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Kindergeld vor Pfändung schützen? So geht's!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
09.07.2023 | 3 Min. Lesezeit

In finanziellen Engpässen fragen sich viele Eltern, ob ihr Kindergeld gepfändet werden kann. Zwar ist Kindergeld nicht automatisch vor Pfändung geschützt, aber es gibt Möglichkeiten, es zur weiteren Versorgung des Kindes zu behalten. Wie genau das funktioniert, erklären wir in diesem Beitrag.

Kindergeld Pfändung: Ist Kindergeld pfändbar?

Machen wir es kurz: Ja, Kindergeld ist pfändbar! Kindergeld ist nicht grundsätzlich vor einer Kontopfändung geschützt. Wenn Sie nicht wollen, dass Kindergeld gepfändet wird, dann müssen Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten.

Eltern von Kindern unter 18 Jahren (in manchen Fällen auch unter 25 Jahren) erhalten einen monatlichen Betrag in Höhe von 250 Euro pro Kind. Jeden Monat wird das Geld auf das Konto eines Elternteils überwiesen. Hat ein Gläubiger eine Pfändung veranlasst, wird eine Kontopfändung durchgeführt — wenn sich auf diesem Konto das Kindergeld befindet, dann wird es neben dem Ersparten eingezogen.

Der Insolvenzverwalter wird nur den Gesamtbetrag des Kontos betrachten und den nötigen Betrag einziehen. Dabei wird er nicht zwischen Gehalt, Lohn oder Kindergeld unterscheiden. Das Kindergeld ist also nicht vor der Pfändung geschützt.

Ein Beispiel: Ein alleinerziehender Vater bezieht 250 Euro monatlich für seine Tochter. Trotz mehrerer Mahnungen hat er seine Rechnungen nicht bezahlt, sodass sein Konto nun gepfändet wird. Hierbei wurde nicht zwischen Gehalt und Kindergeld unterschieden: Der benötigte Betrag wurde eingezogen — dabei wurden auch Teile des Kindergeldes gepfändet.

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Kindergeld Pfändung: Wie schütze ich Kindergeld vor Pfändung?

Eine drohende Pfändung ist für jeden belastend — aber besonders für Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern müssen. Daher ist es entscheidend, zumindest das Kindergeld vor einer Pfändung zu schützen. Das geht leichter, als Sie vielleicht denken. Wir erklären die Vorgehensweise Schritt für Schritt.

1. Richten Sie ein Pfändungsschutzkonto ein

Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, dann sollten Sie so schnell wie möglich ein P-Konto einrichten. P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto: Damit ist im Grunde ein ganz normales Bankkonto gemeint, das jedoch vor Pfändungen geschützt ist. Geld, das sich auf einem P-Konto befindet, kann also nicht gepfändet werden.

Die pfändungsgeschützten Freibeträge bei einem P-Konto erhöhen sich ab 1. Juli 2023. Diese Summe verbleibt auf dem P-Konto, auch wenn es zu einer Pfändung kommt:

  • Grundfreibetrag seit 1. Juli 2022: monatlich 1.340 Euro
  • Grundfreibetrag ab 1. Juli 2023: monatlich 1.410 Euro

Sie sehen also: Die Freibeträge decken das monatliche Kindergeld ab: Wenn Sie das Kindergeld auf ein P-Konto überweisen lassen, dann ist es also vollständig vor einer Pfändung geschützt.

2. So funktioniert die Einrichtung eines P-Kontos

Sie können ein P-Konto nicht selbst einrichten, sondern müssen Ihre Bank beauftragen. Die gute Nachricht: Ihre Bank ist verpflichtet, ein P-Konto einzurichten. Sie müssen hierfür keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. In den meisten Fällen verläuft die Einrichtung eines P-Kontos unkompliziert: Sie können ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder ein neues Konto als P-Konto einrichten lassen. Der Antrag ist kostenlos.

Sie sollten das Konto, auf dem Sie Kindergeld empfangen, in ein P-Konto umwandeln lassen. Dadurch sichern Sie das Kindergeld im Grunde automatisch vor einer Pfändung. Wenn Sie Kindergeld auf einem P-Konto empfangen, können Sie erst einmal beruhigt sein: Das Geld ist geschützt!

