Rückabwicklung Lebensversicherung: Erfolg bei Prisma Life

Deutsche Verbraucher gingen über viele Jahre hinweg mit dem Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung auf Nummer sicher. Über 100 Millionen Versicherungsverträge wurden deutschlandweit vorrangig mit dem Ziel abgeschlossen, finanziellen Nöten im Alter vorzubeugen. Ganz nach dem Motto: Private Vorsorge ist erste Bürgerpflicht. Doch nicht selten entpuppt sich der abgeschlossene Lebensversicherungsvertrag jetzt als gravierende Fehlentscheidung – vor allem wenn man Kunde der Prisma Life AG ist. Doch die Erfolgsmeldung für einen unserer Mandanten zeigt: Gegen trügerische Versprechungen der Versicherungen und fehlerhafte Beratung lässt sich erfolgreich vorgehen! Wir zeigen Ihnen anhand unseres erfolgreichen Rückabwicklungsfalls gegen die Prisma Life AG, wie Sie am besten verfahren sollten, wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig beenden wollen, ohne dabei große finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.

Die Lebensversicherung ist über Jahrzehnte das Symbol deutschen Sicherheitsbewusstseins gewesen. Mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau haben es die Versicherer jedoch immer schwerer, die einmal in Aussicht gestellten Erträge auch wirklich zu erwirtschaften. Weiterer Frust für Versicherte: Durch den niedrigen Garantiezins von 0,9 % und die hohen Nebenkosten einer Lebensversicherung, schmilzt der Gewinn enorm ein. Im Extremfall kann es sogar so weit kommen, dass noch nicht einmal mehr die eingezahlten Beträge wieder voll ausgezahlt werden. Hier erfahren Sie, warum das Sparmodell Lebensversicherung jetzt und auch für die Zukunft ausgedient hat und wie Sie per Rückabwicklung aus Ihrer Lebensversicherung lukrativ aussteigen können.

Was ist das Problem bei Lebensversicherungen im Grundsatz?

Die Versicherer stecken in einer Zwickmühle: Einerseits haben sie Kunden mit sehr alten Verträgen einen Zins von bis zu vier Prozent versprochen. Das muss von den Versicherungsunternehmen in der momentanen Niedrigzinsphase erstmal erwirtschaftet werden. Dieses Unterfangen gestaltet sich extrem schwierig. Auf der anderen Seite ist die Lebensversicherung auch für Sparer, die erst vor ein paar Jahren angefangen haben oder gar jetzt erst abschließen unattraktiv: Wer heute eine Lebensversicherung abschließt, bekommt lediglich einen Höchstzinssatz von 0,9 % zugesichert. Die Versicherer können jedoch auch einen geringeren Wert festlegen – wenn überhaupt ein Zinssatz festgeschrieben wird. Es gibt auch Verträge, in denen sich der Versicherer nicht auf einen Zinssatz festlegt.

Ein weiteres Problem sind die hohen Kosten: So müssen Provisionen für den Versicherungsvermittler oder -agenten gezahlt werden, es fallen Abschluss- bzw. Vertriebskosten an und es müssen laufende Vertragskosten beglichen werden. Bei fondgebundenen Versicherungen kommen die Fondkosten auf den Versicherten zu, bei einem Todesfallschutz wird auch dieser mit einem Prozentsatz abgegolten. Und sollte doch eine Summe X herauskommen, die höher als die eingezahlten Beträge ist, dann muss der Sparer eventuell sogar noch Steuern auf die Gewinne zahlen. Je nach Abschlussdatum, Laufzeit, Alter des Versicherten oder Vertragsart können 18 bis 42 % auf die erwirtschafteten Gewinne, bzw. auf die Hälfte der Gewinne entfallen.

Die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten einerseits und die strukturell bedingten hohen Kosten der Versicherungen andererseits lassen die Renditegewinne, die in den Spartopf des Versicherten wandern, schrumpfen.

Fazit: Hohe Kosten brauchen hohe Zinssätze

Hohe Kosten bei extrem niedrigen Zinsen lassen die Erträge schmelzen und können dazu führen, dass weniger als die eingezahlten Beträge übrig bleiben. Bekommen Sie Ihre Beiträge plus eine Ertragssumme ausgezahlt, so müssen Sie noch Steuern auf diese Erträge zahlen, was den Erlös weiter schrumpfen lässt.

