Neues Gesetz: Windräder auf oder neben meinem Grundstück?

Mehr Windenergie für Deutschland. Dafür soll das neue “Wind-an-Land-Gesetz” sorgen, das im Februar startet. Doch sind davon auch Privateigentümer:innen von Landflächen betroffen? Wir klären auf!

Neues Gesetz soll Windkraft stärken

Mit dem Monat Februar startet das neue “Wind-an-Land-Gesetz". Damit will die Bundesregierung eine effektivere und schnellere Nutzung von Flächen zum Ausbau der Windkraftenergie schaffen. Das Gesetz soll die Nutzung bestimmter Grundflächen in Bundesländern für Windkraftanlagen bestimmen und Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau beschleunigen.

Bis 2023 soll der Gewinn aus erneuerbaren Energien dadurch verdoppelt werden. Bis 2032 sollen 2 Prozent der Flächen in den Bundesländern für Windkraft genutzt werden. Bislang werden lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen. Gerade einmal 0,5 Prozent sind tatsächlich für Stromgewinnung genutzt.

Müssen private Grundstücke für Stromgewinnung weichen?

Eine Sorge der Eigentümer:innen von privaten Grundstücken, wie Wäldern und Co., könnte sein, dass auch sie ihre Flächen nun für Windenergie hergeben müssen. Die Angst ist nicht unberechtigt, da das neue “Wind-an-Land-Gesetz” auch Landschaftsschutzgebiete einbeziehen kann. Eine zeitgleiche Änderung der Bundesnaturschutzgesetze soll das ermöglichen.

Jedoch müssen Grundbesitzer:innen keine Angst haben, Ihre Flächen zu verlieren. Die Bundesländer müssen dafür ihre eigenen Flächen nutzen. Zudem besteht auch weiterhin der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbauflächen. Bei Anlagen bis 150 Meter Höhe muss die Anlage mindestens 750 Meter entfernt sein. Bei größeren Windrädern gilt sogar ein Mindestabstand von 1.000 Meter.