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Kein Freifahrtschein für Thermofenster
Darum ging es im Verfahren: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte in 2016 – kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals – das Software-Update freigegeben, welches die berühmte Prüfstanderkennungssoftware “deinstallierte”. Das reichte dem KBA aus, um die Autos im Anschluss wieder auf die Straße zu schicken, obwohl in den Fahrzeugen noch weitere illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren – allen voran das sogenannte Thermofenster.
Die temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters funktioniert und bei niedrigen und hohen Temperaturen gedrosselt oder abgeschaltet wird. Das Problem: Das Fenster ist so konfiguriert, dass die Abgasreinigung beispielsweise in Deutschland nur etwa drei der zwölf Monate im Jahr funktioniert. Den Rest der Zeit werden die gesundheitsschädlichen Stickoxide weit über die Grenzwerte hinaus in die Luft geblasen. Dies diene dem Motorschutz, so die Hersteller und das KBA. Eine illegale Praxis, wie bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied.
Die DUH klagte nun gegen diesen Freigabebescheid und forderte, dass auch das Thermofenster entfernt und die Fahrzeuge stattdessen mit einer neuen Hardware ausgerüstet werden sollen, um den Motor zu schützen. Dabei ging es im speziellen Fall um einen VW Golf mit EA 189 Motor. Mit Erfolg! Das VG Schleswig hat entschieden, dass die Freigabebescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) für diese Praxis rechtswidrig sind und die Zulassungsbehörde nun Maßnahmen ergreifen müsse. Wie diese aussehen sollen, blieb zunächst offen und soll in der noch folgenden Urteilsbegründung dargelegt werden.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil und wertete die Entscheidung als guten Tag für Mensch und Umwelt und für die vom Dieselskandal betroffenen Kunden. Gestärkt durch das Urteil des VG Schleswig will sie nun auch gegen weitere Hersteller vorgehen. Laut DUH sind bereits über 100 Klagen gegen weitere Freigabebescheide anhängig. Dabei geht es vor allem um die Marken BMW, Mercedes-Benz, VW, Audi, Porsche und ausländische Dieselhersteller.
Dieselskandal 2.0
Im Dieselskandal waren illegale Abschalteinrichtungen bereits seit 2015 ein zentrales Thema. Manipulationen verschiedener Hersteller hatten damals dafür gesorgt, dass Autos die geforderten Abgasgrenzwerte zwar in der Simulation auf dem Prüfstand unterschritten, jedoch nicht im realen Straßenverkehr. Diese Praxis war durch verschiedene Urteile unterbunden worden. Software-Updates sollten das Problem lösen, haben aber anderen illegale Abschalteinrichtungen unberührt gelassen oder neue aufgespielt.
Nach dieser Entscheidung können für entsprechende Fahrzeuge nun weitere Rückrufe oder sogar Stilllegungen erwartet werden.
Das Urteil des VG Schleswig könnte zudem nicht nur für den VW Golf, sondern über Fahrzeuge von Volkswagen hinaus große Bedeutung haben. Denn fast alle Diesel-Fahrzeuge haben Thermofenster in verschiedenen Konfigurationen verbaut. Die DUH spricht von etwa 10 Millionen betroffenen Fahrzeugen.
Diesel-Fahrer:innen sollten spätestens jetzt dringend prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und eine mögliche Entschädigung prüfen lassen. Denn diese Entscheidung in Verbindung mit dem in Kürze erwarteten Urteil des EuGH zum Schadensersatzanspruch von Betroffenen bietet eine hervorragende Ausgangslage für eine Klage gegen die Autohersteller.
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