Rückabwicklung Lebensversicherung: Warum ein Ausstieg sinnvoll sein kann

Hat man den Vertrag für eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann bleibt er in seiner Art bestehen, bis das Ende der Laufzeit erreicht ist. Ihr Leben aber geht weiter, nimmt vielleicht die ein oder andere Wendung, die Sie nicht vorhersehen konnten. Dann passt die Lebensversicherung, bei allen Vorteilen, die man beim Abschluss gesehen hat, einfach nicht mehr in Ihr Leben, wie es gerade ist. Sie brauchen monatlich einfach mehr Geld, über das Sie frei verfügen können oder haben die Möglichkeit, mit einer größeren Summe Geld eine Investition zu tätigen. Es kann auch schlicht und einfach sein, dass Sie jetzt bemerken, dass Ihre Lebensversicherung einfach nicht mehr die Leistung bringt, die Ihnen versprochen wurde und Sie im Alter auf viel Geld verzichten müssten. Was auch immer Ihr Grund sein mag: Sie können Ihre Lebensversicherung sinnvoll loswerden, indem Sie den Vertrag rückabwickeln. Ein Fehler in der Belehrung über Ihr Widerspruchsrecht im Vertrag der Lebensversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, dem Vertrag noch heute zu widersprechen. Damit wird der Vertrag rückabgewickelt. In der Konsequenz bekommen Sie alle eingezahlten Beiträge, alle Verwaltungs-, Abschluss- und Vertriebskosten und die erwirtschafteten Zinsen zurück gezahlt. Schauen Sie einfach bei unserem Online-Rechner, wie viel Geld Ihnen bei einer Rückabwicklung Ihres Lebensversicherungsvertrages winken könnte. Denn im Gegensatz zur Kündigung, bei der Sie nur den Rückkaufswert erhalten, ist die Summe bei der Rückabwicklung ungleich höher. Unser Hinweis ist daher immer, zuerst zu überlegen, wofür Sie das Geld brauchen oder verwenden könnten und dann zu prüfen, wie viel Geld eine Rückabwicklung bringen könnte.

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Welche Art der Versicherung ist von dem Problem betroffen?

Betroffen sind alle Arten der Versicherung. Bei den Lebensversicherungen tritt das Problem jedoch besonders deutlich zu tage, da hier zwei unterschiedliche Ziele verfolgt werden sollen. Einerseits wird ein Risiko abgedeckt. Andererseits soll Geld erwirtschaftet werden. Das Ziel der Risikoabsicherung ist auch noch immer gegeben. Nur das Ziel der Geldvermehrung ist arg ins Stocken geraten. In der Zeit zwischen 1994 und 2004 konnte man noch die vergleichsweise hohen Kosten verschmerzen: Damals wurde ein Garantiezins von 4 bzw. 3,25 % gezahlt. Nun liegt aber die garantierte Verzinsung nur noch bei 0,9 %. Daher ist diese Form der Anlage heutzutage komplett unattraktiv.

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Neuabschluss heute – Ja oder Nein?

Die Zeitschrift "Finanztest" beurteilt den Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung heute als kritisch und würde eher davon abraten. Ebenso gibt die Zeitschrift den Tipp, dass viele Versicherungsunternehmen ihren Kunden nicht mehr garantieren, dass die eingezahlten Beträge bis zum Vertragsende sicher sind. Das heißt für den Verbraucher unter Umständen, dass er weniger herausbekommt als er eingezahlt hat.

Gleichzeitig warnt "Finanztest" auch vor Versicherungen, die sich "neue Klassik" nennen. Hier wird zwar nicht garantiert, dass sich das Geld vermehrt, aber dass zum Vertragsende noch die eingezahlten Beträge in voller Höhe da sind. Was sich beruhigend anhören mag, hat aber einen großen Haken: Das Geld wird in der Zukunft weniger Wert sein als heute. Wir alle kennen das: In der Kindheit hat man die Kugel Eis an der Eisdiele noch für 80 Pfennig bekommen. Heute muss das Durchschnittskind immerhin schon 1,20 Euro für eine Kugel Eis von seinem Taschengeld abzwacken. Auch wenn sich nominell an dem Ihnen zur Verfügung stehenden Betrag nichts ändert, bedeutet es jedoch faktisch eine Entwertung.

Zudem werden die eingezahlten Beiträge nur zum Vertragsende garantiert. Sollten Sie also, wie ein großer Anteil der Versicherten, Ihre Lebensversicherung nicht bis zum Ende der Laufzeit behalten, so können Sie sich nicht auf diese Garantie berufen und sicher gehen, dass Ihr eingezahltes Geld in voller Höhe erhalten geblieben ist.

