Keine Handy-Knebelverträge mehr
Tolle Nachrichten zum Ende des Jahres: Sie kommen künftig viel einfacher und schneller aus Ihrem Handyvertrag. Am 1. März 2022 trat das modernisierte Telekommunikationsgesetz in Kraft, womit u. a. Knebelverträge von Mobilfunkanbietern jetzt der Vergangenheit angehören. Verbraucher:innen dürfen sich über folgende Neuerungen freuen:
Vorbei mit automatischen Vertragsverlängerungen
Auch, wenn man es sich rot im Kalender anstreicht – Kündigungsfristen haben die meisten von uns schon mal vergessen. Und wer die Kündigungsfrist verpasste, war in der Regel automatisch ein weiteres Jahr im alten Vertrag gefangen.
Damit ist es jetzt vorbei. Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes können Sie Handyverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit monatlich kündigen.
Diese Möglichkeit bietet sich allerdings nur für Verträge, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden
1-Jahres-Vertrag muss möglich sein
Alternativ zum 2-Jahres-Vertrag sind Mobilfunkanbieter künftig dazu verpflichtet, auch 1-Jahres-Verträge anzubieten.
Kund:innen soll damit ein schnellerer Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten ermöglicht werden.
„Bye, bye“ telefonische Vertragsschließung
Das Unterjubeln von eigentlich ungewollten Verträgen oder Tarifen ist seit dem 1. Dezember 2021 auch nicht mehr möglich. Ihr Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, die über das Telefon übermittelten Vertragsleistungen einmal schriftlich für Sie zusammenzufassen. Erst, wenn Sie die Zusammenfassung und die Konditionen unterschreiben, kommt der Vertrag zustande. Das gilt übrigens nicht nur für Mobilfunkanschlüsse, sondern auch für Festnetz- und Internetverträge.
In der Zusammenfassung müssen folgende explizite Informationen enthalten sein:
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die Kontaktdaten Ihres potenziellen Anbieters,
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die wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Dienste,
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Aktivierungsgebühren,
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die Laufzeit und Bedingungen für Vertragsverlängerung und -kündigung.
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