällen keine Verbraucherinsolvenz anmelden. Normalerweise müssen Selbstständige – genau wie Unternehmen – die sogenannte Regelinsolvenz beantragen.

Es gibt aber einige Ausnahmen: Selbstständige können eine Privatsolvenz anmelden, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben. Wichtig: Um als Selbstständiger eine Privatinsolvenz beantragen zu können, dürfen Sie keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben. Wenn Sie also beispielsweise offene Gehaltszahlungen an Angestellte haben, dürfen Sie in der Regel keine Privatinsolvenz anmelden.  

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