Wie hoch sind die einzelnen Kosten bei Lebensversicherungen?

Jede Versicherung hat Kosten. Es entstehen Kosten für die Verwaltung des Vertrages und der Geldanlage. Bei vielen Versicherungen fallen höhere Personalkosten an, weil Schäden reguliert werden müssen. So zum Beispiel bei einer KFZ-Versicherung oder einer Hausratversicherung. Ganz personalintensiv und damit teuer in der Verwaltung ist zum Beispiel die Krankenversicherung.

Im Kern ist die Lebens- oder die Rentenversicherung jedoch eine Geldanlage. Einmal abgeschlossen, muss nur noch darauf geachtet werden, dass die Beiträge auch regelmäßig gezahlt werden. Die festen Kosten sollten sich auf einem möglichst niedrigen Niveau halten. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass am Ende mehr Geld übrig ist als eingezahlt wurde.

Die Abschlusskosten oder auch Abschlussprovision von Lebensversicherungen

Es gibt zwei Arten von Abschlusskosten: Die einmalig gezahlte Provision für den Abschluss einer Versicherung, die der Versicherungsvertreter bekommt. Es wird errechnet, wie viel der Versicherte über die gesamte Laufzeit einzahlen wird. Von der sich so ergebenden Summe darf der Versicherer 4 % als Provision entnehmen. Die Provision wird allerdings nicht auf einmal entnommen. Es wird so lange ein Anteil von der Beitragssumme entnommen, bis der volle Betrag erreicht ist. Dies geschieht bei neueren Verträgen über mehrere Jahre gestreckt. Bei älteren Verträgen wurden die Abschlusskosten und Provisionen in der Masse gleich zu Beginn der Versicherung eingezogen, sodass der Sparanteil minimal war.

Berechnung der Abschlusskosten bei Lebensvericherungen

Beitrag pro Monat 350,00 €
Beitrag pro Jahr 4.200,00 €
Anpassung des Beitrags infolge von Dynamik auf pro Monat 456,60 €
Insgesamt Beitragssumme 109.936,00 €
Abschlusskosten 4,21 % 4.336,63 €

In unserem Beispiel wurden 4.336,63 Euro als Abschlusskosten entnommen. Das entspricht 4,21 % der gesamten Beitragssumme und ist mehr als ein Jahresbeitrag der Versicherung. Der Versicherte hat also über ein Jahr lang nur die Abschlusskosten gezahlt.

Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen

Die Verwaltungskosten werden monatlich von Ihrem Beitrag abgezogen und schmälern wiederum Ihren Sparanteil. Zu den monatlich abgezogenen Verwaltungskosten kommen noch die Zuschläge für eine monatliche oder unterjährige Zahlweise hinzu. Sollten Sie sich entschieden haben, die Beiträge zu Ihrer Versicherung über das Jahr ein wenig zu verteilen anstatt gleich zu Beginn des Jahres den großen Batzen zu zahlen, dann berechnet Ihnen das Versicherungsunternehmen 1 bis 4 % des laufenden Beitrages dafür. In dem oben genannten Beispiel würde die Summe, die die Versicherung für die Verwaltung des Vertrages über 20 Jahre einbehalten hat immerhin 11.603,77 Euro betragen. Das sind 11,27 % der Beitragssumme.

Risikokosten bei Lebensversicherungen

Wenn eine Leistung im Todesfall vereinbart wurde, so wird auch dafür pro Monat eine Summe vom Beitrag abgezogen. In unserem Beispiel wären das 2.410,09 Euro und entsprächen 2,34 % der Beitragssumme. Je nach Beitragshöhe und Laufzeit ist dieser Betrag allerdings unterschiedlich hoch. Viele Faktoren spielen eine Rolle für die Höhe der Risikokosten. Ist eine Berufsunfähigkeit mitversichert, so lässt dies die Risikokosten in die Höhe schießen. Auch die Beitragshöhe insgesamt spielt für die Höhe des Prozentsatzes der Risikokosten eine Rolle. Daher kann man keine allgemeine, verlässliche Aussage über den Prozentsatz der Risikokosten machen. Fakt ist jedoch, dass die Risikokosten in jedem Fall jeden Monat von dem eingezahlten Beitrag abgezogen werden.

Rechenbeispiel: Zusammenfassung aller Kosten

Von unserer Beispielversicherung bleibt also folgender Betrag übrig:

Beitragssumme über 20 Jahre 102.936 €
Abschlusskosten - 4.336,63 €
Verwaltungskosten - 11.603,77 €
Risikokosten - 2.410,09 €
nach Abzug aller Kosten als Sparanteil übrig 84.585,51 €

Die sich so ergebenen 84.585,51 Euro sind der sogenannte Sparanteil. Also der Anteil Ihrer Beiträge, der übrig bleibt, wenn alle Kosten, die der Versicherung entstehen, abgezogen sind. Nur auf diesen Anteil werden Zinsen gezahlt. Unserer Erfahrung nach handelte es sich bei dem Versicherungsvertrag unseres Mandanten jedoch um einen Vertrag mit einer eher günstigeren Kostenstruktur.

Kosten bei Fondsgebundener Versicherung

Wenn Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben, dann berechnet Ihnen die Versicherung die laufenden Kosten für die Fondsverwaltung und die Ausgabeaufschläge. In den meisten Fällen macht das 3 bis 5 Prozentpunkte der Fondsrendite aus.

Verzinsung einer Lebensversicherung: Garantiezins und Überschussbeteiligung

Garantiezins

Jedes Jahr ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Höchstzinssatz, den die Versicherer ihren Kunden für in dem Jahr abgeschlossene Verträge garantieren dürfen. Momentan liegt dieser Satz bei 0,9 %. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Versicherung automatisch auch den höchsten Satz garantieren muss. Das Versicherungsunternehmen kann auch einen geringeren Satz festlegen, wie zum Beispiel 0,75 %.

In der Zeit von Juli 1994 bis Juni 2000 lag der Garantiezins bei 4 %. In der momentanen Niedrigzinsphase ist dies jedoch nur unter schwersten Bedingungen zu erwirtschaften. Die in dieser Zeit abgeschlossenen Verträge haben jedoch eine Garantie über diesen Zinssatz erhalten. Dies müssen die Versicherungsunternehmen über eine Zinszusatzreserve auffangen. Diese Zinsreserven schaffen die Versicherer, indem sie Bewertungsreserven auflösen. Im Klartext heißt das, die Versicherungen verkaufen ihr Tafelsilber. Wenn die Versicherer ihre Bewertungsreserven zu Geld machen müssen, bedeutet das allerdings, dass die freiwerdenden Mittel deutlich schlechter wieder angelegt werden können. Hinzu kommt, dass durch den Verkauf alter und Zukauf neuer Erstpapiere Transaktionskosten anfallen. Das bedeutet letztendlich, dass die Versicherer zugunsten der Altverträge Maßnahmen ergreifen müssen, die die Ertragslage insgesamt mindern. Das geht dann zu Lasten der neueren Verträge, die keine Garantiezinssätze und keine Überschüsse bekommen.

Überschussbeteiligung

Die Versicherungen arbeiten mit dem Geld ihrer Kunden und legen dieses am Kapitalmarkt an, um Gewinne zu erzielen. Zunächst muss der Versicherer erstmal den Garantiezins erarbeiten – heute nur 0,9 %, für ältere Verträge aber bis zu 4 %. Alles, was er an Erträgen über diesen Anteil hinaus erwirtschaftet, fließt anteilig in die Überschussbeteiligung. Neben den Gewinnen aus der Anlage am Kapitalmarkt gibt es auch Überschüsse aus Kostengewinnen. Diese entstehen, wenn das Versicherungsunternehmen schlanker und kostengünstiger arbeitet, als es zunächst prognostiziert hat. Alles, was nicht für die Kosten des Vertriebs oder die Verwaltung gebraucht wurde, fließt in den Kostengewinn. Eine weitere Quelle für Überschüsse sind die Risikokosten. Wie in der Beispielrechnung erwähnt, wird ein bestimmter Prozentsatz für den Todesfall oder gegebenenfalls eine Berufsunfähigkeit abgezweigt. Stirbt der Versicherte allerdings nicht während der Vertragslaufzeit, so musste dieser Risikoanteil nicht genutzt werden und fließt daher als Überschuss anteilig den Versicherten wieder zu.

