Zwei Wochen bezahlter Urlaub: Geplanter Vaterschaftsurlaub kommt 2024

Laut Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sollen ab 2024 Väter, bzw. der zweite Elternteil, nach der Geburt ihres Kindes einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub nehmen können. Bislang musste für diese Zeit Urlaub oder Elternzeit genommen werden.

Mutterschutz für Papa

Die Neuregelung war bereits im Koalitionsvertrag verankert worden und soll nun Eingang in das Mutterschutzgesetz finden. Sie soll künftig dem Partner der Kindsmutter zugutekommen. Diese ist im Regelfall durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz für mindestens acht Wochen nach der Geburt freigestellt. Für den Partner gibt es bislang allerdings keine dergestaltige Regelung. Mit dem neuen Gesetz soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes für beide Elternteile eine wichtige Zeit sind. Partnerschaftliche Aufgabenteilung sei heutzutage ein großer Wunsch von Eltern und man wolle junge Familien dabei unterstützen, so die Familienministerin.

Streit um Finanzierung der Väterauszeit

Die Einführung der Regelung war eigentlich bereits für einen früheren Zeitpunkt geplant gewesen. Bedingt durch Pandemie und Energiekrise war sie aber verschoben worden. Die Kosten für die Väterauszeit sollen laut Bundesfamilienministerium die Arbeitgeber:innen tragen. Widerstand kommt von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und auch der Wirtschaftsrat der CDU weist den Vorstoß aus dem Bundesfamilienministerium zurück. Es gäbe bereits individuelle zielführende Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Väterauszeit auf Kosten der Arbeitgeber:innen sei unsinnig und schädlich, so der Wirtschaftsrat in einer Pressemitteilung. Wenn der Staat eine Väterfreistellung festlege, solle er auch selbst für die Kosten aufkommen, die Zusatzbelastung sei für viele Unternehmen nicht tragbar.

Familienministerin Paus rechnet dennoch mit großer Akzeptanz der Arbeitgeber:innen. Die Väterauszeit soll künftig die steuerfinanzierten Lohnersatzleistungen Elterngeld und Elterngeld Plus und das anteilig von Krankenkasse und Arbeitgeber:innen gezahlte Mutterschaftsgeld ergänzen.