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Schlappe für Opel: VG bestätigt den Rückruf vieler Modelle
Die verbraucherfreundlichen Urteile hören nicht auf. Auch Opel musste im Dieselskandal eine herbe Niederlage einstecken: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Umrüstung von Modellen gefordert, die von dem Dieselskandal betroffen sind. Das Verwaltungsgericht Schleswig (VG) hat am 23. Mai geurteilt, dass diese Forderung gerechtfertigt war und damit noch einmal unterstrichen, dass Opel sich an diese Vorschrift halten muss. Das bedeutet: Opel muss die betroffenen Modelle umrüsten und alle illegalen Abschalteinrichtungen entfernen.
Das Urteil ist nicht nur für Opelfahrer ein wichtiger Schritt: Das VG Schleswig stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte aller Dieselfahrer! Das Gericht hat nämlich eindeutig festgestellt, dass sich in den betroffenen Modellen illegale Abschalteinrichtungen befinden. Eine weitere Bestätigung, dass bei Dieselfahrzeugen betrogen wurde — solche Urteile erhöhen letztlich also die Chancen auf Schadensersatz, und zwar nicht nur für Opelbesitzer.
Immer mehr Urteile stärker Verbraucherrechte
Ganz konkret ging es bei dem Urteil um folgende Modelle: Zafira 1.6 CDTi, Zafira 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi (Euro 6b). In diesen Autos hat Opel illegale Abschalteinrichtungen wie das berüchtigte Thermofenster eingebaut. Es handelt sich dabei um eine Schummelsoftware, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand richtig funktioniert. Im normalen Straßenverkehr werden dann wieder mehr Schadstoffe ausgestoßen. Sollte sich Opel weigern, die Abschalteinrichtungen zu entfernen, droht die Stilllegung der Fahrzeuge.
Das Urteil gegen Opel ist nur eine von vielen verbraucherfreundlichen Entscheidungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) diskutierte am 8. Mai 2023 über neue Schadensersatzansprüche gegen Autohersteller, wobei eine Entscheidung für den 26. Juni 2023 erwartet wird. Eine verbraucherfreundliche Tendenz ist bereits erkennbar: Die Chancen auf Schadensersatz stehen so gut wie nie zuvor. Verbraucher sollten daher schnell handeln und Klage einreichen. Sie brauchen das Urteil nicht abzuwarten: Nutzen Sie die Zeit bis zur Urteilsverkündigung und bereiten Sie sich mit anwaltlicher Untersützung auf die Klage vor.