Fazit: Nur der Sparanteil wird verzinst

Die Verzinsung Ihrer Lebensversicherung ergibt sich aus dem Garantiezins kombiniert mit der Überschussbeteiligung. Verzinst wird dabei der Sparanteil Ihrer Beiträge, nicht Ihr voller Beitrag. Das System ist aber darauf angelegt, dass am Kapitalmarkt hohe Gewinne erwirtschaftet werden können. In der momentanen Niedrigzinsphase ist das den Versicherungsunternehmen aber nur schwer möglich. Zusätzlich sind sie belastet durch die alten, hohen Garantiezinsen, die ebenfalls erwirtschaftet werden müssen.

Niedrigzinsphase: Warum hat die Lebensversicherung Probleme?

Es ist eigentlich ein ganz einfacher Grund: Ein hoher Garantiezins aus alten Verträgen muss in Zeiten niedriger Zinsen erwirtschaftet werden. Das ist schwierig und ein Ende der Niedrigzinsphase noch lange nicht abzusehen. Das frisst die finanziellen Reserven der Versicherungsunternehmen auf. Daher versuchen immer mehr Versicherungsunternehmen das auch für sie unattraktive Geschäft der Lebensversicherungen abzustoßen und den Bestand der Altverträge an andere Gesellschaften zu verkaufen – das sogenannte Run-Off-Geschäft. Das verunsichert die Kunden, deren Altverträge nun an Investoren verkauft werden.

Weitere Verunsicherung entsteht dadurch, dass die Versicherer ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und nicht regelgerecht prüfen, ob sie zahlungsfähig sind. Noch nicht einmal die BaFin als Aufsichtsbehörde kann aufgrund der ihr abgegebenen Berichte zu den Stresstests Solvency II:

beurteilen, ob die Versicherer solvent sind oder nicht. Die Behörde bemängelt, dass die Versicherer aktuelle und künftige Risiken zu wenig intensiv und nicht akkurat genug einschätzen. Auch wenn es interne Berichte über zukünftige Entwicklungen gibt, so sei nicht klar, ob und wie die Geschäftsleitung Konsequenzen aus den Berichten zieht.

Wird alles besser, wenn die Zinsen steigen?

Hier kann es nur ein klares "Nein" als Antwort geben. Denn wer jetzt eine Kapitallebensversicherung abschließt, bekommt diese nur mit einem Garantiezins von 0,9 %. Steigen aber die Zinsen, so wird diese Anlage in Form der Versicherung noch unattraktiver als sie eh schon ist. Daher wird der Kunde den Vertrag loswerden wollen und ihn daher kündigen. Das würde weitere Probleme für die Versicherungsunternehmen bedeuten und das schon bestehende Problem der Zahlungsfähigkeit weiter verschärfen.

Bei einem Fachgespräch in Finanzausschusses des Bundestages im März 2017 ging es daher auch um die Sorge, welches Szenario eintritt, wenn die Zinsen wieder steigen sollten. Der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, beschreibt in einer Pressemitteilung daher auch: "...die Diskussion hat aber einmal mehr gezeigt, dass weder eine private Lebens- noch eine Rentenversicherung tragbare Möglichkeiten der Altersvorsorge sind. Im Zentrum der Diskussion steht fast immer das Wohlergehen und Überleben der Unternehmen und leider nicht das Wohl der Verbraucher."

Rückabwicklung Lebensversicherung: So entkommen Sie der Abwärtsspirale

Auch wenn Ihr Bauchgefühl Ihnen jetzt sagt, dass Sie die Versicherung loswerden wollen, gilt es kühl und sachlich abzuwägen. Ist Ihre Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt, dann muss man genau prüfen, ob es sich lohnt, die Lebensversicherung rückabzuwickeln. Denn mit der Rückabwicklung bekommen Sie zwar Ihre eingezahlten Beträge und die erwirtschafteten Erträge zurück, aber der Versicherungsschutz erlischt. Da Sie bei Abschluss der Versicherung jünger waren, als sie jetzt sind, haben Sie auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu besseren Konditionen abgeschlossen. Diese würden Sie heute, durch Ihr fortgeschrittenes Alter, nicht mehr bekommen. Wenn es sich um eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung handelt, würden wir Ihnen eher nicht raten, eine solche Lebensversicherung rückabzuwickeln. Von unechter oder Pseudo-Berufsunfähigkeitsversicherung reden wir, wenn die Lebensversicherung Sie im Fall von Berufsunfähigkeit nur von den Beiträgen zur Lebensversicherung freistellen würde. Dann würden wir eher zur Rückabwicklung raten. Auch hier empfehlen wir immer, dass Sie sich einen spezialisierten Anwalt suchen, der Ihren Vertrag genauestens prüft und Ihnen ausrechnet, wie viel Geld Ihnen bei einer Rückabwicklung winken könnte.