3. Erhöhen Sie die Freibeträge

Für Eltern gibt es weitere gute Nachrichten: Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhalt zahlen müssen, ist es in der Regel möglich, den Grundfreibetrag zu erhöhen. Sie müssen der Bank allerdings nachweisen, warum der übliche Freibetrag nicht reicht, zum Beispiel mit Bescheinigungen von der Familienkasse.

Bescheinigungen zur Erhöhung der Freibeträge können ausgestellt werden von:

  • Sozialleistungsträger, Familienkassen
  • Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
  • Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Arbeitgeber

Kindergeld Pfändung: Was mache ich, wenn das Kindergeld bereits gepfändet wurde?

Ein P-Konto kann bis zu vier Wochen rückwirkend eingerichtet werden. Das bedeutet: Wenn Sie einen Pfändungsschutz einrichten, dann ist Geld, das im letzten Monat gepfändet wurde, nicht ganz verloren: Richten Sie zunächst ein P-Konto ein und lassen Sie sich die Aktivierung mit einer P-Kontobescheinigung bestätigen. Jetzt können Sie einen Antrag an das Insolvenzgericht stellen und das gepfändete Kindergeld zurückfordern.

Diesem Antrag sollten Sie unbedingt beilegen:

  • P-Kontobescheinigung
  • Nachweisen über den Erhalt des Kindergeldes
  • Nachweis über die Pfändung

Wie hoch ist das Kindergeld 2023?

Seit Januar 2023 steigt das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind. Es gibt keine Beträge mehr, die von der Anzahl der Kinder abhängig ist. Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, müssen auch keinen Antrag auf die Erhöhung stellen: Sie bekommen die 250 Euro monatlich ganz automatisch von Ihrer Familienkasse überwiesen.

Unter Umständen haben Sie auch die Möglichkeit, einen Zuschlag zu erhalten: Anspruchsberechtigte Familien können bis zu 250 Euro pro Kind als Kinderzuschlag bekommen. Dieser Zuschlag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen und von den Lebensumständen ab. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls automatisch gewährt: Sie brauchen keinen Antrag zu stellen.

Was darf gepfändet werden und was nicht?

darf gepfändet werden Geld auf Konten, also Stundenlohn und Gehalt, ebenso Wertgegenstände, Rente, Arbeitslosengeld, Kindergeld
darf nicht gepfändet werden pfändungsgeschützte Freibeträge, Sozialversicherungsabgaben, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Überstunden

Grundsätzlich darf das Einkommen des Schuldners gepfändet werden. Dazu zählen Stundenlohn, monatliches Gehalt, aber auch Rentenbezüge oder Hinterbliebenengeld — und eben auch das Kindergeld. Ganz oder teilweise pfändbar sind auch Bezüge wie Arbeitslosengeld I und II und Geld aus Lebensversicherungen.

Nicht pfändbar sind hingegen die oben näher beschriebenen nicht pfändbaren Freibeträge, sowie Sozialversicherungsabgaben und betrieblichen Sonderzahlunegn wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine Vergütung von Überstunden.

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Häufige Fragen zum Thema Kindergeld Pfändung

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Tatsächlich kann Kindergeld in bestimmten Situationen gepfändet werden. Sollten Schulden vorliegen und die Gläubiger eine Pfändung durchführen, wird das Kindergeld zuerst als Teil des Gesamteinkommens betrachtet. Dennoch kann eine Pfändung des Kindergeldes durch die Errichtung eines Pfändungsschutzkontos vermieden werden.

Kann ich das Kindergeld vor einer Pfändung schützen?

Ja, die Errichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) kann das Kindergeld vor einer Pfändung bewahren.

Wo kann ich Unterstützung finden, wenn das Kindergeld gepfändet wurde?

Bei diesem Prozess kann Ihnen ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle hilfreich sein. Sie können Sie bei der Beantragung der Rückzahlung und beim Umgang mit dem Insolvenzgericht unterstützen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte