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Sie sind oder waren von einer Privatinsolvenz betroffen? Dann sollten Sie jetzt prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche aufgrund der unrechtmäßigen jahrelangen Speicherung von Insolvenzdaten zustehen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Ersteinschätzung
Speicherdauer auf 6 Monate verkürzt
Das Ende einer Privatinsolvenz bedeutet für Betroffene nicht automatisch den Anfang finanzieller Freiheit. Das lag in der Vergangenheit vor allem an Auskunfteien wie der Schufa, welche entsprechende Daten trotz Ende der Privatinsolvenz abgreifen und über drei Jahre speicherte. Auf Grundlage dieser Daten entscheiden dann Händler und Banken, ob die Person kreditwürdig ist oder eben nicht.
Die langjährige Speicherung führte deshalb dazu, dass selbst Personen ohne Schulden keinen Vertrag oder Kredit angeboten bekamen. So verhielt es sich auch in einem der Verfahren, die dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidungsfindung vorliegen. Der Kläger hatte eine Privatinsolvenz durchlaufen und war damit schuldenfrei. Trotzdem wurde ihm verwehrt,
- einen neuen Kredit aufnehmen,
- eine Wohnung neu mieten
- und sogar ein Bankkonto zu eröffnen,
weil die Schufa die Insolvenzdaten über die zulässigen 6 Monate hinaus speicherte und in den Schufa-Score einfließen ließ. Er verlangte daraufhin von der Schufa die Löschung der Insolvenzdaten, um seine Kreditwürdigkeit in der Außendarstellung wieder herzustellen.
Gerichte haben bereits deutlich gemacht, dass die Vorgehensweisen der Schufa den Verbraucher erheblich im Leben einschränkt und somit rechtswidrig sind. Erst vor ein paar Wochen legte der Generalanwalt Priit Pikamäe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Gutachten vor. Darin hält er fest, dass es nicht erklärbar sei, warum die Schufa die Daten nach einer Insolvenz länger speichern darf als öffentliche Register. Der EuGH wird sich dieser Rechtsauffassung sehr wahrscheinlich annehmen. Unter der Last ähnlich gelagerter Verfahren beim BGH und der noch ausstehenden Grundentscheidung des EuGH knickte die Schufa dann letztlich am 28. März 2023 ein.
Die Schufa gab an, die Löschung der entsprechenden Daten rückwirkend vorzunehmen. Die technische Umsetzung wird aber zunächst weitere vier Wochen andauern. Laut Angaben der Auskunftei werden rund 250.000 Personen von den Löschungen profitieren.
Schufa-Scoring auch bald vorbei?
Der EuGH wird in den nächsten Monaten auch die Frage beantworten, ob die automatisch ermittelten Score-Werte gegen Europarecht verstoßen. Bei verbraucherfreundlichem Ausgang ergeben sich für die Betroffenen weitere Ansprüche.
Unerlaubte Speicherung führt zu Schadensersatz
Das Einknicken der Schufa noch vor Urteilsverkündungen kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Somit liegt auch ohne entsprechendes Urteil auf der Hand: Die Schufa hätte die Insolvenzdaten nicht länger speichern dürfen als sechs Monate. Damit hat die Auskunftei Daten über einen zu langen Zeitraum unerlaubterweise gespeichert und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Den Betroffenen steht daher gegebenenfalls ein Schadensersatz zu.
Wer in der Vergangenheit von einer Privatinsolvenz betroffen war, sollte daher unbedingt prüfen lassen, welche Ansprüche sich gegen die Schufa durchsetzen lassen. Wir bieten Ihnen dazu eine kostenlose Ersteinschätzung an.
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Egal, ob eine Insolvenz vorliegt oder nicht – sobald Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, können wir diesen auf seine Richtigkeit überprüfen. Die Chancen stehen gut, dass dieser unberechtigt gespeichert wurde und umgehend von der Schufa entfernt werden muss.