Fazit: Kündigung vs. Widerspruch – was muss die Versicherung bezahlen?

Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, dann darf der Versicherer im Ergebnis alle bisher eingezogenen Kosten vollständig behalten. Nur bei einem Widerspruch muss er die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten. Mit unserem Online-Rechner können Sie in 3 Minuten herausfinden, wie viel von Ihrer Versicherung für Sie bleiben würde, wenn Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag rückabwickeln würden.

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Sie haben auch eine Lebensversicherung, wissen aber nicht, ob sich die Fortführung für Sie weiter lohnt? Nutzen Sie unseren Online-Rechner und unsere kostenfreie Erstberatung. Unser Versicherungsteam sichtet Ihren Vertrag und schätzt für Sie ein, ob ein Vorgehen lohnend wäre.

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Rückabwicklung Lebensversicherung: Was Sie sich überlegen sollten

Wenn Sie eine Lebensversicherung haben, die Sie rückabwickeln wollen, sollten Sie sich schon jetzt überlegen, was Sie mit dem Geld anfangen. Wenn Sie einen Kredit frühzeitig ablösen können und sich weiter Zinszahlungen ersparen, dann ist das sicherlich ein sinnvoller Schritt. Wenn auch Sie das Geld irgendwie anlegen müssten, haben Sie letztendlich das gleiche Problem wie Ihre Versicherung auch – Zinsen erwirtschaften in der Niedrigzinsphase und dabei Verluste vermeiden.

Denken Sie immer daran, dass Sie Steuern zahlen müssen, wenn Sie sich für eine Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung entschieden haben. Gerade bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, stellt sich das Steuerproblem. Die sind bei regulärem Ablauf oder Kündigung steuerfrei. Durch die Rückabwicklung werden sie aber steuerpflichtig. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kapitalertragssteuer auf die Fondserträge (die Differenz der Sparbeiträge zum Fondsguthaben) mit dem sonstigen Mehrwert der Rückabwicklung vergleichen müssen. Im Wesentlichen ist das die Erstattung der Abschluss- und Verwaltungskosten. In aller Regel wird sich das dann immer noch lohnen, man sollte es aber durchrechnen. Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sind immer steuerpflichtig.

Beispiel aus der Praxis

Widerspruch statt Kündigung: So viel mehr bleibt übrig

In unserem Beispiel hatte sich der Versicherte entschlossen, seine Lebensversicherung rückabzuwickeln. Statt des Rückkaufswertes bei Kündigung von gut 133.000 Euro erhielt der Versicherte fast 157.000 Euro. Das entspricht einem Mehrwert von 17,9% im Gegensatz zum Rückkaufswert.

Nutzen auch Sie die Möglichkeit Ihre Versicherung rückabwickeln zu lassen, um mehr von Ihrem eingezahlten Geld zurückzubekommen. Prüfen Sie mit unserem Online-Rechner, wie viel Geld Ihnen zusteht.

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Die drei Schritte zur Rückabwicklung Lebensversicherung

Schritt 1: Die Vorbereitung

Suchen Sie Ihre Unterlagen möglichst komplett zusammen. Sie brauchen den Vertrag, einen Nachweis über die Zahlungen (monatlich, jährlich, quartalsweise) und das Ablaufdatum der Versicherung. Wichtig ist auch der Beitragsverlauf. Den können Sie bei der Versicherung erfragen. Denn nur wenn Sie die Beiträge korrekt berechnen, können Sie diese auch in voller Höhe zurückfordern. Suchen Sie ebenfalls die Standmitteilungen der Versicherung heraus, die Sie jährlich zugeschickt bekommen haben sollten.

Schritt 2: Das Online-Formular

Nutzen Sie unser Online-Formular und rechnen Sie sich in 3 Minuten aus, ob sich die Rückabwicklung lohnt und was Ihre Lebensversicherung wert ist. 

Schritt 3: Die Erstberatung

In unserer kostenfreien Erstberatung legen Sie mit unserem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt fest, wie Sie weiter vorgehen. Unsere Beratung stellt Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Überlegungen.

Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihre schon gezahlten Beiträge – nutzen Sie unseren Online-Rechner und die kostenfreie Erstberatung. Beides ist für Sie unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.

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