Seit dem 20. März haben die meisten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, ihr Vergleichsangebot über das Online-Portal von VW anzunehmen oder abzulehnen. Doch wie findet man heraus, ob das Angebot fair und angemessen ist?
Soll ich das Angebot annehmen oder ablehnen?
Wenn Sie ein Vergleichsangebot von VW erhalten haben, müssen Sie spätestens bis zum 20. April 2020 entschieden haben, ob Sie den Vergleich annehmen wollen oder nicht.
Um einschätzen zu können, ob Ihr Vergleichsangebot angemessen ist, müssen dabei einige Faktoren berücksichtigt werden. Zum einen stellt sich vordergründig die Frage, wie viel Geld Ihr Auto aktuell wert ist. Daraus kann berechnet werden, wie viel Schadensersatz Ihnen tatsächlich zusteht und ob das Angebot von VW zu stark davon abweicht.
Mit der Erfahrung aus über 25.000 Fällen im Dieselskandal schätzen wir Ihr Angebot – für Sie kostenfrei – auf seine Angemessenheit ein.
Der VW-Vergleich mag in manchen, aber garantiert nicht in allen Fällen angemessen sein. Musterkläger laufen eindeutig Gefahr, viel zu günstig von VW abgespeist zu werden. Daher rate ich dazu, die Vergleichshöhe anwaltlich prüfen zu lassen. Schließlich zahlt VW für eine Erstberatung. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden.
Angemeldet, aber kein Vergleichsangebot erhalten?
Wenn Sie kein Vergleichsangebot erhalten haben, heißt das nicht, dass Sie keine Ansprüche gegen VW und Co. geltend machen können. Womöglich sind Sie lediglich durch das Raster der etlichen Voraussetzungen gefallen, die im Vergleich beschlossen wurden.
Sie haben immer noch die Möglichkeit, individuell Ihren Schaden einzuklagen. Ob sich eine Einzelklage lohnt, erfahren Sie in unserem Online-Check und der anschließenden kostenfreien Ersteinschätzung.
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Sie haben den Vergleich schon angenommen?
Wenn Sie das Vergleichsangebot von VW bereits angenommen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Diese Frist startet erst dann, wenn Sie von VW eine Bestätigung erhalten haben. In jedem Fall können Sie das Angebot auch nach der Annahme noch prüfen lassen.
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Wir liefern die Antwort – ehrlich, transparent & kostenfrei
Handeln Sie nicht überstürzt – schließlich bleibt Ihnen noch bis zum 20. April 2020 Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Wir raten Ihnen dazu, Ihr Angebot vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Die Beratungskosten übernimmt VW – darauf wurde sich im Vergleich geeinigt.
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Angebot unter dem liegt, was Ihnen eigentlich zusteht, erklären wir Ihnen kostenfrei, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Möchten Sie das Vergleichsangebot ablehnen und Ihre Rechte individuell einklagen, beschreiten wir diesen Weg gerne mit Ihnen und sorgen dafür, dass Ihnen dabei kein Kostenrisiko entsteht.
Wenn Sie sich unsicher sind, geben wir Ihnen Sicherheit und sagen Ihnen, ob das Angebot von VW angemessen ist. Lassen Sie sich nicht erneut über’s Ohr hauen. Wir prüfen, ob Ihr Angebot fair ist oder nicht.