An die Gerichte: Unser Vorschlag zur Entlastung der Ziviljustiz
Um die laufenden Dieselklagen gegen VW, Skoda, Seat, Audi, Porsche, Mercedes Benz, BMW und Fiat zügig und einvernehmlich beenden zu können, hat sich ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH als äußerst wirksam erwiesen! Wir haben hier ein Muster für einen solchen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an den EuGH nach Art. 267 Abs. 1 lit. a), Abs. 2 AEUV erstellt und diesen im DOCX-Format zur freien Verfügung für Richterinnen und Richter gestellt. Darin werden die relevanten unionsrechtlichen Auslegungsfragen, die noch ungeklärt sind, formuliert und begründet.
Die Strategie von VW: Viel Geld soll die Klagen hinfällig machen
In den noch laufenden EuGH-Verfahren verfolgt VW die Strategie, die Prozesse durch großzügige Zahlungen an die Kläger vorzeitig zu beenden. Die Entschädigung soll die Diesel-Fahrer dazu bewegen, ihre Klagen zurückzunehmen.
Aber: Nicht alle Diesel-Kläger haben das Angebot von VW akzeptiert. Die zugrunde liegenden Rechtsfragen gehen schließlich weit über individuelle Entschädigungen hinaus.
Betroffene VW-Diesel in den EuGH-Verfahren
Teil der Klageverfahren vor dem EuGH sind fast alle Motorkonfigurationen für EA288 Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Baujahren zwischen 2013 und 2018. Alle Informationen zum EA288 Abgasskandal finden Sie in unserem Ratgeber zum Rückruf des EA288 Motors.
In allen Fällen hat VW die Kläger großzügig entschädigt oder hat es versucht.
Rechtsanwalt Philipp Caba schreibt dazu:
Im Einzelnen betrifft diese Kompensationsbereitschaft der Beklagten übrigens sämtliche Fahrzeuge und Varianten der EA288 Motorsteuerung soweit dies aus den Vorlagebeschlüssen des LG Ravensburg vom 27. Oktober 2023 zu entnehmen ist:
Rechtssache C-666/23
- 2 O 331/19 – VW T6 Multivan Comfortline 2.0 TDI (EA288), gekauft am 18.03.2016
- 2 O 190/20 – VW T6 Multivan 2.0 TDI (EA288, SCR), gekauft am 14.03.2016
- 2 O 425/20 – VW T6 Multivan 2.0 TDI (EA288, SCR), gebraucht gekauft am 27.03.2017
- 2 O 16/21 – VW Golf 2.0 TDI (EA288, NSK), gebraucht gekauft am 04.11.2019
- 2 O 57/21 – VW Sharan 2.0 TDI (EA189), gekauft am 29.03.2016
- 2 O 232/20 – VW Crafter Kasten 35 2.0 TDI (EA189), gebraucht gekauft am 30.05.2018
- 2 O 428/20 – VW Sharan 2.0 TDI (EA189), gebraucht gekauft am 24.11.2017
- 2 O 111/22 – VW T6 Multivan 2.0 TDI (EA288, SCR), Neuwagen gekauft am 07.06.2016
- 2 O 197/22 – VW Golf 2.0 TDI (EA288, NSK), gebraucht gekauft am 05.05.2020
- 2 O 65/23 – VW T5 Multivan 2.0 TDI (EA189), gebraucht gekauft am 19.03.2013
- 2 O 229/20 – VW T6 Caravelle 2.0 TDI (EA288), Neuwagen gekauft am 16.12.2016
- 2 O 331/20 - VW Passat Variant Comfortline 2.0 TDI (EA288, NSK), gebraucht gekauft am 09.08.2019
- 2 O 36/21 – VW Golf 2.0 TDI (EA288, NSK), Neuwagen gekauft am 10.05.2016
- 2 O 292/21 - VW New Golf Sportsvan Highline 1.6 TDI (EA288, NSK), gebraucht gekauft am 27.04.2015
- 2 O 331/21 - VW Sharan 2.0 TDI (EA288, SCR), gebraucht gekauft am 25.05.2017
VW hat die Schadensersatzpflicht bereits vollumfänglich eingestanden – sogar einen Rückabwicklungsanspruch für die betroffenen Verbraucher.
VW wollte Dieselfahrer von der Durchsetzung ihrer Ansprüche abhalten
VW hatte im Oktober 2020 abertausende Euro in GoogleAds für eine inzwischen offline genommene Domain investiert, um mit mindestens dreisten Desinformationen geschädigte Dieselfahrer von der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche abzuhalten. Mehr dazu lesen Sie von Rechtsanwalt Philipp Caba auf LinkedIn.
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