Commerzbank-Kunden aufgepasst: Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen? Das geht! Den Beweis liefert unser jüngstes Urteil gegen die Commerzbank. Auch Millionen Kunden anderer Banken profitieren von diesem Urteil.
Unser Hammer-Urteil gegen die Commerzbank
Wenn Sie seit dem 21. März 2016 bei der Commerzbank als Verbraucher ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, sollten Sie jetzt genau aufpassen. Für den Fall, Sie möchten Ihren Vertrag vorzeitig beenden – etwa weil Sie die Immobilie verkaufen – und die Commerzbank eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangt, können Sie sich dieses Geld wahrscheinlich sparen.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat kürzlich in einem von uns geführten Fall entschieden, dass die Verträge der Commerzbank in einem bestimmten Punkt fehlerhaft sind und der Bank eben keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht (Az. 17 U 810/19). Das Ergebnis: Die Commerzbank muss die Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 22.000 Euro zzgl. Zinsen an unsere Mandanten zurückzahlen. Damit sind unsere Mandanten ohne Strafzahlung vorzeitig aus dem Vertrag herausgekommen.
Da zu vermuten ist, dass die Commerzbank über Jahre die gleichen Verträge herausgibt, ist dieses Urteil wohl auf viele andere Commerzbank-Kunden anzuwenden, die seit dem 21. März 2016 einen Baukredit abgeschlossen haben. Selbst, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt haben, können Sie sich diese zurückholen. Insbesondere bei Verträgen neueren Datums ist aber eine genauere Überprüfung anzuraten, da es möglich ist, dass die Commerzbank ihre Formulare als Reaktion auf den Rechtsstreit angepasst hat.
Das Urteil ist ebenfalls ein Signal an Kunden anderer Banken, die mit fehlerhaften Kreditverträgen ausgestattet wurden. Auch diese Fehler werden von uns aufgedeckt und einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen.
Unser Fazit: Jeder Immobiliendarlehensvertrag, der seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde und bei dem die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ansteht oder bereits geleistet wurde, sollte überprüft werden.
Der Gesetzgeber hat im März 2016 festgeschrieben, dass Banken ihre Kunden gerade auch bei Baufinanzierungen klar und deutlich über die Vorfälligkeitsentschädigung belehren müssen. Dass viele Institute das auch vier Jahre später immer noch nicht umsetzen, ist völlig unbegreiflich. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist nun hoffentlich der Anfang vom Ende dieser verbraucherfeindlichen Praxis.
Sie sind Commerzbank-Kunde – oder Kunde einer anderen Bank – und wollen vorzeitig aus Ihrem Immobilienkredit heraus? Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob auch Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen können. Auch wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese zurückholen.
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Darum durfte die Commerzbank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen
Im November 2016 schlossen unsere Mandanten zwei Immobiliendarlehensverträge in Höhe von rund 300.000 Euro ab. Wegen eines Verkaufs der Immobilie wurden die Darlehen vorzeitig zurückbezahlt. Die Commerzbank teilte ihnen daraufhin mit, dass sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von rund 22.000 Euro beansprucht.
Bei Durchsicht der Finanzierungsunterlagen fanden unsere Rechtsanwälte jedoch Fehler in den Verträgen. Laut § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB müssen Darlehensverträge Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten und diese Angaben müssen „zureichend“ sein, was
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vollständig
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klar
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prägnant
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verständlich und
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genau bedeutet.
Diese Voraussetzungen waren in den Verträgen unserer Mandanten jedoch – unserer nunmehr vom Oberlandesgericht bestätigten Auffassung nach – nicht erfüllt.
Ihre Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen? Wir prüfen Ihre Chancen, diese Forderung abzuwehren – kostenfrei und unverbindlich.
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So holen auch Sie sich Ihr Geld zurück!
Sind Angaben in Ihrem Baukreditvertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und verständlich, schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt nicht nur für Verträge der Commerzbank, sondern für alle Banken, die keine hinreichenden Verträge aufsetzen. Das jüngste Urteil zeigt, dass die Rechtsprechung dabei auf Ihrer Seite steht.
Wie Ihre Chancen stehen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder zurückzuholen, prüfen wir kostenfrei und unverbindlich.
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